Rüdiger Küster wrote:
Ich werde mich nur noch äussern, wenn der Captain oder santamarinello oder sonst jemand meine Frage beantwortet.
Wie war denn genau die Frage und was wurde noch nicht beantwortet?
Vertragsrecht: Die Entscheidungskompetenz einer Supermarktkassiererin ist bei genau 0,0. Der im System hinterlegte Preis ist bindend. Ich als Kunde kann ihn akzeptieren oder eben vom Kauf der Ware Abstand nehmen. Punkt. Aus. Schluss.
Wettbewerbsrecht: Das ist schon schwieriger und betrifft z.B. diese ganzen Werbe-und Rabattaktionen. Wenn ein Unternehmen mit "Flügen zu 19,99" wirbt und somit letztlich Kunden in seinen Laden (das kann auch ne Internetseite wie hier HC sein) lockt und dann tatsächlich keine entsprechenden Flüge anbietet ist das unlauter, rechtswidrig und kann geahndet werden. Das Problem ist immer die Abgrenzung - WIEVIELE Flüge zu dem beworbenen Preis sind noch OK und welche Anzahl ist das eben nicht mehr. Ewige Streitfrage.
Also, bitte unterscheiden nach Vertrags- und nach Wettbewerbsrecht, das sind völlig unterschiedliche Dinge!
Ciao Tom