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  • Zwangsumbuchung am Urlaubsort durch RVA
    sumeS sume

    "Thorben-Hendrik" wrote:
    Das wird sehr schwierig werden da jetzt noch etwas zu reißen!

    Der RVA hat seinen Vertrag nicht erfüllt und in Euch ein duldsames Opfer gefunden, dass bereit war eine geänderte Leistung zu akzeptieren, so wird es auch ein Gericht sehen.

    Ihr habt also in beiderseitigem Einvernehmen den Vertrag geändert.

    Moment, wir haben hier aber doch eine vom RVA vor Ort zu Urlaubsantritt ausgestellte und gegengezeichnete Mängelanzeige in der Hand, "Ersatzunterkunft... aufgrund von OVBs.". Aus meiner Sicht ist das ein Beweis, dass es keine einvernehmliche Änderung des Vertrags gegeben haben kann. Warum sollten wir sonst über eben den strittigen Punkt eine Mängelanzeige abgeben und gegengezeichnet bekommen?

    Oder wo liegt da mein Denkfehler?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zwangsumbuchung am Urlaubsort durch RVA
    sumeS sume

    Hallo,

    im Forenarchiv finde ich zwar einiges zu Zwangsumbuchungen durch den Veranstalter, aber immer mit Benachrichtigung noch vor Reiseantritt. **Wie sieht's aus, wenn man erst im Urlaubsland von einer Zwangsumbuchung durch den RVA erfährt?**Und zwar einer Umbuchung um ganze 20km? Zum Rücktritt vom Vertrag ist es dann ja zu spät. Welche Möglichkeiten auf Wiedergutmachung hat man im Nachherein?

    Wir hatten kurzfristig 7 Tage in einem ganz neu eröffneten 4-Sterne-Resort in einer einsamen Bucht gebucht, das wir über Holidaycheck ausfindig gemacht hatten (Playitas Gran Resort, Las Playitas, Fuerteventura, 4,9 Sonnen, 94% Weiterempfehlung). Am Zielflughafen wurden wir vom RVA unterrichtet, dass dieses Resort überbucht sei, und dass wir in ein anderes 4-Sterne-Hotel umgebucht worden seien. Dieses andere Hotel lag 25km entfernt, mitten in einem Touristenzentrum (Sunrise Crystal Beach, Costa Calma), hätte angeblich sogar 4-1/2-Sterne und würde uns sicherlich gefallen. Andere Alternativen gäbe es keine, die ganze Insel sei voll. Ab in den Bus, und tschüss... (das neue Hotel hat bei Holidaycheck immerhin 4,6 Sonnen, aber nur 83% Weiterempfehlung). Wir erhielten noch eine Bestätigung, dass wir wegen Überbelegung in ein anderes Hotel umgebucht worden sind, und sollten uns damit hier in Deutschland an den Kundenservice des Veranstalters wenden.

    Wir haben dann probiert, noch dass Beste aus den 7 Tagen zu machen. Ist uns auch gelungen, bis wir am vorletzten Tag mit dem Mietauto mal eine Tour zum ursprünglich gebuchten Hotel gemacht hatten. Das Hotel war so meilenweit anders, neuer, besser, ruhiger, idyllischer, dass wir seitdem wieder einen ganz dicken Hals haben.

    Was kann ich denn jetzt vom Veranstalter als Wiedergutmachung/Schadensersatz geltend machen, und wie gehe ich da vor?

    Stellt euch mal vor, ihr bucht Paris und werdet nach Eurodisney verfrachtet. Sicher, die Achterbahnen sind schön, aber wenn man doch den Louvre besichtigen wollte? 😞

    Es geht mir nicht um Kinkerlitzchen wie die Safekosten, die im ersten Hotel inkl. gewesen wären, oder die Strandliegen, die man im Ausweichhotel für 9,-/Tag mieten musste.

    • Wir hatten Radklamotten dabei, weil das erste Hotel einen Radverleih gehabt hätte, und ganz ruhig gelegen war. Im ganzen Ausweichort gab's keinen Radverleih und das war wohl auch gut so, wegen des starken und rücksichtslosen Verkehrs.
    • Für Autotouren waren das neue Hotel ebenfalls 30 km weiter ab vom Schuß.
    • Wir hatten das Hotel auch wegen des 400m^2-Pools gebucht, in dem man morgens seine Bahnen hätte ziehen können. Das neue Hotel hatte lediglich eine kleine Pfütze.
    • usw.

