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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Alles klar danke für den Hinweis Ahotep. Werde ich in Zukunft berücksichtigen. Werbung für diese Kanzlei wollte ich bestimmt nicht machen, sondern darstellen, wie die Sachlage ist....
    Auf jeden Fall besteht Anspruch auf eine Ersatzbeförderung -auch bei einer Pauschalreise! Wenn der Reiseanbieter nix unternimmt kann auch ein Ersatzflug selber gebucht werden bei so gravierenden Änderungen (z.B. Abflug mitten in der Nacht).
    Also Bentour ist für den Ersatzflug zuständig (Ansprechpartner wie ich bereits geschrieben habe). Wie der weitere Verlauf sich gestaltet, habe ich auch erwähnt (nicht gleich einen Ersatzflug buchen).
    VO(EG)261/2004 regelt aber auch Passagierrechte bei Flugzeitenänderungen die viel früher geschehen. Nur die Ausgleichzahlungen gelten ab der 14 Tage -Frist. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht schon vorher, wenn keine Abhilfe geschaffen wird.
    Vielen Dank für die enormen Defizite - immerhin hast du dich auf meine Defizite schon gestützt (Az X ZR 24/13 - als ich diese Quelle damals genannt habe, wurde diese ignoriert und wild auf andere Sachen rumgeritten.
    Und jeder kann ja selbst entscheiden, nachdem er sich im Reiserecht (z.B. bei der genannten Kanzlei) schlau gemacht hat, wer nun eher die von dir angesprochenen Defizite hat, um mal bei dieser Aussage zu bleiben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    @vonschmeling XXXEditiert, Ziat völlig unnötig, ein @..User reicht---XXX

    Also ich frage mich wirklich, ob so anerkannte Rechtsanwälte immer so komplett daneben liegen. (Auszug aus einer großen Rechtsanwaltskanzlei ausschließlich mit Schwerpunkt Reiserecht betraut:

    xxx Urheberrechte beachtenxxx Passage entfernt

    Ende dieser Durchsage

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Ich misch mich mal wieder ein;-) Anscheinend wird hier etwas verwechselt.
    Also sofern die Zeiten wirklich unzumutbar sind (z.B. Abflug statt 09:00 nun 03:40 ) ist es völlig egal ob mehr oder weniger als 14 Tage vor Abflug dies mitgeteilt wird. Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung (oder kostenlose Stornierung) bei so extremen Zeiten besteht absolut!
    Wichtig: Dem Anbieter schriftlich widersprechen (Flüge unzumutbar (gravierender Reisemangel: erhebliche Störung der Nachtruhe. Darüber hinaus kann man noch aufzählen (zählt alleine nicht unbedingt bei Pauschalreise): Änderung der Flugnr. kein Direktflug mehr sondern zwei eigenständige Flüge mit langem Aufenthalt) Kurzes Schreiben aufsetzen: erbitte Buchung auf Flug XY etc oder z.B. wünsche andere Alternative mit Turkish Airlines. Frist von 14 Tagen setzen (Einschreiben oder Mails mit Empfangsbestätigung)
    Bei weniger als 14 Tagen hat der Passagier -auch bei einer Pauschalreise - zusätzlich! theoretisch das Recht auf Ausgleichszahlungen -das klammern wir aber mal ein wenig aus wegen Corona! Bei Flügen aus der Türkei heraus gelten übrigens die "Türkischen Fluggastrechte" die fast identisch sind mit EU261)
    Die Änderung des Flughafens ist da etwas kniffliger! Ob alleiniger Linienflug oder Flug im Rahmen einer Pauschalreise ist erstmal egal. In der akuten Situation bieten ein paar Airlines kostenlose Änderung an (Zeiten, Flughäfen) auch bei den günstigen Tarifen - dies ist aber reine Kulanz und bei Nurflügen der Fall!
    An deiner Stelle würde ich erstmal nach alternativen Flügen suchen, die dem ursprünglichen Flug am nächsten kommen! Dann die entsprechenden Schritte einleiten! Mit Glück wird mit so einem Schreiben eher eingelenkt als wenn man anruft und um etwas bittet.
    Weitere Schritte (Selbstbuchung) musst du dir dann halt überlegen- Geld vorstrecken und mit Stress verbunden - hab ich aber schon gemacht -war damals ein Nurflug mit EU-Airline und hat sogar problemlos geklappt! Die Sache ist halt so - die Veranstalter lehnen ab, da sie wissen, dass sich 99% eh nicht trauen, selber einen Flug zu buchen. Hinterher wird dann aber meistens bezahlt auch ohne Gericht -sofern die Sache halt wirklich klar ist!
    Auf jeden Fall ist bei dir aber Bentour der Ansprechpartner! Viel Erfolg!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseziel Strandurlaub alleinreisender Mittzwanziger
    SSC-747S SSC-747

