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  • Nie wieder Neckermann!!!!!!!!!!!!!!!!
    salvamor41S salvamor41

    Bea hat Recht. Man sollte sich bei berechtigten Reklamationen nicht mit Peanuts abspeisen lassen, schon gar nicht in Form von Gutscheinen.
    Die Art und Weise, wie manche Reiseveranstalter (nicht die Reisebüros) bei Reklamationen mit ihren Kunden umgehen, trägt dazu bei, daß viele die Nase von Pauschalreisen voll haben, sich ihre Reise individuell zusammenstellen und im Internet buchen.

    Reiseveranstalter

  • Nie wieder Neckermann!!!!!!!!!!!!!!!!
    salvamor41S salvamor41

    Bea hat Recht. Man sollte sich bei berechtigten Reklamationen nicht mit Peanuts abspeisen lassen, schon gar nicht in Form von Gutscheinen.
    Die Art und Weise, wie manche Reiseveranstalter (nicht die Reisebüros) bei Reklamationen mit ihren Kunden umgehen, trägt dazu bei, daß viele die Nase von Pauschalreisen voll haben, sich ihre Reise individuell zusammenstellen und im Internet buchen.

    Reiseveranstalter

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    Hallo Christine,
    wenn Dir das Beispiel nicht gefällt, dann nimm' den Fall, jemand kommt ins Reisebüro und will das "Seaview Hotel" oder das "Sun-and-Sea-Hotel" oder das "Beachclub Hotel" oder das "Country Inn Hotel" buchen. Bist Du dann wirklich der Meinung, daß es nicht zur Aufgabe eines Reisebüros gehört, zu klären, ob das gewünschte Hotel in Kenya, in Brasilien, auf den Kanarischen Inseln oder in der Türkei liegt, d.h. wohin der Gast reisen möchte? Selbst wenn es namenähnliche Hotels in einer Region gibt, ist es nach meiner Auffassung eine Selbstverständlichkeit, mit dem Gast zusammen eindeutig zu klären, in welches Hotel er möchte. 
    Ich weiß nicht, welche Logik Peters Aussage zugrunde liegt. Vielleicht kann er ja dazu auch selber noch mal Stellung nehmen.
    Gruß salvamor41

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    salvamor41S salvamor41

    Sehr geehrter Herr RA Böhmer,
    mir ist die Verfahrensweise in diesem Forum "Reiserecht" noch nicht ganz klar geworden.
    Wann greifen Sie als Moderator in die Diskussionen der Teilnehmer ein? Oder ist es so angedacht, daß Sie nur dann eingreifen, wenn man Sie direkt anspricht?
    Ich habe den Eindruck, daß sich die Teilnehmer untereinander zwar gut gemeinte juristische Ratschläge geben, im Grunde aber doch alles, da es sich nicht um Juristen handelt, ein gewisses Dillettieren bzw. Stochern im Nebel ist.  
    Ich bitte um Auklärung über die "Spielregeln". Danke.
    Freundliche Grüße

    Archiv

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    salvamor41S salvamor41

    Sehr geehrter Herr RA Böhmer,
    mir ist die Verfahrensweise in diesem Forum "Reiserecht" noch nicht ganz klar geworden.
    Wann greifen Sie als Moderator in die Diskussionen der Teilnehmer ein? Oder ist es so angedacht, daß Sie nur dann eingreifen, wenn man Sie direkt anspricht?
    Ich habe den Eindruck, daß sich die Teilnehmer untereinander zwar gut gemeinte juristische Ratschläge geben, im Grunde aber doch alles, da es sich nicht um Juristen handelt, ein gewisses Dillettieren bzw. Stochern im Nebel ist.  
    Ich bitte um Auklärung über die "Spielregeln". Danke.
    Freundliche Grüße

    Archiv

  • hotel was ich im november gebucht habe steht im rohbau
    salvamor41S salvamor41

