Hallo,
ich habe ebenfalls eine Frage zum esta:
vor etwa 20 Jahren habe ich als griechischer Staatsbürger (damals muss Griechenland wohl nicht am esta teilgenommen haben) einen Visumsantrag gestellt, der zurückgewiesen wurde. Begründet wurde das nicht, meine Vermutung ist, dass meine damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse (ich musste meine Einkünfte offen legen, war damals noch in der Ausbildung) zu niedrig waren. Keine Ahnung, ob das wirklich der Grund war.
Nun bin ich seit geraumer Zeit auch deutscher Staatsbürger und wollte mir ein Visum über esta holen. Dort werden aber nicht nur die Staatsbürgerschaften abgefragt, sonder eine der Berechtigungsfragen lautet, ob man schon mal nicht einreisen durfte. Natürlich habe ich wahrheitsgemäß mit ja geantwortet. Hat jemand Erfahrungen, ob auch das Auswirkungen auf die Erteilung des esta hat?
Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten!