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  • Reisegeschäft – Reiseveranstaltung: Wie funktioniert das?
    Sina1S Sina1

    "wolf-dieter" wrote:
    Kaufen denn die RV die Hotelzimmer für eine ganze Saison oder sind die Anzahl an Kontingente immer fest?

    Mal eines vorweg: Deine Fragen könnten die Eckpunkte einer Doktorarbeit sein, so vielschichtig ist die Tourismusbranche. Wenn Du dich wirklich fürs "Eingemachte" interessierst, dann kann ich Dir die Werke von Prof. Dr. Walter Freyer (z. B. "Tourismus - Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie" oder "Tourismus - Marketing" oder "Tourismus - Management" ) empfehlen.

    Zur Frage, die ich mir herausgepickt habe (kleiner Exkurs in mein Studium zur Tourismusfachwirtin):

    In der Regel werden die Kontingente mindestens für eine ganze Saison eingekauft. Teilweise werden auch langfristige Verträge (z. B. mit 5 Jahren Laufzeit) abgeschlossen. Bei derart langfristigen Verträgen ist es einem VA auch nicht möglich, ein Hotel z. B. wegen Qualitätsmängeln einfach aus dem Programm zu nehmen. Diese Vertragsform ist jedoch aufgrund des stetigen Wandels in der Reisewelt rückläufig. Dabei gibt es unzählige Vertragssformen. Ich erläutere kurz die beiden gängigsten:

    Garantievertrag:
    Der VA bezahlt eine bestimmte Anzahl von Zimmern (z. B. 50%) in einem Hotel mit einer Einmalzahlung oder in monatlichen Raten. D. h., das Hotel bekommt sein zugesichertes Geld in voller Höhe, auch wenn der Veranstalter seine Kontingente nicht auslasten kann und eventuell Zimmer leer stehen. Vorteil fürs Hotel: geringes Risiko, feste und kontinuierliche Zahlungseingänge.
    Der VA bleibt auf den Kosten für nicht belegte Zimmer sitzen und muß ggf. durch Werbemaßnahmen das Hotel im Verkauf besonders "pushen", um das bezahlte Kontingent auszulasten und die Kosten zu decken. Andererseits hat der VA einen Wettbewerbsvorteil, weil der überwiegende Teil der Zimmer ihm uneingeschränkt und ohne Rücksicht auf Release - Zeiten zu Verfügung stellt. In der Regel lassen sich auf der Basis eines Garantievertrages auch günstigere Einkaufspreise verhandeln als bei einem reinen Kontingentsvertrag. Außerdem kann der Veranstalter dadurch auch die günstigsten Verkaufspreise am Markt anbieten.
    Eine Überbuchung ist bei einem Garantievertrag theoretisch ausgeschlossen - allerdings nur theoretisch. Es kann durchaus passieren, daß ein Hotelier einem Veranstalter, der gerade einmal 60% seines per Garantievertrag zugesicherten Kontingentes ausgelastet hat, einen Stopsale (=Verkaufsstop) beschert, weil angeblich keine Zimmer mehr frei sind. Grund: Das Hotel hat die Zimmer doppelt verkauft. Garantiezahlungen von VA A eingestrichen, wesentlich mehr Zimmer verkauft, als im Kontingent des VA B gewesen wären... :? Logisch, daß VA A diesen Verkaufsstop nicht akzeptiert (die Zimmer sind ja schon im Voraus bezahlt) und dann der Kampf beginnt.

    Kontingents- oder Allotmentvertrag:
    Ein gewisses Kontingent der Zimmer wird dem Veranstalter zur Verfügung gestellt. Sind die Zimmer innerhalb der Release - Zeit (z. B. 14 Tage vor Anreise) gebucht und bestätigt, stehen sie den Gästen des Veranstalters zu. Die noch nicht reservierten Zimmer können anderweitig vergeben werden, auch wenn das Kontingent des Veranstalters noch nicht ausgelastet ist. Besteht eine kurzfristige Buchungsanfrage, müssen die Zimmer separat beim Hotel angefragt werden - unabhängig davon, ob das Kontingent des Veranstalters ausgelastet ist oder nicht. Der VA bezahlt nur die Zimmer, die auch tatsächlich belegt werden. Eine flexible Sache für beide Seiten. Im Bedarfsfall können die Kontingente auch während der Saison erhöht oder reduziert werden - je nach Bedarf.

