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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Hallo
    So wir haben jetzt Einigung mit Tuifly erzielt
    Wir fliegen jetzt einen  Tag ehe also am 15.6
    Wir bekommen dafür Rail and Flyticket für Hin und Rückfahrt mit der Bahn
    Wir haben uns einen Anwalt genohmen
    Wir können mit diesem Kompromiß leben
    Obwohl ich glabe das wir auch die Umbuchung auf einen ander Flug durchstzten hätten können
    Aber das hätte wohl einen Rechtstreit nach sich gezogen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Startet ein Flug früher als ursprünglich geplant, können Reisende unter Umständen eine Entschädigung geltend machen. Das ergibt sich aus einem kürzlich ergangenen Anerkenntnisurteil des BGH vom 09.06.2015 (Az. X ZR 59/14). In diesem Artikel erfahren Sie welche Folgen das Urteil in der Praxis hat.
    Der Fall
    Die Kläger buchten bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen Tuifly Flüge von Düsseldorf nach Fuerteventura und zurück. Der Rückflug sollte am 05.11.2012 um 17.25 Uhr durchgeführt werden.
    Am 02.11.2012 informierte die Beklagte die Kläger, dass der Flug auf 8.30 Uhr, also um neun Stunden, vorverlegt worden sei.
    Die Kläger waren der Auffassung, die Vorverlegung des Fluges begründe eine Verpflichtung der Beklagten zur Ausgleichzahlung, weil die Flugzeitänderung eine Annullierung gewesen sei, zumindest aber einer deutlichen Verspätung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH gleichgestellt werden müsse.
    Daher begehrten die Kläger Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 400 Euro nach Art. 5 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 lit. b der Fluggastrechteverordnung.(Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004. über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen)
    Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Sie sahen in der Vorverlegung weder eine Annullierung noch eine deutliche Verspätung, die zu einer Entschädigung berechtigt hätte.

    Das Urteil des BGH
    Nach Auffassung des BGH liegt in einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen eine Annullierung des Fluges vor, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung begründen kann.
    Für eine Annullierung sei kennzeichnend, dass das Luftverkehrsunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung endgültig aufgibt, auch wenn die Passagiere auf einen anderen Flug verlegt werden.
    Dies sei durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 19.11.2009 – C-402/07 – Slg. 2009, I-10923 “Sturgeon/Condor”; Urt. v. 13.10.2011 – C-83/10 – Slg. 2011, I-9488 “Sousa Rodriguez/Air France”) geklärt, die zur Abgrenzung des Tatbestands der Annullierung vom Tatbestand der großen Verspätung entwickelt worden ist.
    Die ursprüngliche Flugplanung werde auch dann aufgegeben, wenn ein Flug, wie im vorliegenden Fall, um mehrere Stunden vorverlegt wird.
    Da das beklagte Unternehmen Tuifly nach der mündlichen Verhandlung des BGH die Forderung der Kläger anerkannte, kam es zu keinem Urteilsspruch über die eigentliche Frage.
    Das Gericht gab jedoch bekannt, dass nach einer vorläufigen Bewertung des Sachverhalts eine “mehr als nur geringfügige Vorverlegung” unter bestimmten Voraussetzungen einer Annullierung gleichkommen könne.
    Folgen für die Praxis
    Häufig legen Fluggesellschaften zwei nur schwach gebuchte Flüge kurzfristig zusammen. Diese Praxis dürfte in Zukunft aufgrund der Aussagen des BGH schwieriger werden. Ein Grundsatzurteil wurde zwar durch die Anerkennung der Forderung durch die Beklagte verhindert. Deutlich wurde jedoch, dass die Chancen von Klagen betroffener Verbraucher in solchen Fällen sehr gut stehen.
    Quellen
    BGH, Entscheidung vom 09.06.2015 (Az. X ZR 59/14)
     
     
    Und was soll ich jetzt von diesem Urteil hier halten?
    Ich habe auch in andern Foren gestöbert. Und der allgemeine Tenor ist der
    Die Passagiere haben oft Recht weden aber von den Airlines abgewimmelt hingehalten
    wenns etwas streßige wird mir Kleinigkeiten abgespeist
    Nur wenn die Geschädigten klare Kante zeigten und rechtsanwälte einschaltenten bekammen sie Recht

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Ps
    Mir ist schon klar das zwischen recht haben und recht kriegen in unserm sogenannten rechtsstaat große Unterschiede sind
    Trotzdem
    Sowas ist mir unverständlich

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Hallo
    Mir ist schon klar das ich verschiedenen Meinungen und Ansichten bekomme
    Wir haben uns ja eh mit Tuifly in verbindung gesetzt
    Also das mit den Zugfahren fällt schon mal flach
    Wir sind egal welchen Flughafen wir auch ansteuern mit der BAhn 8-9 Std unterwegs also inclusive umsteigen und wartezeiten an den BAhnhöfen
    Wir haben Tuifly drei Vorschläge gemacht