    Wie wärs mit Agia Napa / Zypern? Ein Ort wo du auch viele junge Leute antreffen wirst! Viele gute Hotels und tolle Strände! AI auch bezahlbar! Aktuelle Wassertemperatur 28 - 29 Grad 🙂 Über einzelne Hotels kann ich leider nicht berichten - aber wenn du die Suchkriterien eingibst, springen so einige raus, bzw. wird es hier mit Sicherheit viele Forenmitglieder geben, die dir Hotels empfehlen können!

    Allgemeine Fragen

  • Sardinien 2020: Cala Gonone – Tipps gesucht!
    SSC-747S SSC-747

    Die ganzen kleinen Strände und Grotten lohnen sich auf jeden Fall! Wenn du nicht auf die ca. 130 Euro schauen musst (100 Miete und 30 Sprit (eher günstig -Mallorca nimmt z.B. 50 -60 % mehr) dann ist es ein einmaliges Erlebnis und macht mit dem eigenem Boot richtig Spaß! Auf jeden Fall das einprägendste Erlebnis der 14 Tage auf Sardinien! An der Küste anhalten wo man mag, Anker schmeißen, schnorcheln und an die Strände schwimmen wie es einen passt! Du kannst aber natürlich auch eines der größeren Boote nehmen die die einzelnen Strände direkt über einen Steg anfahren, was natürlich billiger ist, Willst du jedoch z.B. an einen der weiteren Stände (z.B. einer der schönsten wie Cala Mariolu, dann zahlst du schon relativ viel (ich meine so ca. 35 - 40 Euro ). Mit den Booten macht man sich immer etwas abhängig - aber zum Glück fahren die relativ regelmäßig (Anfang September war das jedenfalls noch so).
    Ich denke du hast auf jeden Fall eine gute Wahl getroffen -im September ist es nicht mehr so brechend voll wie noch im Juli/August -da bereiten die 1 -2 Hotspots dann keine allzu große Freude! Außerdem ist das Wasser noch schön warm mit 25 -26 Grad. Wie es aktuell dort bzgl. Corona ist, kann ich nicht sagen -günstige und gute Restaurants gibts auf jeden Fall -die Auswahl ist ganz ok - ist jetzt auch kein teurer Nobelort. Zum Thema rasante Fahrweise kann ich nur sagen, dass es sich in Grenzen hielt - überholen tuen die Intaliener allerdings sehr gerne -auch wo der Überblick nicht immer gegeben ist;-) Die Umgebung mit den Bergen ist jedenfalls absolut lohnenswert, um erkundet zu werden! Gibt viele interessante Wanderwege, Bergdörfer etc! Der Ort Cala Gonone bietet nämlich nicht so viel und hat nur den Stadtstrand der jetzt kein Highlight ist. Von daher kann es eventuell dann doch etwas eintönig werden -aber ist halt Geschmacksache....
    Ich wünsche auf jeden Fall viel Spaß!

    Italien allgemein

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    SSC-747S SSC-747

    @ zooeyvoyager1979

    Bei einem Einreiseverbot sollte nach deutschem Recht auch bei einer nicht stornierbaren Rate eine Erstattung möglich sein!
    Jedenfalls hat mir dies so auch Booking & Check 24 erläutert. Bei mir gibts aber nur eine Reisewarnung und kein Einreiseverbot. Immerhin gibts bei mir einen Voucher der 1 Jahr Gültigkeit besitzt.

    Allgemeine Fragen

  • Aurum Tours
    SSC-747S SSC-747

    Naja die Meinungen sind halt unterschiedlich -vielleicht wenn es zu keinen Problemen kommt, dann ist der Service "top" -bei Problemem aber alles andere als top, wie ich selber erfahren musste. Ein seit Wochen gestrichener Flug wurde nie umgebucht, obwohl mir dies der Mitarbeiter sogar bestätigte. Ich habe ein paar Alternativen angegeben (auch wie ursprünglich gebucht ein Eurowingsflug und sogar extrem billig dazu). Selbst wenige Tage vor Abflug passierte nix! Keinerlei andere Alternativen! Letztendlich ist nichts aus der Reise geworden, weshalb ich mir nun die Reise selber "bastele". Seltsamerweise kann man die Reise ab dem von mir gewünschten Datum und Flughafen aktuell buchen zum etwa gleichen Preis....
    Kurzum: selbst der Check24 -Mitarbeiter meinte dann vor ein paar Tagen, dass er aktuell eher nicht bei Aurum-Tours buchen würde. Die Abteilung sei halt aktuell extrem unterbesetzt.....