    Beide Vertragsarten lassen sich übrigens auch auf Fluggesellschaften übertragen.

    Reiseveranstalter

  • Negativ Erfahrungen mit 1-2-Fly bzw. dem Grand Hotel Resort i. Chersonissos/Kreta
    Sina1S Sina1

    Ich möchte immer noch wissen, was im Falle des Ausgangspostings für eine Alternative angeboten wurde. Ich gehe mal davon aus, daß es sich um ein höherwertiges Hotel oder ein anderweitiges Upgrade (z. B. AI statt HP oder ÜF) handelte. Wäre schön, wenn sich die Verfasserin des Ausgangspostings noch mal melden würde. Erst dann können wir uns ein Urteil erlauben.

    Reiseveranstalter

  • Negativ Erfahrungen mit 1-2-Fly bzw. dem Grand Hotel Resort i. Chersonissos/Kreta
    Sina1S Sina1

    Weil die Privatbucher mehr bezahlen und das Hotel dann im Falle eines Falles lieber auf ein Zimmer, das dem Veranstalter zu günstigerem Preis zugesichert wurde verzichtet als auf einen Privatbucher, der vielleicht das doppelte des Veranstalter - Einkaufspreises zahlt, mein lieber Salvamor. Auch die von dir geforderte "Vertragsstrafe", die es zweifellos gibt, kann einen Hotelier nicht davon abhalten.
    Im geschilderten Fall gab es jedenfalls eine Kommunikation. Den Gästen wurde mitgeteilt, daß der Vertrag nicht eingehalten werden kann, es wurden Alternativen bzw. ein neues Vertragsangebot unterbreitet. Außerdem besteht Anspruch auf einen kostenfreien Reiserücktritt.

    Welches Hotel wurde denn als Alternative angeboten?

    Reiseveranstalter

  • Reiserücktritt
    Sina1S Sina1

    Eine schwere Erkrankung liegt z. B. dann vor, wenn der Arzt seinen Patienten nicht für flugtauglich hält. Bei einer Mittelohrentzündung im akuten Stadium dürfte das in der Regel der Fall sein.
    Genau beantworten (und auch die für die Versicherung erforderliche Bescheinigung ausstellen) kann die Frage aber nur Dein behandelnder Arzt/Deine Versicherung.

    Ich denke, daß die Stornokosten auf jeden Fall übernommen werden, wenn es sich um eine Flugreise handelt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wer kennt sunshine reisen aus Delmenhorst?
    Sina1S Sina1

    Das ist ein stinknormales Reisebüro - genauso gut oder genauso schlecht wie jedes andere auch. Um welchen Veranstalter geht es denn?

    Reiseveranstalter

  • Überbuchung / Info am Zielflughafen
    Sina1S Sina1

    Selbstverständlich werden die Hotels durch Verträge zur Einhaltung der Kontingente gezwungen. Auch die Kosten, die durch Overbookings, Reklamationen, etc. entstehen, werden an die Verursacher (in diesem Falle Hotels) weiterbelastet. Warum sollte der Veranstalter auch darauf sitzenbleiben?

