Hallo zusammen,
ich seh da ehrlich gesagt relativ wenig Chancen, zumindest kann ich in den bisherigen Ausführungen recht wenig erkennnen, aber ich lass mich da auch gern eines besseren belehren.
Das einzige, was wirklich ungewöhnlich ist, ist die fehlende Hoteladresse in den Reiseunterlagen (die im übrigen 8 Tage vor Abreise noch nicht fällig waren, wenn es 7-10 Tage vor Abreise in den AGB heißt) sowie die fehlende Transferbestätigung in der ursprünglichen Reisebestätigung. Beides sind aber geringfügige Mängel, die wie die Rechtsschutzversicherung schon richtig sagt kaum den Aufwand einer Klage rechtfertigen - zumal das Fehlen des Transfers in der Reisebestätigung ja noch nicht einmal heißt, dass es den Transfer nicht gegeben hätte, und zumal W-Travel die Bestätigung ja auch auf Anfrage geändert hat.
Ansonsten, die Konstellation Travelzoo als Vermittler und W-Travel als Veranstalter ist nun eigentlich überhaupt nicht ungewöhnlich und nicht anders, als wenn man im Reisebüro (Vermittler) oder hier bei HolidayCheck (auch Vermittler) eine Reise bei der TUI (Veranstalter) bucht. Vertragspartner ist dabei immer der Veranstalter.
Bei per Email versendeten Dokumenten sind fehlende Stempel nichts ungewöhnliches und auch beispielsweise bei PDF-Versicherungsscheinen zur Reiserücktrittskostenversicherung gang und gäbe. Mit einem Blick auf diese Seite des Schweizer Garantiefonds läßt sich leicht feststellen, dass W-Travel Mitglied dessselben ist. Auch da seh ich nicht wirklich einen Mangel.
Mit den Vorwürfen gegen die Fa. Unister (Computerbild-Artikel) hat das nun wirklich nichts zu tun, da geht es um ganz andere Dinge.
Meine E-Mail vom Fr. 06.07.2012 ca. 21:10 aus Verona an W-Travel.ch wurde zwar per AUTO-Responder bestätigt, aber nicht beantwortet! ( Montag 09.07.2012 14:18)
(Posting hier bei HolidayCheck 09.07.2012 15:20:05)
Und was das angeht, na ja, ein bisschen Zeit müsst ihr dem RV auch geben, um zu reagieren. Dass Freitag Nacht keiner mehr die Email ließt, ist eigentlich klar, auch übers Wochenende wär das eher ungewöhnlich. Und euer Post kam nur eine Stunde, nachdem die Mail vom RV gelesen wurde. Natürlich kommt da nicht postwendend eine Antwort. Erst mal muss nicht unbedingt derjenige, der sie gelesen hat, überhaupt befugt sein, zu antworten. Dann müssen die Fakten geprüft werden und so weiter. Bei Beschwerden auch bei anderen RV können schon mal gern 6 Wochen ins Land gehen, bevor man eine Reaktion bekommt.
Wie auch immer, ich denke, dass die vernünftigste Verfahrensweise neben dem (freundlich neutralen) Schreiben an den RV tatsächlich die Überprüfung durch den Ombudsman der Schweizer Reisebranche ist.
Gruß,
soedergren