    Reiseveranstalter

  • Sunexpress (XQ/XG)
    SSC-747S SSC-747

    @thomas139 sagte:

    Wenn sich die Abflugzeit um mehr als 3 Stunden verschiebt, ist das nicht auch ein Grund zur kostenlosen Stornierung?

    Handelt es sich denn wirklich um eine Verschiebung (gleiche Flugnr?). Falls ja, eher schlechte Karten -falls nein kommt es hier auf den konkreten Fall an was sich genau geändert hat und ob es sich um einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise handelt oder um einen Nurflug (Linienflug).

    Airlines

  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Kein Ding!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    @tangomaus sagte:

    Wenn schon, dann Mumpitz!

    Danke für den hilfreichen Hinweis - werde ich in Zukunft beachten!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Ihr habt die Urteile -kann sich nun jeder selbst sein Urteil bilden.....

    Jedenfalls waren ja meine Aussagen hier angeblich zu 100% Mumbitz.....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Ich kann dich beruhigen -auch nicht ein bißchen;-) Die Tabelle zeigt deutlich, dass den meisten eine Reisepreisminderung zugesprochen wurde...
    Anstatt sich hier über andere User lustig zu machen, wären adäquate Antworten mit stichfesten Quellen sinnvoll -danke!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    ...naja immerhin heißt es jetzt schon mal "sehr wahrscheinlich" anstatt vollständigem Ausschluss -kleine Annäherung;-)

    @ REJBodenheim: anscheinend benötigst du konkrete Hinweise, damit du den von mir angeblich verbreiteten "kompletten" Mumbitz zumindest ein wenig nachvollziehen und einordnen kannst. Anbei eine Auflistung von Urteilen, die zumindest zeigen, dass meine Behauptungen nicht total an den Haaren herbeigezogen sind und insbesondere jüngere Urteile eine Reisepreisminderung begründen....

    https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/reisepreisminderungstabelle.pdf?la=de-de

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    EU261 kann man ohne Probleme als Grundlage heranziehen - steht ja auch dort klar und deutlich und dem Punkt "Annullierung".
    Ob es sich wirklich nur um eine Flugzeitenänderung handelt wissen wir nicht eindeutig, da dem Laien der Unterschied Verlegung/Streichung auch meist nicht so klar ist. Bei über 7 Std. kann man aber mit hohem Prozentsatz davon ausgehen, dass es sich eben um eine Annullierung handelt (sehen Gerichte auch so). Bei Änderung der Flugnr. wäre die Lage eindeutig....
    Ich fragte ja auch zusätzlich: "handelt es sich um einen Nurflug? Flugnr. geändert?.... Hier wäre die Sachlage nochmals klarer!
    Aber wie gesagt - die "Verschiebung" (sollte es denn so sein) ist unzumutbar da die Nachtruhe erheblich gestört ist, reicht natürlich auch aus, die Erstattung zu verlangen.....(ob berechtigt, hast du dem User ja auch entsprechend beantwortet).

    Der Zweck ist mir durchaus bekannt und habe ich schon ausführlich erklärt, dass die FL nicht in Stein gemeißelt ist aber durchaus anerkannt ist wie die Quellen (Verbraucherzentrale, Test, etc. unterstreichen....)

    Ja -wünsch ich auch;-)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    @vonschmeling sagte:

    @SSC-747
    Nein, es interessiert hier nicht was du dir denkst sondern Fakten.
    Da der gegenständliche Flug mehr als 14 Tage in der Zukunft stattfinden soll gibt es selbstverständlich keine Grundlage gem. VO(EG)261/04.
    Vielleicht kommst du langsam mal klar und stellst dein Dauerversemmeln brauchbarer Infos ein???

    All deiner Bemühungen hier in aller Ehre aber diese Aussage ist leider falsch! EU 261 gilt auch bei mehr als 14 Tagen -nur die Ausgleichszahlungen entfallen natürlich.

