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  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    sebkremmS sebkremm

    hallo forumuser,wir fliegen bald mit unserem baby (< 1 Jahr) in den urlaub.
    wir haben 2 koffer mit und einen sonnenschirm, sowie eine muschel für den strand.
    wie gebe ich die 2 teile denn auf?als sperrgepäck oder werden die zusammen mit den koffern gewogen.möglicherweise als 2.gepäckstück?
    weiter erhielt ich die info, dass unser baby kein freigepäck hat, wir habe eine pauschalreise inklusive flug gebucht.auf der homepage steht aber, dass kinder unter einem jahr auch anspruch auf freigepäck haben??!!

    könnt ihr mir bitte da erfahrungsgemäss weiterhelfen?
    danke.

    mfg

    Airlines

  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    sebkremmS sebkremm

    @armin

    super, dass du so zufrieden bist.die geiz ist geil mentalität ist bei dir angekommen.
    schön,dass man dich mit so wenig zufrieden stellen kann...

    durch die bezahlung deiner flugreise kaufen die dafür zu entlohnenden personen ihr essen und die gibst dich mit einem "pappbrötchen" zufrieden.schade,um dein gutes geld.

    mfg

    Airlines

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    sebkremmS sebkremm

    @miran07

    am besten, man lässt dieses schreiben von einem anwalt aufsetzen, der wird auch gleich die rechtlichen grundlagen begründen, kein user kann dir genau sagen, wie du es formulieren sollst.die aussagen haben keine rechtliche relevanz, das sind nur forum user, keine anwälte!

    und nun bitte keine hetzjagd, das sommerloch ist noch weit....

    mfg

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • der erste urlaubstag fehlt komplett
    sebkremmS sebkremm

    @kourion

    noch nicht, aber vielleicht bald.

    mfg

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    sebkremmS sebkremm

    @Kourion

    und du hast immer ein wort dagegen... 🙂
    meinungen sind hier auch gefragt...und das ist meine meinung.

    und bei reiserechtlichen relevanzen wendet man sich sowieso besser an einen rechtsanwalt...die kennen sich mit solchen themen und paragraphen u.ä. besser aus 🙂

    mfg

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • der erste urlaubstag fehlt komplett
    sebkremmS sebkremm

    wir haben auch bei ferien gebucht.
    ich habe mich nach dem transfer im reiseveranstalter thread erkundigt, aber leider kann mir keiner eine auskunft geben.die dame am telefon blickt's nicht und ich habe bedenken, dass mir das gleiche wiederfährt.

    ich weiss nicht, ob es klug war bei ferien zu buchen?!?

    mfg

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    sebkremmS sebkremm

    @bwat

    zumutbar sind änderungen immer, aber diese unverbindlichkeit der fluggesellschaften gehört unterbunden.
    man zahlt ohne widerworte den preis für einen flug und muss etwaige änderungen hinnehmen...

    @jessica

    du hast sehr schön beschrieben, wie es auf einer reise richtig schief laufen kann.hut ab, dass du deine meinung veröffentlichst und dazu stehst.es wird immer jemanden geben, der nicht deiner meinung ist, aber lass dich nicht ärgern, du machst das schon so richtig.

    mfg

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    sebkremmS sebkremm

    @doc...

    vielen dank für deinen beitrag, aber wem oder was nützt er?

    mfg

    Airlines

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    sebkremmS sebkremm

    vielen dank für die rückmeldung.ich hatte versucht eine pn zu schreiben, weil der user in einem anderen fall nicht richtig geantwortet hat und ich den user dahingehend berichtigen wollte.
    wieso denn gesperrt?ist der user kein administrator?ich dachte, weil der user so stark präsent ist, gehört er zum aktiven team von hc.
    aber schön, wenn menschen in ihrer freizeit anderen so rege helfen, schade, dass der user nun gesperrt ist.vielleicht meldet er sich ja unter einem anderen namen an und kann helfen.

