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sowiesoS

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Aktuell

  • Gepäckgröße bei Egypt Air
    sowiesoS sowieso

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe die Frage, ob jemand weiß, welche Abmessungen ein Koffer bei Egypt Air haben darf. Vom Kundendienst bekam ich nur die Auskunft 30 kg pro Person, wovon 10 kg auf die Tauchausrüstung fallen. Nun habe ich einen Koffer mit den Abmessungen 88x55x36 cm, also 179 cm.
    Für die Lufthansa wäre er wohl zu groß, da habe ich von 158 cm gelesen, dort müsste er als Frachtgepäck aufgegeben werden.

    vielen Dank im Voraus

    Gruß sowieso

    Airlines

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    sowiesoS sowieso

    @holzwurm

    Die Dame von der Versicherung bestätigte mir die Korrektheit der Sicherungsscheine inclusive des Ablaufdatums, in diesem Fall im Sommer, von daher ist momentan alles in Ordnung.
    Ich bin ja noch abgesichert, werde mich aber deutlich vor der Ablaufzeit mit dem RV in Verbindung setzen, aber für jetzt sofort sehe ich noch nicht die Notwendigkeit, ich möchte ihm ja die Möglichkeit geben seine Leistungen zu erbringen ohne jetzt schon hysterisch zu werden.

    Aber danke für die Infos.
    Ich hoffe natürlich, dass alle Sorgen, Bedenken und Vorkehrungen unnötig waren.

    Vielleicht liest ja auch jemand diese Beiträge, der da schon Erfahrungen gemacht hat und meldet sich.

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    sowiesoS sowieso

    @holzwurm

    Ja, das werde ich dann tun, wenn er nicht zu Potte kommt, erst einmal lasse ich ihm die Chance, vielleicht schließt er ja auch gerade einen neuen Vertrag o. verlängert dann, mal sehen.
    Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass Sicherungsscheine, die vor Reiseantritt ablaufen, an sich kein Problem sind, da ja spätestens mit dem Ablauf ein neuer kommen muss.
    Mein Problem war eben die Zahlungfrist und der Ablauftermin, aber nun weiß ich ja, dass der RV bereits vor Ablauf schicken kann, darauf werde ich dann auch pochen, wenn er sich nicht rührt.

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    sowiesoS sowieso

    Also, die Dame von der Versicherung meinte, ich könne mich theoretisch sofort an meinen RV wenden und einen neuen Sicherungsschein verlangen. Das werde ich jetzt nicht tun, ich habe ja noch Zeit und lasse ihm erst einmal die Möglichkeit selbst zu reagieren.
    Allerdings hatte ich auch den Eindruck als kämen die Antworten nicht sehr sicher, vielleicht frage ich da noch bei einer anderen Versicherung nach.

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    sowiesoS sowieso

    Also ich werde mal bei der Versicherung anfragen.
    Die sollten mir ja sagen können, ob der RV in der Lage sein könnte/müsste dem Kunden vor Ablauf des alten Sicherungsscheines, entweder durch Verlängerung des Vertrages oder einen neuen Vertrag, einen komplett gültigen Sicherungsschein zukommen lassen zu können - also vor dem Verlangen des kompletten Reisepreises - damit man nicht in der Luft hängt.

    Ich berichte

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    sowiesoS sowieso

    schade, schade!

    Bleibt noch offen, ob ich tatsächlich vier Wochen vor Reiseantritt bezahlen muss!!, wegen Anerkennung AGB´s, obwohl die Zahlung v. RV ja nur angenommen werden darf, wenn gültiger Sicherungsschein. Und genau das ist ja der Knackpunkt, vier Wochen vorher ist er ja gerade noch 1 Woche gültig und dann stehe ich unter Umständen ohne Sicherungsschein da und im schlimmsten Fall gibt´s kein Geld, da ja die Sicherheit nur für bis dahin begonnene Reisen gilt.

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erfahrung mit "Überbuchten Hotels"
    sowiesoS sowieso

    Ich habe kürzlich auf einer Internetseite mit Urteilen (krieg sie aber gerade nicht zusammen) zu Minderungsklagen u. a. Urteile gesehen, wo es 10 % Mindg. gab, weil umgebucht in anderes Hotel (höherkategoriert!!!) und in einem anderen Urteil 20 %, weil das Hotel deutlich größer war (1300 Zimmer statt 700 Zimmer im gebuchten Hotel).

    Das lässt doch schon hoffen, in meinem Fall wären 20 % über 1000 €, das sollte sich der RV überlegen (mein gebuchtes Hotel ist mit nicht mal 200 Zimmern ausgeschrieben, dass Hotel in das gerne wegen Überbuchung umgesetzt wird, ist mit über 1000 Zimmern ausgeschrieben, viel kleinere hatte RV sonst gar nicht in seinem Angebot in der Region).