    Wo habe ich etwas bestritten wegen EU261?

    Und wie gesagt - jeder nutzt hier andere Quellen - ich will hier nicht zur Hetze gegenüber LFU oder RV aufrufen -aber die Möglichkeiten aufzeigen, was denn möglich ist. Und Verbraucherzentralen oder "Test" quasi als Mumbitz zu verunglimpfen find ich ehrlich gesagt unfair.....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Ich habe lediglich dem User erklärt, dass er nach der VO EU261 bei Annullierung ein Recht auf Rücktritt/Erstattung hat - mehr nicht - keine Ahnung was an dieser Aussage falsch sein soll......? Bitte um Erklärung -danke

    Darüber hinaus kann sich ja auch jeder selbst ein Bild über seine Rechte machen und die Mitarbeiter dort fragen (wenn man weiter runter scrollt)-die haben auch Rechtsanwälte und die sind bestimmt nicht unfähig. Aber wie ich schon sagte - keiner muss es hinnehmen, wenn der Abflug von morgens auf abend oder umgekehrt verschoben wird. Das war vielleicht mal vor 15 Jahren durch Gerichte als rechtsmäßig betrachtet worden. .....
    Mich stört halt die kategorische Ablehnung, dass überhaupt irgendwelche Ansprüche bestehen.....

    https://www.test.de/Flugaenderung-Flug-verschoben-Das-sind-Ihre-Rechte-5482941-0/

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    @vonschmeling sagte:

    Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
    Das ist ein Nachschlagewerk mit Empfehlungen und z.T Einzelentscheidungen, und die von dir veranschlagten 35% eines Tagessatzes sind im vorgestellten Fall reines Wunschdenken.
    Eine Abreise um 10 Uhr beeinträchtigt nicht die Nachtruhe, der letzte Hoteltag endet um 12 Uhr - wie willst du bitteschön eine Forderung von 35% eines Tagessatzes der Reise begründen? 😳

    Guten Morgen.
    Ich beziehe mich auf das Beispiel hier, dass ab der 5.Std zeitlicher Verschiebung - und ich wiederhole, uhrzeitenunabhängig 5% vom Tagessatz zustehen.....
    Bei einer Verspätung ab 3 h am Abflugtag steht EU261 zu, sofern keine außergewühnlichen Umstände.

    Und nochmal: EU261 findet auch Anwendung wie beim letzten Fragesteller, wenn der Flug mehrere Wochen vorher annulliert wird -die Aussage ist von dir falsch, dass EU261 nur bei weniger als 14 Tagen gilt - wir haben jedenfalls nicht über Ausgleichsleistungen gesprochen. Also wer hier wohl Verwirrung stiftet.

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Ich vertraue nunmal eher einer Verbraucherzentrale und Gerichtsurteilen (eine schöne Gesamtübersicht vieler Urteile gibt es z.B. beim ADAC. Jeder hat halt seine Quellen. Und wenn man hinsichtlich der Frankfurter Tabelle und 5% aber der 5.Std. dies ausschlißlich verbindet mit einer Gültigkeit nur bei Unzumutbarkeit wegen Störung der Nachtruhe und darüber hinaus meint, die VO EU261 findet ausschließlich bei weniger als 14 Tagen Anwendung, dann vertraue ich nunmal eher den o.g. Stellen.....

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Dann wären aber auch Quellenangabe ganz nett, dass man z.B. bei 10 Stunden keine Rechte hat .... oder die Frankfurter Tabelle nur sehr schwer durchsetzbar ist......
    Ich meine man kann ja viel schreiben und behaupten - in anderen Foren (Vielfliegerforum,Reiselust und Reisefrust Unterforum wo auch Rechtsanwälte schreiben) oder in der Presse hört man teilweise gänzlich andere Töne - die können nicht kompeltt daneben liegen.......

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Bitte akzeptiere de Meinung von anderen Usern. Vielen Dank! Man hat den Eindruck, dass hier bewusst von abgeraten wird, mögliche Ansprüche geltend zu machen. Man möge auch den Versuch unterlassen.......Bei 10 Stunden besteht nicht unbedingt ein Recht auf kostenlose Stornierung -aber eine Möglichkeit auf ein Recht auf Reisepreisminderung - mehr habe ich die ganze Zeit nicht geschrieben. Die Frankfurter Tabelle ist nicht umsonst da. Von Mumbitz kann also keine Rede sein!

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