Hallo, wir haben 08/07 Kurzstreckenflüge für 04/08 gebucht wir hatten keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen. Die Anzahlung wurde bereits gezahlt. Nun mussten wir die Flüge stornieren da ich gekündigt worden bin. In den AGB´s von der Fluggesellschaft steht das bei stornierten Kurzstreckenflüge im Spartarif , wie wir sie abgeschlossen hatten, der volle Vergütungsanspruch seitens der Fluggesellschaft bestehen bleibt. Wir hatten auch versucht die stornierung innerhalb 24 Stunden rückgängig zu machen das wäre laut Fluggesellschaft nicht möglich. Weis jemand ob es evtl. ein Gerichtsurteil gibt für den Fall? Ich sehe ein das die Anzahlung der Flüge einbehalten wird aber das der offene Rest dann auch noch bezahlt werden muß für eine Leistung die überhaupt nicht erbracht worden ist. Wie sieht es aus mit den Steuern und Gebühren kann ich die zurückfordern? Ist die Klausel überhaupt rechtens das der Vergütungsanspruch bestehen bleibt trotz nicht erbrachter Leistung? Wäre sehr dankbar für Hilfe. Susanne
Silliy
@Silliy