    Also ich bin dahingehend vorbereitet, werde Alternativen und Ausdrucke v. Angeboten mit Preisen u. Ausstattung mitnehmen, damit mir vor Ort nichts erzählt werden kann (wenn auch ein klein wenig aufwendig und vielleicht für manch einen überzogen), und sehe meinem Urlaub ein wenig gelassener entgegen, mit 1000 € Minderung als Argument geht das aber glaube ich auch (wenn das auch nicht sicher ist / für den RV aber auch nicht).

    Gruß sowieso

    Reiseveranstalter

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    sowiesoS sowieso

    Zwei Wochen!? - auch auf anderen Reisen waren es in meiner Erinnerung vier Wochen. In den AGB´s v. z. Bsp. Phoenix 20 Tage, T. Cook 30 Tage vor Reiseantritt, es scheint also tatsächlich üblich zu sein.

    In den AGB´s meines RV steht vier Wochen, die habe ich ja auch anerkannt. Ist dieser Passus nicht wirklich gültig, heißt, kann ich mich auf zwei Wochen berufen, wenn ja, welche Quelle in Deutschland?

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    sowiesoS sowieso

    Hallo privacy,

    na ja, einen Veranstalter möchte ich nicht so gern nennen, aber er hat mehr negative Kritiken als einem lieb sein können.
    Raus aus dem Vertrag möchte ich eigentlich nicht, die Reisekombi konnte mir von keinem anderen Reisebüro in der Form angeboten werden (mit bestimmten Hotels), und dann ist der Preis gut. Zugegeben, hätte ich die Kritiken vor der Buchung gelesen, wäre es nicht zu einer Buchung gekommen, aber aus der dürfte ich wohl kostenfrei nicht mehr rauskommen, also lautet meine Strategie jetzt >> alles einkalkulieren, was andere so bemängelt haben und vorbereitet sein <<. - wenn es da aber Möglichkeiten gäbe...

    Ich kenne ja die Abläufe nicht, aber wenn die Versicherung, laut Internetportal und Ablaufdatum des Sicherungsscheins, drei Wochen vor R.-Antritt endet, kann er dann schon vier Wochen vorher (idealerweise eher) einen neuen gültigen Sicherungsschein zur Verfügung stellen?

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    sowiesoS sowieso

    Vielen Dank für die Reaktionen!

    Es ist noch ein bisschen hin bis zum Reiseantritt, d. h., es ist bisher nur die Anzahlung geleistet worden. Im Internetportal habe ich mich informiert, der RV ist genau bis zum im Sicherungsschein ausgewiesenen Datum versichert, dieses Datum läuft eben drei Wochen vor Reiseantritt ab. Ich denke schon, dass es einen neuen geben wird, aber ich will auch gewappnet sein.

    Ich entnehme den Beiträgen, dass theoretisch nicht bis zur Ausstellung eines neuen Sicherungsscheins gezahlt werden muss (lt. Vertrag spätestens vier Wochen vor Reiseantritt), was für mich heißt, der RV muss gegebenenfalls in Vorkasse treten!?? Ich möchte die Reise ja auch nicht stornieren, aber ich könnte es offensichtlich kostenfrei, wenn er mir keinen akt. Sicherungsschein in diesen drei Wochen aushändigt?

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    sowiesoS sowieso

    Was, wenn der Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abläuft (drei Wochen), die Reise zu diesem Zeitpunkt aber schon komplett bezahlt sein muss? Ich weiß, es müsste automatisch ein neuer Schein kommen, aber wenn nicht (vom Anfordern mal abgesehen)?

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mitteilung das Überbucht erst am Reiseort
    sowiesoS sowieso

    Wie ist das eigentlich mit dem Reisesicherungsschein?
    Lt. AGB´s des RV sollte dieser mit den übrigen Unterlagen eingehen, bekommen haben wir aber nur die Besätigung/Rechnung und die Reise-Rücktritt-Versicherung.

    § 651 k BGB beschreibt: Ein Reiseveranstalter darf nur dann Zahlungen entgegen nehmen, wenn er im Gegenzug einen Sicherungsschein ausfolgt. Dies gilt auch Buchung einer Last-Minute-Reise. Bei Verstößen kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR verhängt werden.

    mosaik schrieb in einem anderen Beitrag:
    "Alles weitere, wie z. B. nicht Zusendung eines Sicherungsscheines,
    heben weder die Buchung auf noch berechtigen sie zu einem kostenfreien Storno."