    Das alles bringt jedoch im akuten Fall herzlich wenig, wenn der Hotelier eine Information bewußt oder aus "Schusseligkeit" nicht rechtzeitig weitergibt. Wir dürfen nicht vergessen, daß nicht jedes Volk der Erde so "vertragshörig" ist wie wir Deutschen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überbuchung / Info am Zielflughafen
    Sina1S Sina1

    Salvamor, wenn der Veranstalter vom Hotel rechtzeitig über ein Overbooking informiert wird, hat er noch ausreichend Zeit, die Gäste vor Anreise über die Reisebüros in Deutschland zu informieren und eine entsprechende Alternative bzw. einen gebührenfreien Rücktritt anzubieten. In der Regel wird das auch so gehandhabt.
    Nicht selten informieren die Hotels allerdings erst in der allerletzten Minute (teilweise sitzen die Gäste zu dieser Zeit schon im Flugzeug). In einem solchen Fall bleibt nur die Information der Gäste nach der Ankunft am Flughafen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überbuchung / Info am Zielflughafen
    Sina1S Sina1

    "meinungsfreiheit" wrote:
    auch die Sache mit der Kundenkarte dürfte eine Rolle spielen, da Mehrkosten entstanden sind. (120 EUR Gutschein). Da diese Beträge mit der Zeit verfallen ist dies auch ein entgangener Vorteil.

    Die Kundenkarte war nicht Bestandteil des Reisevertrags zwischen Kunde und Veranstalters und dürfte somit völlig irrelevant sein. Minderungsanspruch besteht allerdings aufgrund der nicht vertragsgerechten Unterbringung. Für mich ist es unverständlich, warum portobello vor Ort nicht zumindest für 1-2 Tage einen Mietwagen oder einen Ausflug bekommen hat.

    @ Meinungsfreiheit: Wer Reiseleiter als "Tui - Tante" o. ä. bezeichnet, darf sich nicht wundern, wenn diese tief in die Trickkiste greifen 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Deklarierungspflicht beim Bord-Catering
    Sina1S Sina1

    Mit Sicherheit mehr als ein Flugticket - ich schätze, daß die Summe durchaus im fünfstelligen Bereich liegen dürfte 😱

    Ich bin wirklich sehr gespannt, wie die Sache letztendlich ausgeht. Wenn ich Richter wäre, würde ich der Dame was erzählen... 😱

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Deklarierungspflicht beim Bord-Catering
    Sina1S Sina1

    Da drängt sich doch die Frage auf, wer wohl die Kosten getragen hätte, wenn der Flieger aufgrund eines anaphylaktischen chocks Deiner Kollegin hätte notlanden müssen...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Deklarierungspflicht beim Bord-Catering
    Sina1S Sina1

    Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, daß ein Allergiker weiß, daß in industriellem Gebäck IMMER mal Spuren von Nüssen sein können.
    Dabei ist es doch eigentlich egal, ob eingeschweißt oder nur mit Deckelchen versehen...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hiiiiilfe!!!!!!Royal Wings Ende März/Anfang April
    Sina1S Sina1

    Für die Wintersaison schreiben die meisten Veranstalter aus gutem Grund den Aqua- und den Lunapark nicht aus. Zum einen lohnt sich wegen der geringeren Gästezahlen eine Eröffnung nicht und zum anderen ist in der Wintersaison meist kein Aquapark - Wetter 😉

    Wenn Du großen Wert auf Aqua- und Lunapark legst, dann flieg lieber erst in der Sommersaison in die Türkei. Such hier im Forum mal nach "Royal Wings" - da gibt es schon einen ellenlangen Thread.

    Türkei (alt)

  • Deklarierungspflicht beim Bord-Catering
    Sina1S Sina1

    Sehr interessanter Fall. Auf so gut wie jeder Schokoladen- und Kuchenverpackung, die man im heimischen Supermarkt kaufen kann, steht: "Kann Spuren von Nüssen enthalten". Ich unterstelle, daß ein Allergiker diesen Umstand verinnerlicht hat und daher weiß, auf welche Lebensmittel er u. U. lieber verzichtet. Die Dame wurde ja nicht gezwungen, den Kuchen zu essen. Durch den präventiven Verzicht auf das Dessert ist meines Wissens auch noch niemand verhungert - schon gar nicht auf einem Mittelstreckenflug 😉

    Darüber hinaus gibt es bei den allermeisten Fluggesellschaften die Möglichkeit, Spezialmenüs zu bestellen. Außerdem frage ich mich, wie das Essverhalten der Dame wohl in Restaurants und am Buffet eines Hotels ausgesehen haben mag. Auch dort ist jeder gut beraten, wenn er bei der Essensauswahl die individuelle Verträglichkeit der Lebensmittel berücksichtigt. Ich denke nicht, daß die Klage gewonnen wird.

