Thema :
Kostenlose Stornierung und Reisewarnung des AA zu Lage in Ägypten
Bei vielen aktuellen Anfragen von Usern zur kostenlosen Stornierung ihrer Ägypten-Reisen wird hier häufig ausgesagt, es gäbe einen Sinnzusammenhang zwischen kostenloser Stornierungsmöglichkeit und einer allgemeinen Reisewarnung des AA, wobei stets behauptet wird , der Reisende sei nur dann zur kostenlosen Stornierung der Reise berechtigt, wenn das AA eine Reisewarnung ausgesprochen habe, diese Möglichkeit jedoch nicht bestehe bei Sicherheitshinweisen.
Jura Prof. Schmid bezeichnet solche Aussagen als "schwer ausrottbares Rechtsmärchen" (….der Reiseveranastalter …….) und weiter "Es ist schlichtweg falsch, wenn Reiseveranstalter, wie das häufig vorkommt, sich darauf berufen, der Reisende sei nicht dazu berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, "weil keine Reisewarnung ausgesprochen" worden sei.
Ich finde den Artikel interessant:
Prof Schmid im Interview mit der Legal Tribune Online vom 15. August 2013 im Interview:
LTO: Herr Professor Schmid, was genau ist der Unterschied zwischen einer Reisewarnung und den Sicherheitshinweisen, die das Auswärtige Amt ausspricht?
Schmid: Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss.
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten.
Diese Abstufung ist eher diplomatischer Natur. Sie ist nicht nur für Laien, sondern auch für Juristen schwer nachzuvollziehen. Wird der dringende Hinweis gegeben, man solle Reisen vermeiden, dann ist die Frage, ob das nicht schon eine – vielleicht abgeschwächte – Reisewarnung ist, aber eben nicht nur ein "Hinweis". Dieser fein ausdifferenzierte Sprachgebrauch ist also sicherlich wenig hilfreich.
"Reisewarnungen sind nur ein Indiz"
LTO: Welche rechtlichen Konsequenzen haben Sicherheitshinweise oder gar Reisewarnungen?
Schmid: 651j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stellt darauf ab, ob die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Reisende oder der Reiseveranstalter, der sich auf diese höhere Gewalt und damit das Recht zur Kündigung des Reisevertrags berufen will, muss für sich prüfen, ob diese Voraussetzungen im konkreten Einzelfall, also in seiner Situation vorliegen.
Dabei kann er sich zum Beispiel auch auf eine seriöse Berichterstattung stützen, wenn er – auch im Nachhinein – seine Einschätzung zur Durchführbarkeit oder eben Nicht-Durchführbarkeit der Reise begründen möchte.
Die Reisewarnung ist also ein Indiz dafür, dass die Einschätzung des Reisenden oder des Veranstalters, der sich auf höhere Gewalt beruft und daher die geplante Reise kündigen will, zutreffend war. Am Ende muss aber ein Richter am grünen Tisch beurteilen, wie die Lage sich aus der Sicht des Entscheiders am Tag der Entscheidung darstellte.
"Kostenfreie Kündigung ist auch ohne Reisewarnung möglich"
LTO: Eine kostenfreie Kündigung eines Reisevertrags ist also auch ohne Reisewarnung möglich?
Schmid: Es ist schlichtweg falsch, wenn Reiseveranstalter, wie das häufig vorkommt, sich darauf berufen, der Reisende sei nicht dazu berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, "weil keine Reisewarnung ausgesprochen" worden sei. Dieses Argument entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Im Gesetz steht, dass die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden muss. Über Warnungen oder Hinweise des Auswärtigen Amtes hingegen sagt das Gesetz gar nichts.
Es ist einfach ein schwer auszurottendes Rechtsmärchen, dass eine Reisewarnung oder ein entsprechender Hinweis des Auswärtigen Amtes maßgeblich dafür seien, ob ein Grund zur Kündigung des Reisevertrags besteht. Es wäre eine grobe Verkürzung der Rechte von Reisenden, wenn man behauptete, sie könnten nur dann stornokostenfrei den Reisevertrag kündigen, wenn eine solche Reisewarnung vorliege.
Das Gesamte noch wesentlich ausführlichere Interview gibt es hier KLICK
Gruß
Serramanna