Jennice wrote:
So ein Blödsinn natürlich kann man den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft verklagen einer von Beiden muß für die Mehrkosten aufkommen aber auch nur wenn man eine Pauschalreise gebucht hatte ich komme nämlich gerade vom Rechtsanwalt.
Wenn die Reise beendet ist und der Reiseveranstalter dir die Kündigung unter der Tür durch schiebt und verschwindet bzw.ab da nicht mehr zu sprechen ist entzieht er sich damit der Verantwortung dem Reisenden gegenüber denn noch saßen wir nicht in unserem bezahlten Flieger zur Rückreise in die Heimat. Zusätzlich hätten sie uns darüber informieren müssen das wir sofort zum Flughafen fahren mußten um vor Ort bei der zuständigen Fluggesellschaft unser Geld für den Rückflug zurück zu bekommen.Das habe ich nämlich so wie viele Andere erst erfahren als die Zeit überschritten war und uns der Mensch von Schauinsland am Flughafen vor die Wahl gestellt hat entweder nochmal zahlen oder keinen Rückflug erst danach haben wir am Condor Schalter erfahren wie es hätte laufen müssen und zwar vom Reiseveranstalter aber die haben natürlich dadurch ein super Geschäft gemacht auch die Hotels denn in dem Moment wo Du nach der Kündigung weitere Leistungen des Veranstalters in Anspruch nimmst erlischt der Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft es hat nicht viel gefehlt und eine größere Gruppe von Betroffenen hätte den Herrn von Schauinsland in der Luft zerrissen und das mit recht
Ja, genau das war z.b. unser Problem! Air Berlin konnte nichts umbuchen, wenn FTI es nicht "geltend macht", da sich aber FTI Bangkok und FTI München um die Zuständigkeit gestritten haben, übrigens bis heute, (UNFASSBAR), mussten wir unseren Flug von MUC nach HAM auch noch aus eigener Tasche zahlen, obwohl unsere Pauschalreise von Hamburg nach Koh Samui gebucht worden war...!