    mfg

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    sebkremmS sebkremm

    das stimmt, das will keiner wissen, aber das wort bereich ist ein weiter begriff und nachdem ich die letzten seiten angeschaut habe, hat der user von schmeling zu jeder frage einen passenden rat und mich hat nur interessiert, ob der user sein fundiertes wissen beruflich ausübt oder ob das nur halbwahrheiten sind und man sich nicht darauf verlassen kann und lieber einen experten zu rate zieht.
    mfg

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    sebkremmS sebkremm

    @vs

    woher weisst du, dass sie noch diverse änderungen erreichen werden?und wie meinst du das, wie man gebucht habe???
    und woher hast du die rechtlichen hintergrundinfos?bist du in dem bereich beschäftigt, dass du so genau informiert bist?

    mfg

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    sebkremmS sebkremm

    @bubilein....du experte 🙂

    du nervst nicht, aber du muss zugeben, dass die inhalte für einen laien nicht sehr informativ sind.du weisst es, weil du dich damit beschäftigen konntest, ich nicht, ich habe nur zeit in den urlaub zu fliegen... 🙂

    Airlines

  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    sebkremmS sebkremm

    @heike68

    vielen dank.also müssen wir nichts dazuzahlen.
    wie ist das eigentlich mit einem baby, hat das kind sozusagen auch 23 kilo freigepäck?
    ich muss da nochmal nachfragen, weil bubilein grosszügig geschrieben hat, dass auf der vorigen seite alles steht, anstatt konkret auf meine frage zu antworten.

    vielen dank liebe heike68, dass du dir die zeit nimmst meine fragen auch zu beantworten, meistens kommen nur irgendwelche "genervte" antworten mit verweisen auf irgendwelche seiten.
    aber ich als laie muss eben diese fragen stellen, denn manchmal ist es einfach nicht transparent, was als info zu verfügung gestellt wird.

    mfg

    Airlines

  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    sebkremmS sebkremm

    ah super, ich habe über die suche nichts gefunden 🙂
    und wie ist das mit diesen 15 €?
    also zahle ich für die aufgabe 15 €, oder wie?
    und mein kind zahlt auch 15 €?

    die grosseltern fliegen auch, zahlt dann mein vater auch 15 € und meine mutter
    dann 70 €, oder?

    "1. Gepäckstück: Online:15 € / Strecke Am Flughafen: 70 € / Strecke jedes weitere: 70 € / Strecke kein Sportgepäck möglich"

    mfg

    Airlines

  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    sebkremmS sebkremm

    hallo.
    vielleicht kann mir jemand kurz weiterhelfen.
    ich fliege mit meinem kind nach mallorca.
    wir haben eine pauschalreise gebucht.
    wie ist das mit dem freigepäck für sie und für mich geregelt?
    ich habe mitbekommen, dass man bei air berlin für sein gepäck zahlen muss.
    mfg

    Airlines

  • der erste urlaubstag fehlt komplett
    sebkremmS sebkremm

    @khaucke:
    neckermann ist doch eigentlich immer recht fix, was die bearbeitung angeht.
    vielleicht kann dir folgende auflistung ein wenig bei der argumentation weiterhelfen.viel glück.

