Klar ärgere ich mich über die hohen Stornogebühren. Viel Geld für nichts. Deshalb immer genau lesen, was man unterschreibt. Allerdings gehe ich ja bei Vertragsschluss davon aus, dass ich die Reise antrete, ansonsten würde ich den Vertrag nicht abschließen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Stornogebühren zweitrangig. Oder bucht ihr immer nur eine Reise, wo niedrige Stornogebühren verlangt werden? Und nein, es liegt kein Grund vor, wo die Reiserücktrittsversicherung greifen würde. e
slk2011
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Stornogebühren 70 % in Ordnung? -
Stornogebühren 70 % in Ordnung?Danke an pebachmann für den Hinweis. Genau da steht es. 70%. Pech gehabt;-(
Gruss -
Stornogebühren 70 % in Ordnung?Hallo,
es handelt sich um XGTI und um eine Pauschalreise (Flug, Transfer, Hotel).
Richtig, zum Zeitpunkt der Buchung wurde nur auf die allgmeinen AGB's des Reiseveranstalters hingewiesen. Daraus kann ich als Kunde überhaupt nicht erkennen, dass bei dieser Reise eine 7mal so hohe Stornogebühr anfällt, als dies bei einer "normalen Pauschalreise" gefordert wird. Erst in der schriftlichen Reisebestätigung wird darauf hingewiesen, das bei Reisen mit Flügen aus dem Baukastensystem 70 % Stornogebühr anfallen. Wie soll ich als ich als Kunde bei Buchungsabschluss wissen, dass es sich um eine Reise mit einem Flug aus dem Baukastensystem handelt?
Hat jemand in so einem Fall schon Erfahrungen mit XGTI gemacht?
Danke, schon mal.
Grüsse -
Stornogebühren 70 % in Ordnung?Hallo zusammen,
ich habe eine Pauschalreise nach Ägypten am 13.10.2011 für zwei Personen gebucht.
Leider können wir diese Reise nun nicht antreten. Reisebeginn wäre der 28.11.2011 gewesen. Die Stornierung erfolgte am 24.10.2011. Bei der Buchung wurde auf die allgemeinen AGB's des Reiseveranstalters X...hingewiesen. Daraus ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei dieser Reise im Stornierungsfall 70 % des Reisepreises zu leisten sind. Erst in der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters steht konkret "Abweichend von den AGB sind bei Stornierunen/Umbuchungen der Reise mit Flügen aus dem Baukastensystem die Storno/Umgbuchungebühren bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70 % zu zahlen". Ist es rechtens, dass der Reiseveranstalter in den AGB's nicht konkret angeben muss, in welcher Höhe die Stornoentschädigung anfällt? Obwohl dies doch offensichtlich dem Veranstalter genau bekannt ist. Wie soll ich mich verhalten?
Gruß
Reisefreudige