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  • Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
    stoinS stoin

    Das hier ist noch deutlicher:
    http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=9781

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
    stoinS stoin

    @ holzwurm

    Sehr interessante Information! Danke!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
    stoinS stoin

    @ ADEgi

    Es ist passiert, man kann das auch nicht rückgängig machen, nächtes Mal wird Sie bestimmt fruher buchen. Für Sie ist es jetzt nur interessant, ob das eine Nichtbeförderung oder Verspätung ist.

    Bei Flugüberbuchung oder Nichtbeförderung gibt es 600 Euro. Bei der Flugverspätung nicht, es ist nach der Rechtslage nur Hotel drin.

    @Marcell

    Eine Erwartung, dass man nach dem Gesetz Recht bekommt, ist frech?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
    stoinS stoin

    ADEgi wrote:
    diese Aussage ist völliger Schwachsinn.

    So eine geistig minderbemittelte Ausdrucksweise ist aber erlaubt?

    Meine Bemerkung zu "einer Frau" ist eindeutig nicht ernst gemeint, dass kann man auch anhand der von mir benutzen Smile erkennen 😉
    Sollte sich jemand daduch Verletzt fühlen 😱 , dann entschuldige ich mich!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
    stoinS stoin

    @Ronny87
    Was erwartest du von einer Frau? 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
    stoinS stoin

    @ADEgi
    Und was hilft meiner Bekannten jetzt deine Klugscheisserei? ❓
    Wenn sie zu mir sagt, sie hatte keine andere Möglichkeit, glaube ich ihr!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
    stoinS stoin

    Kathrin22 wrote:
    Hallo,

    Meiner Erfahrung nach haette deine Bekannte sofort einen neuen Flug buchen koennen und dann die Kosten bis zu einer bestimmten Hoehe erstattet bekommen.

    In dem Moment, als sie das Hotelangebot angenommen hat, hat sie sich mit dem neuen Befoerderungsvertrag einverstanden erklaert und fertig.

    Almaty wird vom Amsterdamm aus nur von KLM angeflogen. Und die fliegen nur einmal am Tag.

    Ich glaube nicht, dass das Hotelangebot irgendeine Wirkung auf die mögliche Erstattung haben kann. Was hätte Sie denn noch machen können? Doch nicht am Flughafen schlafen...
    Jetzt ist Sie wenigstens in einem 4-Sterne Hotell drin...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
    stoinS stoin

    Sie hatte keine Möglichkeit einen anderen (früheren) Flug nach Amsterdam zu buchen. Die beide Flüge waren in einem Paket. Man musste nur Düsseldorf und Almaty angeben, alles andere wurde automatisch gemacht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
    stoinS stoin

    Hallo,

    Ich brauche dringend eure Hilfe!
    Eine Bekannte von mir wollte heute mit KLM von Düsseldorf über Amsterdam nach Almaty (Kasachstan) fliegen.
    Der Flug im Düsseldorf mit kleinem Fokker 50 (KLM) Maschine sollte um 16:20 starten und um 17:25 im Amsterdam ankommen. Der Anschlussflug mit Airbus A330-200 (KLM) startete um 18:35.

    Der Fokker 50 hatte technische Probleme und startete erst um 18:00, der Anschlussflug wurde verpasst. Jetzt muss meine Bekannte bis morgen Abend auf nächsten Flug warten. KLM hat ihr kostenloses Hotelzimmer zur Verfügung gestellt und ich glaube noch 10 Euro fürs Essen.

    Jetzt ist ihr Urlaub wegen KLM um einen Tag kurzer geworden und hier kommen meine Fragen:

    1. Muss KLM in diesem Fall noch dazu eine Entschädigung leisten (600 Euro)?
    2. Wenn ja, sollte man von KLM irgendein Nachweis verlangen?
    3. Wie soll man vorgehen wenn sie auf Stur schalten?
    4. Ist das der Fall „Nichtbeförderung“?

    Dazu habe ich folgendes gefunden:
    „Luftbeförderungsvertrag: Nichtbeförderung / Ausgleichszahlung
    VO (EG) Nr. 261/2004 Art. 5, 7

    1. Die VO (EG) Nr. 261/2004 findet auch Anwendung, wenn zwar der Vertragsschluss des Beförderungsvertrages vor Geltung dieser VO erfolgte, die Nichtbeförderung (hier ersatzweise Beförderung) jedoch erfolgte, nachdem die VO in Kraft getreten war.
    2. Eine „Nichtbeförderung“ im Sinne von Art. 2j liegt auch dann vor, wenn eine ersatzweise Beförderung durch ein anderes Fluggerät erfolgt.“
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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