    Zulässige Änderungen vor Reiseantritt mit Rücktrittsrecht

    Wegen der langfristigen Vorausplanung der Reiseleistungen lässt das Gesetz in § 651 a V BGB eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistungen - hier zählen Flüge - dann zu, wenn die Änderung notwendig, unvorhersehbar und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Kurz gesagt, die Änderung muss für den Reisenden zumutbar sein. Die Gerichte haben diese Zumutbarkeit bei Flugverlegungen konkretisiert und lassen grundsätzlich nur Änderungen zu während des An- und Abreisetages ohne Verlust oder wesentliche Beeinträchtigung der Nachtruhe wie - Vorverlegung des Rückflugs um 80 Minuten(AG Bad Homburg, 5.4.2002, RRa 2003, 180),**-Vorverlegung von 14.35 auf 6.10 Uhr wenn die Flugzeiten im Katalog nicht angegeben waren und im Flugschein unter Änderungsvorbehalt mitgeteilt wurden (AG Bad Homburg NJW-RR 2002, 636), - Verschiebung der Abflugzeit auf der Hinreise von 6.25 auf 16.50 Uhr, auch wenn dadurch ein Urlaubstag verloren geht, sofern die AGB einen auf die Flugzeit bezogenen Änderungsvorbehalt enthalten (AG Hannover RRa 2003, 80),-**eine Flugroutenänderung durch Zwischenlandungen, wenn sich dadurch die Flugzeit um 2 Stunden verlängert. Geringfügige Veränderungen wie eine Änderung der Flugroute oder eine Abflugverzögerung bis zu 4 Stunden sind ersatzlos hinzunehmen (LG Frankfurt/M RRa 2005, 167 m. Anm. Schmid RRa 2005, 151), - wenn sich die Ankunft am Urlaubsort nicht auf den nächsten Tag verschiebt und sich die Nachtruhe des Reisenden mehr als unerheblich verkürzt. Dies ist bei einer Ankunft nachts um 1.00 Uhr (noch) nicht anzunehmen (AG Duisburg RRa 2005, 169), - Verlängerung der Flugzeit bei Langstreckenflug um 5 Stunden ist eine wesentliche Änderung der Reiseleistung, die zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (AG München, 6.5.2009 - 212 C 1623/09, RRa 2010, 33). Gleichwohl ist der Reisende nicht rechtlos. Der Reisende hat nach § 651a V 2 BGB ein kostenfreies Rücktrittsrecht, kann aber kein Recht auf Preisminderung oder Schadensersatzfordern, da der Veranstalter von seinem gesetzlichen Änderungsrecht vor Reisebeginn Gebrauch gemacht hat und kein Reisemangelvorliegt. Unzulässige Änderungen als Reisemangel

    Unzulässigund damit unzumutbar sind aber erhebliche Verkürzungen der Nachtruhe oder eine Ankunft am nächsten Tag. Diese unzulässigen Leistungsänderungen sind reklamationsfähige Reisemängel. Der Reisende muss - möglichst mit Fax - diese Pflichtverletzung bei seinem Reiseveranstalter rügen(§ 651 d II BGB). Gerichte haben in letzter Zeit folgende Flugzeitänderungen als unzumutbar bezeichnet: - Vorverlegung des Rückflugs von 22.10 auf 5.30 Uhr (AG Bad Homburg NJW-RR 1998, 1357), - Vorverlegung des Rückflugs um einen Tag mit verkürzter Nachruhe (AG Hamburg-Altona RRa 2001, 5), - Vorverlegung von 15.00 auf 5.00 Uhrmit Änderung des Landeflughafens (AG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1638: 1/2 Tagespreis), - Abflugverlegung bei einer Städtereise von 5 Tagen mit 4 Übernachtungen, wenn die Nachtruhe so verkürzt wird, dass keine 4 volle Übernachtungen möglich sind (AG Rheine RRa 2003, 126), -die Ankunft um 1.00 Uhr nachtserst am Tag nach Reiseantritt, wenn am folgenden Morgen um 9.00 Uhr eine Busrundreise beginnen soll (LG Koblenz, RRa 2003, 260), - Verschiebung des Rückflugs in die Morgenstunden des nächsten Tages (AG Hannover RRa 2005, 79), - Rückflug um7.30 statt 18.20 Uhr: Tagespreisminderung (AG Ludwigsburg, 10.8.2008, RRa 2009, 21) - Rückflug um 7.30 statt 17.35 Uhr bei 7 Tage-Reise: Halber Tagespreis (AG Hannover, 20.11.2008, RRa 2009, 80), - Rückflug um 5.10 statt 17.30 Uhr mit Beeinträchtigung der Nachtruhe: Reise mit 7 Tagen, 40 % Tagespreis (AG Düsseldorf, RRa 2009, 84), - Verlegung des Reisezeitraums um einen Tag: Rückflug um 6 Uhr, 100 % Tagespreis (AG Hannover, 10.1.2012, RRa 2012, 227), - Verlegung des Rückflugs in die frühen Morgenstunden mit Transfer in der Nachtist Reisemangel, der zur Erstattung der Kosten eines vom Reisenden anderweitig gebuchten Rückflugs führt (BGH, 17.4.2012, RRa 2012, 170).

    Quelle Reiserecht Fuehrich.de

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