    Anders sähe z. B. aus, wenn ein Diabetiker z. B. eine Cola light bestellt und eine normale Cola serviert bekommt. 😱

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • " Diese Maschine ist nicht sicher "
    Sina1S Sina1

    "Rabener" wrote:
    Die TUI Töchter 1-2 Fly usw. fliegen auch mit Onur Air.

    Sorry, aber das stimmt nicht. Die TUI - Group fliegt schon nicht mehr mit OHY, seit diese im vergangenen Jahr ein kurzfristiges Einflugverbot in Deutschland bekommen hat.

    Airlines

  • Naivität der Mädels
    Sina1S Sina1

    Soluna - warum machst Du mit jemandem Ausflüge, von dem Du nichts wissen willst 😉 ?

    Allgemeine Fragen

  • Anfängerfragen: AP / DZ
    Sina1S Sina1

    Die Zimmertypen sind in der Regel im Preisteil eines jeden Reisekataloges oder auch im Katalog selbst definiert.

    Allgemeine Fragen

  • Horror Urlaub auf Thassos, was bekomm ich zurück ????
    Sina1S Sina1

    Den Preis fürs Einzelzimmer müßtet Ihr anteilig zurückbekommen + mindestens 10% Erstattung....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Deutsche betrügen Deutsche im Ausland
    Sina1S Sina1

    Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen...

    Schade, daß Hilfsbereitschaft immer häufiger so ausgenutzt wird, wie von Oliver beschrieben. Da ist es kein Wunder, daß wir uns in diesem Land immer öfter inmitten von egoistischen Einzelkämpfern wiederfinden :?

    Jetzt noch mit "hätte, könnte, würde, wäre" zu argumentieren, bringt auch nichts mehr.

    Ich habe selbst schon einem einen Menschen in einer ähnlichen Situation weitergeholfen - 2 Tage später hatte ich nicht nur den verauslagten Betrag auf meinem Konto, sondern als Dank auch einen riesigen Blumenstrauß geliefert bekommen 😄 Es geht also auch anders.

    Allgemeine Fragen

  • Tricksereien von Reiseleitungen
    Sina1S Sina1

    @ curiosus: Recht hast Du! In diesem Fall hat mein Arbeitgeber eine sofortige Info von mir bekommen und der "Gast" ging bei seiner an den Haaren herbeigezogenen Reklamation leer aus. Darüber hinaus hat der Hotelier von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und ihm Hausverbot erteilt 😄

    Eine Anzeige wegen versuchten Betruges wäre sicherlich nicht verkehrt - aber die Öffentlichkeitswirksamkeit wäre verheerend. Stell Dir nur mal die Schlagzeile in der BILD vor: "Skandal!!! Reiseveranstalter verklagt geprellten Urlauber!" 😱
    Aus diesem Grunde stecken Reiseveranstalter wohl eher mal ein, als daß sie austeilen...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kritik zur TV-Serie "Wie die Wilden-Deutsche im Busch"
    Sina1S Sina1

    Ich habe die Sendung noch nicht gesehen - nach Deinen Schilderungen sage ich: ZUM GLÜCK! Scheinbar werden da - ähnlich wie in den diversen Auswanderungsserien ganz bewußt die Leute gecastet, die sich besonders "dösig" und publikumswirksam darstellen.
    Ich mag gar nicht daran denken, wie so ein Medientross in einem kleinen afrikanischen/indonesischen Dorf das Weltbild der Einwohner durcheinanderwürfelt 😞 Ich hoffe nur, daß der Erlös aus Werbeeinnahmen für diese Sendung zumindest anteilig dafür verwendet wird, den Einwohnern des Drehortes z. B. durch eine Wasserleitung, den Bau eines Krankenhaus oder einer Schule zu helfen.

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