    @ leon, holger
    Ich glaube auch, daß es wichtig sein könnte, dem Reisebüro/Veranstalter Eure Erkenntnisse vor Antritt der Reise mitzuteilen und ihm zu sagen, daß Ihr die Reise unter Vorbehalt antretet, daß Ihr Euch aber, wenn sich der Verdacht, daß das Hotel nicht fertig ist, bestätigt,  alle rechtlichen Schritte vorbehaltet. 
    Das könnte m.E. im Vorfeld sogar dazu führen, daß Reisebüro/Veranstalter sich noch einmal intensiv darum bemühen, aktuelle Informationen über den Baufortschritt zu erhalten und dann auch möglicherweise einlenken.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hotel was ich im november gebucht habe steht im rohbau
    salvamor41S salvamor41

    @ leon, holger
    Ich glaube auch, daß es wichtig sein könnte, dem Reisebüro/Veranstalter Eure Erkenntnisse vor Antritt der Reise mitzuteilen und ihm zu sagen, daß Ihr die Reise unter Vorbehalt antretet, daß Ihr Euch aber, wenn sich der Verdacht, daß das Hotel nicht fertig ist, bestätigt,  alle rechtlichen Schritte vorbehaltet. 
    Das könnte m.E. im Vorfeld sogar dazu führen, daß Reisebüro/Veranstalter sich noch einmal intensiv darum bemühen, aktuelle Informationen über den Baufortschritt zu erhalten und dann auch möglicherweise einlenken.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hotel was ich im november gebucht habe steht im rohbau
    salvamor41S salvamor41

    Wenn Du die Reise schon bezahlt hast, hast Du m.E. durch konkludentes Verhalten bekundet, daß Du das Angebot des Reiseveranstalters angenommen hast. Insofern ist der Vertrag mit den in der Bestätigung angegebenen Leistungen zustande gekommen.
    Das hindert Dich aber nicht daran, ggf. über den Weg der Mängelrüge zu Deinem Recht zu kommen. Ein Grund mehr, einen Fotoapparat, Papier und Bleistift mitzunehmen und sich vorher genauestens über Form und Ablauf von Reise-Mängelrügen zu informieren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hotel was ich im november gebucht habe steht im rohbau
    salvamor41S salvamor41

    Wenn Du die Reise schon bezahlt hast, hast Du m.E. durch konkludentes Verhalten bekundet, daß Du das Angebot des Reiseveranstalters angenommen hast. Insofern ist der Vertrag mit den in der Bestätigung angegebenen Leistungen zustande gekommen.
    Das hindert Dich aber nicht daran, ggf. über den Weg der Mängelrüge zu Deinem Recht zu kommen. Ein Grund mehr, einen Fotoapparat, Papier und Bleistift mitzunehmen und sich vorher genauestens über Form und Ablauf von Reise-Mängelrügen zu informieren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    Peter, ich würde gerne noch mal auf Deine Bemerkung zurückkommen, daß es eine "haarige Angelegenheit" sei, wenn "weder im Beratungs-, noch im Buchungsgespräch noch in der Buchungsbestätigung ein bestimmter Ort des Hotels erwähnt bzw. festgehalten" worden sei. Nach Deiner Vorstellung muß also "der Reisebüromitarbeiter nicht zwingend von der Existenz mehrerer Hotels gleichen Namens wissen". Das sei "bei der Unzahl von Hotels einfach zu viel verlangt." Darüber hinaus bist Du allerdings der Meinung, daß "eine gute Beratung  s c h o n
    a u c h  m a l  mit dem Hinweis auf den Ort ablaufen" sollte.

    Das ist aber eine lustige Auffassung des Servicegedankens eines Reisebüros.

    Man stelle sich vor, jemand geht in ein Reisebüro und möchte meinetwegen in einem Marriot- oder Dorint-Hotel übernachten, vergißt zu sagen in welchem, und der Reisebüromitarbeiter bucht der Einfachheit halber, ohne den Kunden zu fragen und weil ihm das gerade so in den Sinn kommt, das Hotel in Hamburg, obschon der Kunde eigentlich nach München will. Wenn der Kunde dann reklamiert, erhält er zur Antwort: "Ich muß doch nicht wissen, wieviele Marriot- oder Dorint-Hotels es gibt".