    Was nun, wenn RV keinen Sicherungsschein aushändigt obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist? Die Anzahlung des Urlaubs ist natürlich längst geleistet und entgegen genommen worden.
    Welche Handhabe hat man?
    Selbst wenn die Anzahlung noch offen wäre, ist man ja doch zur Zahlung verpflichtet, da man den Vertrag ja verbindlich einging!

    -Sollte man dem RV eine Frist setzen, wenn ja, wielange?
    -Wenn Frist verstrichen, was kann?

    Gruß sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mitteilung das Überbucht erst am Reiseort
    sowiesoS sowieso

    "mosaik schrieb"
    Wenn ich da weiter überlege, drängt sich mir die Frage auf: wenn der Veranstalter sein Kontingent ausgeschöpft hätte, das Hotel keine weiteren Zimmer mehr geben will, weshalb hat er den Kunden nicht ein Zimmer aus seinem Kontingent zugewiesen? Schlampigkeitsfehler? Oder...? Und da gebe ich dir dann Recht: da könnten auch andere bösartige Überlegungen dahinter stehen. Aber das müsste alles bewiesen werden, im Streitfall. Was bringt das also einen Kunden vor Ort weiter?

    Stimmt, er müsste ja für den Zeitraum sein Kontingent im Hotel ausgeschöpft haben, um so eine Info weitergeben zu können, was man in dem Telefonat sicher auch erfragen könnte. Das widerum würde bedeuten, dass es ja einige Gäste in der Reisegruppe geben müsste, die dorthin transportiert würden, die anderen Gäste entspr. in ihre gebuchten Hotels.
    Kann man dann von einer Rangfolge ausgehen, heißt, wer eher gebucht hat, hat Vorrang (Mitnahme der Buchungsbestätigung)?
    Und was ist, wenn sich eben während des Telefonats zeigt, der Reisev. oder die zuständige Agentur hat sich niemals in dem Hotel um Zimmer bemüht u. hat es, nach Verlangen auf Abhilfe, auch gar nicht vor? Kann der Gast dann selbst auf Kosten des Reiseveranstalters tätig werden - und damit ist man dann wieder bei der Frage der Rückflugbestätigungen, da man ja niemanden vor Ort hat - oder muss das Alternativangebot akzeptiert werden, sofern gleich- o. höherwertig, aber nicht selbe Ausstattung (siehe oben)?

    Hat sich der Reiseveranst. nachweislich nicht bemüht (was sicher wieder schriftl. v. gebuchten Hotel vorzuliegen hätte), hat er doch wider Treu u. Glauben gehandelt.

    Gruß
    sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mitteilung das Überbucht erst am Reiseort
    sowiesoS sowieso

    "mosaik schrieb"
    Die Frage erhebt sich, wie denn ein Laie so etwas "recherchieren" kann? Aussage von den Leuten an der Reception? Wissen die alles? Aussagen von örtlichen Reiseleitern? Vielleicht Schutz und Abwehr, um sich elend langen Debatten aus dem Weg zu schleichen?

    Na ja, der Gast kann die Telefonnummer des gebuchten Hotels dabei haben und ganz leicht vor Ort erfragen, ob die Auskunft der Reiseleitung zutrifft. Was dann, wenn die Antwort kommt "Wir können sofort Zimmer in gewünschter Zahl, für gewünschten Zeitraum zur Verfügung stellen!".

    Gruß
    sowieso

    PS: komme mit dem Einfügen des Zitierten nicht klar, aber so wird es wohl auch gehen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mitteilung das Überbucht erst am Reiseort
    sowiesoS sowieso

    Hallöchen!

    Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn erst vor Ort mitgeteilt wird, dass das gebuchte Hotel überbucht sei, es sich aber bei eigener Recherche herausstellt, dass dem nicht so ist, das Hotel von vornherein nicht gebucht war und die Reiseleitung o. R.-Veranstalter sich weigert, dem Gast das gebuchte Hotel doch noch kurzfristig zu ermöglichen?
    Kann der Gast alles auf eigene Faust erledigen, wie sieht es dann aber mit dem gebuchten Rückflug aus, man hat ja dann keine Reiseleitung vor Ort. - und was mit den zusätzl. Kosten?

    Die Reise dann vor Ort abbrechen, ist ja auch nicht so toll.

    Theoretisch muss man doch wohl ein anderes Hotel am selben Ort akzeptieren, solange es gleich- o. höherwertig ist. Wie ist es aber, wenn es statt ca. 200 Zimmer (wie das gebuchte Hotel) ca. 1000 Z. hat, also viel größer ist, und beispielsweise kein Hausriff besitzt, wie das gebuchte Hotel.

    Gruß
    sowieso

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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