    1. Flug von Stuttgart Tuifly übernimmt die Buskosten von ca 500-600€
    2. Umbuchung unseree Fluges auf eine andere Fluggesellschaft in einem gewissen zeitlichen Rahmen am 16.062016
    3. Umbuchung des Fluges von 16.06.2016  um 17uhr30 auf 15.06.2016 um17uhr30
      Es geht ja nicht nur um den Tag Urlaub den wir mit der späten Flugzeit verlieren. Es kann ja noch später werden wenn noch Verspätungen technische Defekte oder was weiß ich dazukommen
      Darum unser Angebot wir fliegen einen TAg früeher falls wir die Zimmer noch umbuchen können
      Die ersten beide Vroschläge wurden abgelehnt
      Der dritte würde akzeptiert werden
      Aber es kommen jatzt noch Mherkosten dazu falls wir das Hotel noch kriegen
      Übernachtung für 16 Leute ca 500€
      Der Transfer zum Flugahfen
      Den haben wir uns selber organsiert. Kostet uns nur den Sprit
      Alos ca 100€
      Das ist am 15 nicht möglich
      Dazu kommt noch das die nichtselbstständigen in der Gruppe nochmal einen Tag Urlaub mehr brauchen werden
      UNd die Selbstständigen auch umplanen müssen
      Ich als Amateur sehe das so
      Tuifly verkauft einen Flug zur bestimmten Zeit kassiert das geld und  bald darauf kann das Unternehmen die bereits bezahlte Leistung nicht  mehr zu den vertraglichen Bedingungen erfüllen
      Dann bekommt man als Ausgleich zwei Angebote dievon der Anreise völlig inakzeptabel sind
      Das einzige man kann sich auf einen andern Tag  umbuchen lassen was der Fluggesellschaft noch einen Gewinn bringt
      denn der Flug am am 16 lässt sich viel jetzt viel teuerer verkaufen
      Hab mir das grade a biserl ausgerechnet
      Wir  zahlen bei der Buchung im August für die Flüge am 16.6 hin und am 20.6 zurück ca 3400
      Die gleichen Flüge jetzt kosten am 16 hin und am 20. zurück ca 4900
      Wenn wir umbuchen auf den 15 würden die Flüge am 15 hin und am 20 zurück ca3600 kosten. Wir würden aber kostenlos umgebucht
      Die Fluggesellschaft die also den vertrag bricht und ihre bereits bezahlte Leistung  nicht einhält und erbringt  würde also noch mit ca 1300€ belohnt werden
      Das ist für mich gelinde gesagt unverständlich
      Und zu dem Vorschlag mit dem Telefongesräch
      Wer kann mir die Nummer von Tuiflycom gruppenreisen geben
      den von Tuifly bekommst du sie nicht
      Wir haben in jeder AMil um die Nummer gebeten
      Aber ohne Erfolg
      Nach mir persönlich wenn es gehen würde
      ich würde auf einen Flug am16.06 in der früh umbuchen und die Kosten Tuifly in rechnung stellen
      gegebenfalls auch klagen
      Weil bei allem verständnis es kann nicht sein das der vertragstreue bestraft wird
      Und nun bin ich gespannt was ich für Meinungen bekomme
      Viele Grüße und vielen Dank
      Frohe Weihnachten
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Guten Morgen
    Ich weuß halt nicht genau wer recht hat
    Von schmeling den ich sehr dankbar bin für seine Hilfe oder eben den User aus dem Juraforum
    Wie gesagt wir haben von Tuifly jetzt zwei alternativ Angebote erhalten
    Abflug am 16. von Stuttgart um 6uhr45 und von Frankfurt um 11uhr 20 Rückflug dann wie geplant am 20.6 von Palma nach München
    Die Zugkosten werden auch übernohmen
    Wobei ich nicht genau erkennen konnte ob dies Von München aus oder von unserm Bahnhof aus gelten
    Der HAcken ist dabei das wenn wir eines der beiden Angebote annehmen und mit den zug reisen wir bereits am Tag davor um ca 21uhr losfahren müßten.
    Und ein Bustransfer nach Stuttgart sicher 500-600€ kostet
    Also bedeudet beides finaziellen bzw großen Zeitaufwand
    Ich bin weder ein reise noch ein Juraexperte
    Das einzige was ich aus dem Tuifly angebot schließe das wir irgendeinen Anspruch haben
    Welchen und wie uns tuifly noch entgegenkommt keine Ahnung
    Wenn sie uns den Bus nach Stuttgart zahlen ist es ok
    Mit Zug reisen wir nicht
    Wenn sie uns in München umbuchen und wir 2-4 Std später fliegen ebenso
    Wir werden heute versuchen mit tuifly telefonisch kontakt aufzunehmen
    Mal sehendann
    Ich danke euch nochmals allen für eure Hilfe

