santamarinello wrote:
Meines Wissens nach ist das Rauchverbot in geschlossenen Räumen absolut. Ausnahmen existieren, wenn ein EIGENER abfgeschlossener Raucherraum ZUSÄTZLICH zur Verfügung steht.
...und so ist es Tom!!!!!
Wenn ein "Raucherraum" zur Verfügung steht, das soll GANZ SEPARAT vom Lokal sein, oder eben...eine Terrasse im Freien.
Gesetz vom 16. januar 2003, N.3 - ART 51
RAUCHEN VERBOTEN: Nichtbeachtung des Verbots wird mit einer Geldstrafein der Hoehe von 27,50 bis 275,00 Euro gehandelt.
Bei Nichtbeachtung der Verordnung in Präsenz einer offensichtlich schwangeren Frau, eines Saeuglins oder von Kinder unter 12 Jahren, wird die Geldstrafe auf das doppelte eroeht.
Das wird in Italien sehr ernst genommen.
Un es ist auch gut so.
LG Alessandro