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  • Wenn der Koffer aus dem Hotel verschwindet
    starwalkerS starwalker

    "Tausende Urlauber nutzen den praktischen Service: Am Abreisetag lassen sie ihre Koffer bis zum Aufbruch im Gepäckraum ihres Hotels stehen. Doch wenn das Gepäck verschwindet, haftet nicht der Veranstalter, hat ein Gericht jetzt geurteilt.

    Berlin/Wiesbaden - Für Gepäck, das am Abreisetag im Hotel deponiert wird, haftet nicht der Reiseveranstalter. Das gilt auch dann, wenn der Reiseleiter auf die Möglichkeit hingewiesen hat, die Koffer nach dem Räumen des Zimmers dort abzustellen. Wird ein Gepäckteil gestohlen, muss der Veranstalter keinen Schadensersatz leisten. Das hat das Amtsgericht Berlin-Mitte laut der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden entschieden.

    Im verhandelten Fall hatte der spätere Kläger bei einer Pauschalreise nach Madeira am Abreisetag das gesamte Gepäck in einem dafür vorgesehenen Raum des Hotels abgestellt. Als er es abholen wollte, fehlte eine Tasche. Der Urlauber verklagte daraufhin seinen Veranstalter auf Schadensersatz - zu Unrecht, befand das Gericht. Denn das Verwahren des Gepäcks gehörte nicht zum vertraglich vereinbarten Umfang der Reiseleistungen. Der Hinweis der Reiseleitung auf den Gepäckraum mache in dieser Hinsicht keinen Unterschied.Der Urlauber sei auch nicht gezwungen gewesen, das Gepäck im Hotel unterzustellen, sondern hätte auch selbst darauf achten können."

    Aktenzeichen: 16 C 289/05

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Airline muss Fluggäste mit baldigem Abflug bevorzugt abfertigen
    starwalkerS starwalker

    "Erding/Wiesbaden - Fluggesellschaften müssen aus langen Warteschlangen diejenigen Passagiere herausrufen, deren Abflug bald an der Reihe ist. Passiert dies nicht, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord gehen dürfen, unter Umständen einen Entschädigungsanspruch. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Erding (Bayern) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" aufmerksam.
    Im konkreten Fall waren Türkei-Urlauber etwa 90 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flughafen München angekommen. Sie reihten sich in eine lange Warteschlange ein und liefen nach etwa 25 Minuten, in denen sie nicht vorangekommen waren, nach vorne zum Schalter. Dort erfuhren sie, dass der Flug bereits überbucht sei und sie nicht mehr einsteigen könnten. Wenn ein Unternehmen wegen Personalmangels nicht in der Lage sei, große Passagierzahlen in 90 Minuten abzufertigen, dürfe das nicht zu Lasten der Fluggäste gehen, entschied das Gericht.

    Auf Grund der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 stehe den Betroffenen eine Ausgleichszahlung von jeweils 400 Euro zu.

    Amtsgerichts Erding, Aktenzeichen 4 C 309/06"
    [URL=http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,473880,00.html[/URL]

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Länge der Anschnallgurte
    starwalkerS starwalker

    "salvamor41" wrote:
    Ich sitze jedenfalls während eines langen Fluges viel lieber neben einem Übergewichtigen (...)

    Das glaube ich nicht. Man kann es mit der political correctness auch übertreiben. Mir reicht im Zweifelsfall das Bordentertainment bzw. die APOTHEKEN RUNDSCHAU ("Wie nehme ich 50kg in 2 Wochen ab?") völlig aus.
    Im Fall des Falles sitze ich lieber neben Kate Moss, als neben Orson Wells.

    Aber um aufs Thema zu kommen..., in jedem Flugzeug gibt es Gurte, um Kindersitze u.ä. am Sitz zu befestigen.Mit diesen Dingern lassen sich auch die normalen Beckengurte auf ein ...mmh, ja... Übermaß bringen.
    Wenn man sich dann noch als geistvoller Plauderer erweist macht es niemandem was aus, daß der Sitznachbar den Airframe etwas nach außen verbeuelt.

    Airlines

  • Flug 757-300 mit 1160 KM/h
    starwalkerS starwalker

    "noki" wrote:
    Eines dieser Kapillaren hatte sich eine Schlupfwespe als Nistplatz ausgesucht. Deswegen ist damals die Maschine bei Punta Cana abgestürzt, weil das Röhrchen verstopft war und es einen Disput zwischen den Piloten gab.

    ´tschuldigung, wenn ich widerspreche.Die Theorie vom Insektennest mag ein Faktor unter vielen gewesen sein.Aber ursächlich für den Absturz war kein Wespennest.
    Jedes System in einem Flugzeug ist redunant ausgelegt, so daß es nur eines Handgriffes bedarf um eine andere Anzeige aufzuschalten.Die türkische Besatzung des, seinerzeit im Öger Auftragvon Puerto Plata nach Frankfurt fliegenden, Airliners war mit der Situation - Wespennest hin oder her - völlig überfordert.
    Im Cockpit kam zu bizarren Dialogen
    (Zitat"...sagte das dritte Besatzungsmitglied ,,Soll ich die Sicherung ziehen, um zu sehen was passiert?)

    Warnmeldungen wurden vom alterstarrsinnignen Piloten (aufgrund seines Alters, 62 Jahre wäre er in einigen Ländern bereits von einer Tätigkeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ausgeschlossen gewesen) ignoriert
    (Zitat:"Um 03h45'04sec erklärte der verantwortliche Luftfahrzeugführer, daß bei einem Flugzeug, welches eine Zeit lang am Boden gestanden hat, etwas wie eine Asymmetrie der Höhenruder oder ähnliches normal sei. 7 Sekunden später fügte er hinzu ,,denen glauben wir nicht`` (bezugnehmend auf die Warnhinweise des EICAS).)
    Und wenn die Warnungen nervend genug waren, wurden auch Instrumente deaktiviert.
    (Zitat:Um 03h45'28sec (...) setzte bei aufgeschaltetem Autopiloten die Warnung für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ein, was der verantwortliche Luftfahrzeugführer mit den Worten ,,das ist unwichtig'' kommentierte und die Anweisung gab, den Warnton abzuschalten)

    Zitat:
    Die wahrscheinliche Unglücksursache lag in dem Unvermögen der Flugbesatzung, die Aktivierung des Stick Shaker als unmittelbare Warnung für den Übergang in den überzogenen Flugzustand zu erkennen und die Unfähigkeit, die entsprechenden Verfahren zur Behebung dieses Flugzustandes durchzuführen. Vor der Warnung durch den Stick Shaker hatten eine fehlerhafte Anzeige des Anstiegs der Fluggeschwindigkeit und die Warnung für die Überschreitung der maximalen Geschwindigkeit zur Verwirrung der Besatzung geführt.

    Den kompletten "Bericht der Direccion General de Aeronautica Civil der Dominikanischen Republik über die Untersuchung des Unfalles mit dem Flugzeug Boeing B-757 am 06. Februar 1996 bei Puerto Plata"
    kann man hier einsehen:
    http://www.rvs.uni-bielefeld.de/publications/Incidents/DOCS/ComAndRep/PuertoPlata/bericht.html

    Airlines
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