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Hallo
    Keiner mehr da dermehr weiß
    Wäre dankbar dafür

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Hallo
    Nochmals vieln Dank für eure Beiträge
    Haben jetzt Antwort von Tuiflycom bekommen
    Angebot da Tuifly von München an diesem TAg keinen weitern Flug mehr hat wurde uns angeboten  nach Stuttgart auszuweichen
    Abflug wäre am 16.06 um 7uhr
    Kosten für den Transfer per Bahn würde tuifly tragen
    Rückflug bliebe normal nach München am 20,6
    Hab jetzt in einem Juraforum nachgefragt
    Dort wurde mir getgeteil das wir keinen Anspruch auf Finanzielle Entschädigung haben
    Da ver Verschiebungstermin länger als 14 tage vor dem Abfluh ist
    Aber laut diesem Forum haben wir das recht den gebuchten Flug anzutreten. Das heißt da ja tuifly an diesem Tag keinen anderen Flieger hat wir unser Geld zurückfordern können und mit einer andern Fluggesellschaft fliegen
    Die Mehrkosten hat dann Tuifly zu tragen wenn sie uns kein andere Alternative anbieten
    Wie gesagt
    ich bin kein Jurist oder Reiseprofi
    Ich kann nur was wiedergeben was mir dort geschriben wurde
    Wir werden uns jetzt am Mittwoch zusammensetzten und darüber sprechen
    Ich danke nochmals serh für eure Meinungen besonders vonschmeling
    Und hoffe ich bekomme noc mehr feedbäck und Meinungen dazu
    LG Stefan

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Guten Morgen An Tuifly com servicecénter haben wir geschrieben
    Unsere Flugnummer isr X3 24 am 16.06.2016 ab München

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    ok wie gesagt wir haben schon an Tuifly geschrieben
    Was würdest du tun wenn sie kein Entgegenkommn zeigen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    danke für die Begrüßung
    Ja es handelt scih bei uns nur um den Flug
    Hotel buchen wir direkt selber.
    Schade ich dachte wir könnten da einen andern termin raushandeln
    Denn wie du sagst es ist noch ein halbes JAhr hin und es könnte sich noch was ändern
    Aber auch zu unsern ungunsten,
    Ich dachte halt da ginge was . Weil ich habe ja auch schon a biserl nachgelesen. Und mir ist eben da auxh ein Bericht aufgefallen vom WDR fernsehen Da wurde der Rückflug von 22uhr abends auf 6 uhr morgens vorverlegt
    Wenn ich mich recht erinnere
    und da wurde eben auch erwähnt das die Rechte der Fluggäste besser eworden sind wenn es sich um so graviernde Verschiebungen handelt
    Glaub bei WDR sevicezeit ist der Bericht noch online
    Wir haben jetzt ermal an Tuifly geschrieben
    Mal sehen was zurückkommt
    Wenn wir jetzt den Flug stonieren welche Kosten kommen auf uns zu
    Und was würdest du uns konkret raten
    wie wir weiter verfahren sollten wenn uns Tuifly nicht entgegen kommt
    Vielen Dank

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Hallo
    Erstmal vielen Dank
    Das ist schon mal was
    Wir wollen ja eh nicht zurücktreten
    Aber wir möchten halte ne andere Reisezeit
    Unsere Schmerzgrenze wäre 14uhr Abflug in München
    Das würden wir akzeptieren
    Welche Verhandlungsstrategie sollten wir deiner Meinung nach befolgen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Stefan1366S Stefan1366

    Hallo
    Habe auch eine Frage zur Flugezeitänderung
    Wir wollen nächstes JAhr wieder für einen Kurzurlaub nach Mallorca fliegen. Am 11.08.2015 buchte unser Reiseplaner für 16 Personen Flüge auf Tuifly.com von München nach MAllorca
    Ablfugstag 16.06.2016 Uhrzeit 6uhr morgens
    Rückflug 20.06.2015 8uhr 45
    Buchungsbestätigung und rechnung kam umgehend
    4Wochen später
    dann eine Umbuchung der Flüge
    Abflug München 16.06.2016 17uhr30
    Rückflug 20.06.2016 15uhr35
    Wie ist die aktuelle Rechtslage in so einen Fall
    Denn wir verlieren ja einen ganzen Tag
    und auch der Rückflug ist ja später. Da ja einige vonuns Abends schon weider arbeiten sollen
    Wäre sehr dankbar für eure Hilfe

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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