Es geht um Flugzeitenänderung zu ungunsten von Reisende!
Ich hatte die Reise so geplant, das ich beide Wege zum Flughafen per Bahn tätigen Konnte , der Reiseveranstallter änderte die Flugzeiten, somit mußte ich beide Wege mit denm Auto zurüchlegen.
Das ist nach den BGH-Urteil vom 10.12.2013 nicht zulässig.
ich bitte um rege teilnahme.
Nur gemeinsam ist man stark.
Dieser Blog erfolgt auf raten meines Reisebüros.
Wer möcht esich an einer Sammelklage beteiligen?!
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=83b7f5d818f54b06e0a782059e9ab88f&nr=66168&linked=pm&Blank=1