    Meinst Du nicht, daß es für ein Reisebüro eine riesengroße Selbstverständlichkeit sein sollte,  mit dem Kunden zu klären, wohin er reisen möchte, d.h. wo das gewünschte Hotel steht?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    Langsam, langsam, thomas fritzsche! Es kommt ganz darauf an, w a n n  Ihr den Gesamtpreis bezahlt habt. Habt Ihr ihn für die ursprünglich gebuchte Reise bezahlt, bei der das Hotel noch Baustelle war? Dann besteht Euer Anspruch jetzt trotzdem, weil die umgebuchte Reise damit nichts zu tuen hat. Habt Ihr allerdings die umgebuchte Reise (nach der letzten Bestätigung) gezahlt, dann habt Ihr wohl rechtlich gesehen tatsächlich die Arschkarte gezogen und Ihr seid auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Wenn das so sein sollte, habt Ihr denn auf dieser Ebene schon versucht, mit denen klar zu kommen? 
    Ich würde an Eurer Stelle nicht so schnell aufgeben!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    Selbstverständlich kannst Du nur vor Antritt der Reise reklamieren, da hat Peter völlig Recht. Wenn Du abgereist bist, hast Du durch sog. konkludentes Verhalten kund getan, daß Du mit der Änderung des Hotels einverstanden bist.
    Ähnlich verhält es sich, wenn Du nach Erhalt der Reisebestätigung eine Anzahlung gemacht haben solltest, auch dies gilt als konkludentes Verhalten.
    In "Reisen und Recht", Verfasser RA Mark Niehuus, erschienen in "Deutscher AnwaltVerlag" steht unter Punkt 42) "Was ist vereinbart, wenn Anmeldung und Reisebestätigung voneinder abweichen?" folgendes:

    Weicht die Reisebestätigung von der Buchung ab, ist der Kunde an seine Buchung nicht mehr gebunden. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter rechtlich das Vertragsangebot des Kunden abgelehnt und seinerseits ein neues, annahmebedürftiges Angebot gemacht. Der Urlauber kann dieses neue Angebot annehmen. Schweigt er, gilt dies als Ablehnung. Allerdings kann eine stillschweigende (konkludente) Annahme des Kunden darin gesehen werden, daß er die vorgesehene Vorauszahlung leistet oder die Reise antritt. Dann ist der Vertrag mit den in der Bestätigung angegebenen Leistungen zustande gekommen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugangst
    salvamor41S salvamor41

    Meine bessere Hälfte macht das mit den Schlaftabletten auch, vor allem bei Nachtflügen. Sie bleibt allerdings angeschnallt  für den "case of emergency"!

    Allgemeine Fragen

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    @ thomas fritzsche
    Ich würde zuerst einmal versuchen, dich gütlich mit dem Reiseveranstalter wg. einer Schadensersatzregelung zu einigen.
    Wenn das nicht klappt, würde ich juristischen Beistand holen und versuchen, den Vertrag evtl auch mit dem Argument "Wegfall der Geschäftsgrundlage" auszuhebeln oder zumindest zu einem angemessenen Schadensersatz zu kommen.

    Reiseveranstalter

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    @ thomas fritzsche
    Ich würde zuerst einmal versuchen, dich gütlich mit dem Reiseveranstalter wg. einer Schadensersatzregelung zu einigen.
    Wenn das nicht klappt, würde ich juristischen Beistand holen und versuchen, den Vertrag evtl auch mit dem Argument "Wegfall der Geschäftsgrundlage" auszuhebeln oder zumindest zu einem angemessenen Schadensersatz zu kommen.