    Muss ich dem Reiseveranstalter jetzt konkrete Forderungen stellen (nennt sich das dann Schadensersatz oder Wiedergutmachung oder Wertminderung oder wie)? Wenn ja, in welcher Höhe wäre es hier angemessen? Das Ausweichhotel war ja nicht an sich untragbar (wenn auch in schlechterem Zustand), aber überhaupt nicht das, was wir gebucht hatten. Wir wollten ganz explizit das gebuchte Hotel, hatten uns das in Holidaycheck ausgesucht. Wenn wir vor Antritt der Reise von der Umbuchung erfahren hätten, wären wir höchstwahrscheinlich zurückgetreten und hätten was ganz anderes im Urlaub gemacht!

    Dank im voraus für alle Kommentierungen!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung auf anderes Hotel, was müssen wir annehmen?
    sumeS sume

    Hallo,

    im Forenarchiv finde ich zwar einiges zu Zwangsumbuchungen durch den Veranstalter, da ging es aber immer darum, dass man vor Antritt der Reise Bescheid bekam. Wie sieht's denn rechtlich aus, wenn man erst im Urlaubsland von einer Umbuchung um 20km erfährt? Welche Möglichkeiten auf Wiedergutmachung hat man im Nachherein?

    Wir hatten kurzfristig ein ruhiges, ganz neu eröffnetes 4-Sterne-Hotel in einer einsamen Bucht gebucht (Playitas Gran Resort, Las Playitas, Fuerteventura), dass wir über Holidaycheck ausfindig gemacht hatten (4,9 Sonnen, 94% Weiterempfehlung). Am Zielflughafen wurden wir vom Reiseveranstalter unterrichtet, dass dieses Hotel überbucht sei, und dass wir in ein anderes 4-Sterne-Hotel umgebucht worden seien. Dieses andere Hotel lag 25km entfernt, mitten in einem Touristenzentrum (Sunrise Crystal Beach, Costa Calma). Alternativen gäbe es keine, alles andere sei voll, wurde uns gesagt... Und das Zielhotel hätte sogar 4-1/2-Sterne und würde uns sicherlich gefallen. Und ab in den Bus, und tschüss... (das neue Hotel hat bei Holidaycheck immerhin 4,6 Sonnen, aber nur 83% Weiterempfehlung).

    Anderntags wurden wir nochmals bei der Sprechstunde des Veranstalters vorstellig, der uns aber wiederum keine Alternativen geben konnte. Wir bekamen eine Bestätigung, dass wir wegen Überbelegung in ein anderes Hotel umgebucht worden sind, und sollten uns damit hier in Deutschland an den Kundenservice des Veranstalters wenden.

    Wir haben dann probiert, noch dass Beste aus den 7 Tagen zu machen. Ist uns auch gelungen, bis wir am vorletzten Tag mit dem Mietauto mal eine Tour zum ursprünglich gebuchten Hotel gemacht hatten. Das Hotel war so meilenweit anders, neuer, besser, ruhiger, idyllischer, dass wir seitdem wieder einen ganz dicken Hals haben.

    Was kann ich denn jetzt vom Veranstalter als Wiedergutmachung/Schadensersatz geltend machen, und wie gehe ich da vor?

    Stellt euch mal vor, ihr bucht Paris und werdet nach Eurodisney verfrachtet. Sicher, die Achterbahnen sind schön, aber wenn man doch den Louvre besichtigen wollte? 😞

    Es geht mir nicht um Kinkerlitzchen wie die Safekosten, die im ersten Hotel inkl. gewesen wären, oder die Strandliegen, die man im Ausweichhotel für 9,-/Tag mieten musste.

    • Wir hatten Radklamotten dabei, weil das erste Hotel einen Radverleih gehabt hätte, und ganz ruhig gelegen war. Im ganzen Ausweichort gab's keinen Radverleih und das war wohl auch gut so, wegen des starken und rücksichtslosen Verkehrs.
    • Für Autotouren waren das neue Hotel ebenfalls 30 km weiter ab vom Schuß.
    • Wir hatten das Hotel auch wegen des 400m^2-Pools gebucht, in dem man morgens seine Bahnen hätte ziehen können. Das neue Hotel hatte lediglich eine kleine Pfütze.
    • usw.

    Muss ich dem Reiseveranstalter jetzt konkrete Forderungen stellen (nennt sich das dann Schadensersatz oder Wiedergutmachung oder Wertminderung oder wie)? Wenn ja, in welcher Höhe wäre es hier angemessen? Das Ausweichhotel war ja nicht an sich untragbar (wenn auch in schlechterem Zustand), aber einfach nicht das, was wir gebucht hatten? Wir wollten ganz explizit das gebuchte Hotel, hatten uns das in Holidaycheck ausgesucht. Wenn wir vor Antritt der Reise von der Umbuchung erfahren hätten, wären wir höchstwahrscheinlich zurückgetreten und hätten was ganz anderes im Urlaub gemacht!

    Dank im voraus für alle Kommentierungen!

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