@mkfpa
Sehr pragmatisch ...
Angeblich ist ein Erfüllungsgehilfe zahlungsunfähig (welcher auch immer?), dies ursächlich für die Änderung und scheinbar sind noch Suiten zu buchen ...
Selbstverständlich kann SteffanP diese Ansage machen - nur ist es in seinem Sinne, ggf. ein "Na gut - bis dann!" als Antwort zu kassieren und gänzlich auf die Reise verzichten zu müssen?
Ich stelle nicht in Abrede, dass der Jörg Schürmann die Leistung erbringen muss - und zwar dem Grunde nach im zugesagten Umfang! - nur kann er sich ggf. keine Kontingente aus den Rippen schneiden und wird u.U. ganz passen, wenn SteffanP auf der Suite besteht. Dieser kann dann bei einem anderen Anbieter für ca. 700€ mehr buchen und sich etwa 12 Monate mit unsicherem Ausgang um die Mehrkosten gerichtlich zoffen. Wenn er das möchte? - wohlan!
Es geht hier m.E. weniger um die Machbarkeit als um das ad hoc Ergebnis ...