Danke für diesen Link, nun wissen wir wenigstens, was da gesprochen wurde.
Ich stelle fest: Allgemein gehaltener Beitrag ohne konkrete Aussage zur Reiseart.
Die Frau mit ihrem Kleinkind klagt? Warum gab es kein Ergebnis? War es überhaupt eine Pauschalreise? Bei AirBerlin und Lufthansa gehe ich von reinen Flugbuchungen aus.
Panorama lieferte 10 Minuten Blabla ohne Inhalt mit einem Reporter, der dan Dreistigkeit das Privatfernsehen übertrifft.
Kernaussage des Beitrags? Nix
Schluckbrunnen
Beiträge
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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld -
Oman Airlinesselinia wrote:
Wir würden nämlich gerne den WebCheckin nutzen und haben damit noch keine Erfahrung...Hi, der Web-Checkin ist eigentlich total easy. Leider geht das aber nur für die Strecke Frankfurt-Muscat.
Man muss trotzdem an den Schalter um die 2. Teilstrecke ab Muscat einzuchecken damit das Gepäck durchgeroutet werden kann.
Somit kann man das vergessen, wenn man ab Muscat noch weiter reist. -
EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es GeldGerne Ahotep. Dann mach mal schnell noch den @soosi weg, denn der hat definitiv nichts beizutragen.
Und hier nochmals meine Bitte an @Maier
Kannst du mal alles lesen und nicht nur die Hälfte? Lies mal ab Seite 24 jeden Beitrag und du wirst schnell feststellen, dass du meiner Meinung bist. Dafür solltest du dir die Zeit nehmen, denn dann überblicktst auch du, worum es ging oder geht. -
SicherungsscheinSiegfried wrote:
Bitte schreib hier nichts mehr zum Thema.@Siegfried
Den Gefallen werde ich dir nicht tun. Denn, was du zum Thema "Sicherungsschein" geschrieben hast, kann man so nicht stehen lassen. Ob du das willst oder nicht, ist mir da doch schon eher egal. Du hast eine sachliche Antwort von mir bekommen, das, was du selber beigetragen hast oder das, was du bei RTL gesehen hast, ist so irreführend, dass man das "erklären" muss. -
Sicherungsschein@Siegfried
Du verwechselst da was. Augenscheinlich antworte ich zwar dir, da es sich hier aber um ein öffentliches Forum handelt, gilt die Antwort doch überwiegend den Usern, die sich hier informieren wollen. Und deine Beiträge sind hier im Rechtsforum nicht wirklich informativ. Deshalb auch die Richtigstellung meinerseits.
@traveller
Mein Ton ist sehr sittsam, was ich bei manchen Postings hier denke, wäre da eher grenzwertig. Deines zum Beispiel hat den geistigen Inhalt einer leeren Mülltonne. Und nein, dein Sack ist für mich kein Maß und beeinflusst mich nicht bei meinen weiteren Beiträgen.
@papaya46
Schön, dass du was beigetragen hast. Nur, was?
@Bernhard
Nimm den Usern nicht die ganze Freude am Forum. Der eine fühlt sich angegriffen, ein anderer "schnippt mit dem Finger ... Herr Lehrer ich weiss was" - und ich ... ich bin dann halt mal wieder überheblich. Was soll's. -
EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld@Tetzlaf
Klage oder lass es bleiben. Nach deinen Worten kostet es dich nichts - tu es halt dann einfach. Ob allerdings deine Versicherung die Kosten auch wirklich übernimmt? Lass dir lieber eine Kostenübernahme bestätigen.
Du hast es noch nicht gerafft, oder? DU WARST PAUSCHALTOURIST! Die Rechtsprechung ist hier eine ganz eine andere. -
Sicherungsschein@Siegfried
Wenn du den Sicherungsschein nicht brauchst, heisst das, dass du im Schadensfall auch auf die Rückerstattung deiner bereits geleisteten Zahlungen an den Reiseveranstalter UND auf deine zusätzlich entstanden Kosten wie Hotel, Rückflug, Transfers verzichtest.
Der Sicherungsschein ist kein Dokument, welches dir vorort hilft, es ist ein Nachweis, dass ein möglicher eintretender Schaden versichert ist.
Was irgend ein Fernsehsender an Müll ausstrahlt hat ganz sicher nichts mit dem Thema hier zu tun. Geh doch einfach ins FunForum ... da bist du besser aufgehoben. -
EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geldgabriela_maier wrote:
Aber langsam kann ich deine Beiträge nicht mehr als diskussionswürdig ansehen.Das wundert mich nicht. Willst du nicht, kannst du nicht oder warum kapierst du nicht, dass deine Wunschvorstellungen der deutschen Rechtsprechung nichts mit der Realität zutun haben?
Hier schreibt Otto-Normaltouri und möchte sich darüber informieren, ob er irgendwelche Rechte hat, wenn sein Flieger mal nicht so startet oder landet, wie es im Ticket steht. Dieser User sollte hier eine vernünftige Einschätzung seiner Möglichkeiten bekommen. Dazu gehört, dass man vieleicht auch mal sagt: Komm lass stecken, wegen 50 € lohnt sich der Aufwand nicht.
Was du aber hier treibst, ist das, was Deutsche Gerichte zum Wahnsinn treibt. Kümmelspalterei, Überdehnung von §§, Klagen um der Klage willen - wem soll das was nützen, ausser deinem Ego, welches du offensichtlich nicht anders befriedigen kannst?
