Nach langem Schweigen möchte ich mich auch zu dem Thema zu Wort melden.
@Holger
Ich habe zwar Verständnis für das Ziel, das mit der "blacklist" erreicht werden soll und welches du vehement vertrittst, bin aber nicht der Meinung, daß der Zweck die Mittel heiligt.
Natürlich will niemand ein Geschäft mit jemandem machen, wenn man von vornherein davon ausgehen kann, daß es Ärger gibt. Das Problem hat aber jedes, wirklich jedes Unternehmen und bisher ist noch keiner darauf gekommen sich branchenweit pauschal vor Kunden schützen zu müssen. Wenn es um das Abwägen von Rechtsgütern geht, nehme ich klar die Position des Kunden ein, da er in der Regel der Schwächere ist.
Ich male mir gerade Folgendes aus :
Ich kann in 3-4 Jahren jedes Einzelhandelsgeschäft nur noch per Iris- Scan oder Fingerabdruck betreten. Eines Tages bringe ich dann meinen schimmligen Joghurt in den Supermarkt zurück. Der Filialleiter ist natürlich der Meinung die Reklamation sei unberechtigt, erteilt mir daraufhin Hausverbot und trägt mich in die Einzelhandels- blacklist ein. Ab sofort stehe ich dann beim Discounter vor verschlossenen Türen..... :?
(Ist jetzt etwas abgedreht, aber im Prinzip wäre es genau die gleiche Situation wie bei der Reiseveranstalter- Blacklist)
Die Fragen liegen auf der Hand : Wie soll solch eine Liste zuverlässig und gerecht funktionieren ? Wer definiert die Kriterien wer hier aufgenommen wird und welche unabhängige Instanz kontrolliert die Einhaltung und nimmt sich Reklamationen an ? Wer soll im juristischen Sinne für den Inhalt der Liste verantwortlich sein und steht dafür gerade wenn ein Kunde unberechtigterweise Nachteile erleidet.
Nee, nee, ich halte es da mit Goethe's Zauberlehrling : Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.