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Wünsche euch ein schönes Wochenende!
Simbrina
Beiträge
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Krank im UrlaubNicht das Hotel! Nach deutschem Reiserecht der Veranstalter!
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Krank im UrlaubEs geht hier um Mängel xxxDU47057xxx beachte alleine die Frankfurter Tabelle.
Dort gibt es schon für Gerüche 5- 15 Punkte. Ansonsten kommt es natürlich auf dem Fall und die Formulierung an. Ich bin aber nicht dafür da, um alles haarklein zu zitieren (od. rede Hotels/ sonstiges schlecht) und zeige hier für alle die in Sorge sind Möglichkeiten auf. Wer sich dafür interessiert kann schließlich alles im BGB finden und wer nicht weiß ob sein Rechtschutz so etwas Deckt, schildert seinen Fall erst einmal telefonisch und frägt nach.
Ein Beispiel:
Wir sollten z.B zuerst ins Side Premium. Da die Strandangaben fehlerhaft waren, Pools fehlten und vieles nicht fertig war wurden wir kurzfristig über ein Abhilfeverlangen umgebucht.
UND DAS BEVOR WIR ÜBERHAUPT IM URLAUB WAREN!
Weiter gibt es am Strand sog. Baderegeln. Diese werden sogar mit Fahnen gekennzeichnet -> vllt. haben Sie solch eine Fahne sogar mal entdeckt???
Daher: Baden auf eigene Gefahr!
Befinden sich aber Fäkalien im Meer und man wird als Urlauber nicht informiert (obwohl es im Hotel bekannt ist) und man wird krank, haftet jmd. dafür!
Ralf Benkö hat heute folgendes gepostet:
"Wir haben Neuigkeiten aus der Türkei: Geradesind die Laborergebnisse zum Abwasserproblem und den vielen Erkrankungeneingetroffen. Danach kann man den Fluss, der in Side zum Meer führt, noch nicht als „sauber“ bezeichnen. Einige Bakterien-Werteliegen dafür noch zu hoch. Somit ist zu befürchten, dass Badewasser-Grenzwertedirekt an der Einmündung des Flusses noch nicht eingehalten werden können. Eine Besserung ist aber zu erkennen, die Kläranlage scheint wieder zu funktionieren.Dennoch wäre es empfehlenswert, beim Baden etwas Abstand zu dieser Fluss-Einmündung zu halten. Wir halten euch weiter auf dem Laufenden".
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Krank im UrlaubDas sind nur einige Beispiele. Eine Rechtsschutzversicherung hilft hier weiter

Gruß Sabrina
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Krank im UrlaubVorab: Nur im Falle eines nachweislich außergewöhnlichen Ansteigens von Erkrankungen wird ein Veranstalter Maßnahmen ergreifen und beispielsweiseein kostenfreies Storno bzw. eine gebührenfreie Umbuchung auf ein anderesReiseziel anbieten.....
Erst einmal würde ich mich nicht darauf verlassen! Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern!
Kein Reiseveranstalter möchte plötzlich so viel Geld verlieren oder seine Kunden umbuchen (zu hoher finanzieller Verlust).
In diesemFall wäre für die "noch zukünftigen Urlaubern" ein Abhilfeverlangen gem. § 651e I BGB möglich(Aufzeigung von Mängeln).
Denn Abhilfe bedeutet die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes, als eine dem Reisenden subjektiv zumutbare, objektiv in etwa gleich- oder höherwertiger, mangelfreier Ersatzleistung mit gleichem Nutzen für den Reisenden.
Mehrkosten etc. muss der Reiseveranstalter tragen!!!!!!
Denn laut § 651c ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, "die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesichertenEigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder dieTauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzenaufheben oder mindern".
Folgend: Wenn ich einen teuren Badeurlaub buche und meinen Urlaub hauptsächlich am Strand verbringe und dort nicht ins Meer kann -> ist das eine Minderung!
Stecke ich mich mit gefährlichen Bakterien an (eine Fäkal-Infektion ist sehr gefährlich!!!!), habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Hat der Reiseveranstalter darüber schon längere Kenntnisse und informiert seine Gäste nicht darüber, so kann er sogar für eine "Körperverletzung" gem. § 224 belangt werden.
Verbringt man seinen Urlaub wegen einer Infektion krank im Bett, so kann der Reisende laut § 651f auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeiteine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.