Ich danke euch beiden ; juanito und jlechtenboehmer; für eure Antworten.
Ich muss mich berichtigen, habe gerade noch mal nachgesehen. Das Parfüm hat genau 100 ml Flüssiginhalt .Verpackung sehr viel größer ( wie immer ) und Gewicht auch. Also bin ich gerade noch so durchgekommen.
@jlechtenboehmer hast natürlich recht, bei dem was so alles manipulierbar wäre. Sicherheit geht klar vor. Man muss dann bloß beim Kaufen und Verstauen gut nachdenken (und gut verpacken ).
OT
@juanito Wie viel Flaschen deines Rums wären denn zollfrei gewesen? Dann weiß ich Bescheid. Muss ja ein gutes Tröpfchen sein, um ein Zollvergehen zu riskieren. Teilst du uns auch den Namen des Tröpfchens mit , (wenn es hier erlaubt ist?)? Ich würde meinen , bei der Kofferdurchleuchtung würde ein erfahrener Zöllner sehen, was so Inhalts ist, da würde unbeteiligtes Gucken und einfach durchmarschieren nix nützen.
Also im Nachhinein betrachtet – alles richtig gemacht.