Sorry Günther, sehe ich anders, wenn ein Reiseversanstalter in diesem Fall ITT ein 5 Sterne Hotel AI verkauft, es im Hotel zu massiven Problemen kommt ( siehe die Bewertungen nach meiner ) und dann die Frechheit besitzt auf eine schriftliche Reklamation unter anderem wörtlich schreibt, auf die Zimmerreinigung, Handtuchwechsel, Mini Bar etc. haben Sie keinen Anspruch, denn es wird von ITT nicht garantiert, aber dann eine Entschädigungsleistung zahlt, ohne RA oder Gericht, über so einen Verabstalter sollte man die Leute schon informieren. Für die Leistungen die das Hotel erbringt gibt es sicherlich Veträge und dafür ist dann doch der Veranstalter der Ansprechpartner, wer denn sonst bitte, lasse mich gern belehren, frage mich aber gleichzeitig, warum Reklamationen innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr an den Veranstalter zu richten sind und nicht an das Hotel.
Gabi 2001 ( Franz )