    Reiseveranstalter

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    @ Rainer
    Ich habe nie, weder direkt noch indirekt, behauptet, daß ich keine Fehler in meiner Arbeit mache. Pauschalierte Verunglimpfungen gegenüber Reisebüros habe ich nie abgesondert und auch nie behauptet, daß alle Reisebüros nur Mist machen. Wo Du das alles her hast, weiß ich nicht, ich habe so etwas nie behauptet und/oder geschrieben. 
    Zur Sache:
    Ich habe grundsätzlich etwas dagegen, daß von dem jeweiligen Reisebüro oder dem Veranstalter zu vertretende Fehler oder Mängel auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden und, auch unter Zuhilfenahme irgendwelcher juristischer Finessen, dem Kunden der "Schwarze Peter" zugeschoben werden soll.
    Das Schlimme ist, daß man womöglich dem Reisebüro im juristischen Sinne gar nicht beikommen kann, weil der Geschäftspartner von thomas fritzsche der Veranstalter ist. Der zieht sich dann elegant aus der Affäre, indem er die Prüfpflicht des Kunden anführt. Und schon hat der Kunde die Arschkarte!
    So kann es doch nicht gehen! Ich würde in diesem Falle alle Hebel in Bewegung setzen, um Veranstalter/Reisebüro in die Pflicht zu nehmen, zur Not auch mit dem Argument "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Juristen wissen, was das bedeutet.
    Geschäftsgrundlage war die Buchung eines bestimmten Hotels. Wenn der Reisende, ausgelöst durch den Fehler des Veranstalters, gezwungen werden soll, ein anderes als das von ihm gebuchte Hotel zu beziehen, ist meines Erachtens in der Tat die Geschäftsgrundlage entfallen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    Thomas, laß' Dich durch Rainers Fragestellung nicht verunsichern! Das Reisebüro hat die Buchungsbestätigung gefälligst zu prüfen, bevor sie an den Reisegast weitergegeben wird, das ist auch im juristischen Sinne seine Pflicht.
    Was sollte sonst Aufgabe des Reisebüros sein? Katalog verteilen, Buchung entgegennehmen, Provision kassieren? Sonst nichts?
    Wende Dich mal direkt an den Admi "Reiserecht", Herrn RA Böhmer, stefan.boehmer@kanzlei-kgh.de, genauere Angaben zu ihm findest Du in dieser Forumsrubrik, er hat sich vor einiger Zeit ausführlich vorgestellt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    ...eine gewisse Mitverantwortung des Reisebüros ist aber mit Sicherheit auch nicht von der Hand zu weisen, geschätzter Rainer!
    Oder soll die Nachlässigkeit des Reisebüros der Kunde alleine tragen?

    Reiseveranstalter

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    salvamor41S salvamor41

    ...eine gewisse Mitverantwortung des Reisebüros ist aber mit Sicherheit auch nicht von der Hand zu weisen, geschätzter Rainer!
    Oder soll die Nachlässigkeit des Reisebüros der Kunde alleine tragen?

    Reiseveranstalter

  • Wer hat Erfahrung mit Beschwerde gegen Fluggesellschaft?
    salvamor41S salvamor41

    Heinrich Heine hatte das in seinem Beitrag schon erwähnt: Du mußt Dir zunächst einmal über den Unterschied der Begriffe "Direktflug" und "Nonstopflug" klar werden. "Direkt" heißt nicht "Nonstop", ein Direktflug bedeutet, daß der Flieger zwischenlanden kann, ein Nonstopflug bedeutet, wie der Name bereits sagt, daß der Flieger Dich ohne Unterbrechung ans Ziel bringt.
    Wenn Dir also in Deinem Fall ein "Direktflug" bestätigt wurde, ist die Fluggesellschaft berechtigt, zwischenzulanden. Da kannst Du überhaupt nicht gegen anstinken.
    Sollte Dir allerdings ein Nonstopflug bestätigt worden sein und der Veranstalter oder die Fluggesellschaft hat ihn "einfach so" in einen Direktflug umgewandelt, solltest Du reklamieren.
    Ich unterstelle, daß es sich um einen Pauschalurlaub handelt. Adressat Deiner Mängelrüge ist in diesem Fall nicht die Fluggesellschaft, sondern der Veranstalter, mit dem Du im juristischen Sinne den Vertrag abgeschlossen hast.  
    Ich bin aber weiterhin der Meinung, daß dieser Beitrag eher in die Rubrik "Reiserecht" gehört. Dort sitzen die juristischen Experten mit dem fundierten Wissen!

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