Verschon Otto-Normaluser, Gerichte, Anwälte und Europaabgeordnete mit deinen Ansichten. Die interessieren niemanden und helfen keinem.
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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es GeldMeier, du nervst!
Verbraucherschutz NRW
Kannst du nicht einfach mal die Klappe halten? -
Sicherungsschein@Siegried
Was willst du uns jetzt sagen? Wenn du sozusagen "pleite" am Reiseziel ankommst und kein Geld mehr für Eventualitäten hast, dann solltest du die Reise nicht antreten. Im Zweifelsfall kannst du noch Hilfe vom Konsulat einfordern was im Fall einer Veranstalterpleite auch gemacht würde.
Wie bei allen Streitigkeiten muss man eben in Vorleistung gehen. -
EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es GeldHmmm, ich würde sagen, du hast Anspruch auf 4 x 28 € also irgendwo um die 120 € gesamt. Klagen kannst du gegen FTI, die sind in Deutschland.
Geschätzte Kosten für den Anwalt und das erste Schreiben: ~ 250 €, die du erst mal auslegen musst. -
EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es GeldAlfredTetzlaff wrote:
...ehrlich gesagt ist mir das "Schicksal" der Airlines relativ schnuppe,Mag (noch) deine Meinung sein. Wenn aber die Pauschalreise nach Türkien für eine Woche nicht mehr 450 € kostet sondern 1200 € dann wirst du über dein eigenes Schicksal nachdenken müssen. Dafür kommst du aber auch ganz sicher minutengenau an.
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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld@Alfred
Du wirst die von dir geforderte Entschädigung nicht erhalten. Das haben die deutschen Gerichte in Bezug auf eine Pauschalreise schon ausgibig klargestellt.
Sollte sich das (umstrittene und noch lange nicht rechtsgültige) Urteil vom EGH durchsetzen, wäre dies das Ende der Pauschalreise, so wie wir sie heute kennen, denn bei den geringen Gewinnspannen wäre das Risiko nicht mehr vertretbar. Weder RV noch Airline können diese "Schadenersatzansprüche" bedienen. -
EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld@Alfred
Nunja, wenn die deutschen Gerichte das übernehmen (ich kenne kein einziges Urteil) ...
Viel Spass beim Klagen und lass uns das Ergebnis zukommen. -
EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld@Alfred
Dem Urteil des EGH würde ich derzeit nicht das große Vertrauen schenken.
Hier wird wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen und die Gerichte in Deutschland werden sicher keine "Urlaubs-Refinanzierung" unterstützen und für genau das halte ich deine Forderungen gegenüber der SunExpress und des Reiseveranstalters.
Dass GabrieleMeier gerne auf die Klagetrommel schlägt, ist nun mittlerweilen sogar mir aufgefallen. Nur sind ihre Ratschläge zu 99% zum Scheitern verurteilt. Sie würde ja am liebsten immer höchstrichterliche Entscheidungen herbei führen. -
EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es GeldAlfredTetzlaff wrote:
Eigentlich steht mir ein Schadensersatz von 400 Euro, oder?Dir stehen 5% eines Tagessatzes zu. Also, 700 € bei einer 7tägigen Reise = 100 € und davon 5% ab der 5. Stunde.
Vieleicht kannst du dir ja einen Lolli kaufen. Dein Anspruch wird irgendwo bei 10 € liegen. -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn@Lugansk
Der Fipz wurde nicht umgebucht, der Rückflug ging zu einem anderen Airport. Daraus resultiert auch die Entschädigung, welche mit 100 € im normalen Bereich liegt.
Charterflug sollte von Antalya nachZweibrückengehen, der Flieger war überbucht und wir mussten nachKölnfliegen (mit 7 Stunden Verspätung in ZW eingetroffen).
Die Frankfurter Tabelle kommt hier gar nicht erst zur Verwendung! -
mein erster LangstreckenflugMarco L. wrote:
.... sondern lediglich auf einem 10-12 Stunden Langstreckenflug wo es durchaus reichlich O-Saft zu trinken gibt.Und das schreibst du erst jetzt? Hätte ich das gewusst, hätte ich den Flug doch anders gebucht. Nun fliege ich extra über Muscat, weil ich dort auf dem orientalischen Markt meine Vorräte an Zitrusfrüchten, Trinkwasser und Frischfleisch (Schildkröten) auffüllen wollte.
Hätte ich das nur früher gewusst ...
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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geldthyra03 wrote:
und wer keine rechtschutz hat wendet sich an firma die speziell dafür da sind.denn die arbeietn bei erfolg auf provisionsarbeit.kein erfolg kosten nichts,also kein risikoNein, wohl eher nicht. Denn solche Firmen gibt es nicht, die sind in Deutschland verboten!
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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geldgastwirt wrote:
Anwalt bekommt sein Geld immer. Bei einem Streitwert von 600€muss man allerdings nicht vermögend sein, diesen zu bezahlen, auch ohne Rechtsschutz!Nun, ganz so ist es nicht. Der Streitwert gibt zwar vor, welche Gebühren verrechnet werden können (hier 7,5/10 = 33,75 € ) und zusätzliche Auslagen (ca. 20 € ). Dazu fallen für die erste Beratung ca 100 € an.
Hier wurde genau ein Brief an den "Gegner" geschickt. Bis das vor Gericht zur Verhandlung kommt ....
Ich würde mal sagen, bis das Urteil gesprochen wird, sind locker mal weitere 600 € fällig.