@ Mandy 1304
Sind Dir jetzt doch Bedenken gekommen? 
Im Fall der Fälle verlierst Du die Anzahlung. Der Veranstalter will dann natürlich, wenn er Dir dann über ein anderes Reisebüro die Unterlagen aushändigt, den vollen Reisepreis von Dir haben. Du müßtest also dann die Anzahlungssumme, die bei dem insolventen Reisebüro in die Konkursmasse eingegangen ist, noch mal bezahlen.
Ich würde an Deiner Stelle dieses Risiko nicht eingehen. Warum auch? Das hast Du doch gar nicht nötig.
Es gibt ein kaufmännisches Prinzip: Zahlung nur gegen Gegenleistung oder Sicherheit. In diesem Falle, bei Zahlung an den Veranstalter, ein Sicherungsschein. Bei Zahlung an das Reisebüro Bankbürgschaft, die aber völlig unüblich ist und die Du von niemandem bekommen wirst.
Ergo: Kein unnützes Risiko eingehen und gegen Aushändigung des Sicherungsscheins an den Veranstalter zahlen.