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  • Anspruch des Hoteliers bei Nichtantritt eines Reisenden
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich habe noch nirgendwo Hotelpreise gesehen, wo das EZ teurer war als das DZ. Normalerweise ist das EZ das günstigste, dann folgt DZ zur Alleinbenutzung und DZ ist von diesen drei Varianten das teuerste. Maximal kosten alle 3 Varianten das Gleiche, aber dass einer allein mehr zahlen müsste als zwei zusammen, kommt in der Praxis nie vor.
     
    ABER: Die Hirnwindungen der österreichischen Wirtin sind gar nicht so seltsam ... es wird nur nicht darüber gesprochen ... aus meiner Praxis bei Reiseveranstaltern weiss ich, dass manche Hotels die Anzahl der Doppelzimmer, die zur Alleinbelegung verkauft werden, BEGRENZEN ... einfach weil sie bei zwei Personen mehr Zusatzumsatz machen oder sich erhoffen ... ist ja auch ihr gutes Recht ...
     
    Wenn aber statt zwei gebuchter Personen nur eine anreist, habe ich es auch in solchen Hotels noch nie erlebt, dass es Probleme gibt ...diese Kröte muss der Hotelier halt schlucken ... 

    Ich hätte da vorher gar nicht gefragt. Wenn das Zimmer bezahlt ist, kann vor Ort kein Problem auftauchen ... es sei  denn, ein übereifriges Reisebüro macht vorher eines daraus ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseunterlagen
    Sunshine997S Sunshine997

     ... wir sind bereits auf der 139. Seite dieses Threads ... und haben schon lange nichts NEUES zum Thema "Reiseunterlagen" erfahren ... wie lang soll der Thread denn noch werden???

    Reiseveranstalter

  • Mutter-Teenager-Tour Westen USA
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn Ihr eine passende Route findet und der Preis ok ist, ist es sinnvoll, die PKW-Rundreise komplett über einen deutschen Veranstalter zu buchen (schau doch mal bei Dertour, FTI, Orbis-Reisen, Canusa).
    Vorteile: Da braucht Ihr Euch nicht die Unterkünfte einzeln zusammensuchen, habt bei Fragen und Problemen unterwegs Ansprechpartner bei den amerikanischen Agenturpartnern der deutschen Veranstalter und wenn doch was schiefgehen sollte (z.B. Hotel überbucht oder unzumutbar), könnt Ihr Eure Ansprüche nach deutschem Pauschalreiserecht bei den deutschen Veranstaltern geltend machen.

    Sonstiges USA

  • Hotelgutscheine im Reisebüro gültig?
    Sunshine997S Sunshine997

    monosucio wrote:
    Was kann sie alternativ verlangen?

    Wenn die Reise, auf der Deine Mutter den Unfall im Hotel hatte, über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht war, kann sie von diesem u.U. die Erstattung ihrer Auslagen (Arzt etc. ), Verdienstausfall (wenn es denn welchen gibt, aber so wie ich Dich verstehe, sind ihre Verletzungen nicht so dramatisch) und Schmerzensgeld fordern. Wir haben hier erst vor wenigen Tagen einen Unfall in einem Hotel diskutiert:
    https://www.holidaycheck.de/foren/meinungen-zu-reiserechtlichen-fragen-44/habe-ich-anspruch-auf-erstattung-meiner-kosten-109013
    Vielleicht findest Du in diesem Thread ja ein paar Tipps und Hinweise zur Beurteilung, ob Deine Mutter eine Chance hätte, vom Reiseveranstalter bzw. seiner Versicherung Geld zu bekommen, und was sie dafür für Beweise braucht.

    Ob das mit der Anrechnung des Reisegutscheins des Hotels in den Reisebüros so gut klappt, wage ich zu bezweifeln ... wenn es der Gutschein eines deutschen Veranstalters wäre, wäre das kein Problem ... aber so denke ich, dass es sicher nicht jedes Reisebüro machen wird ... 

    Wenn die Reise über einen Veranstalter gebucht war, soll sie auf jeden Fall sofort die Reiseleitung kontaktieren, Protokoll aufnehmen etc.  Wenn die Verletzung nicht so schwerwiegend ist und sie sich mit einem Gutschein begnügt, wäre ein Gutschein des Veranstalters (der ggf. auch für ein anderes Hotel nutzbar ist) auf jeden Fall sinnvoller als ein Gutschein des Hotels. 

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Krankheit - kann Urlaub verschoben werden?
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn man das SOFORT (= am Abreisetag) mit dem Reiseveranstalter bespricht, sollte das im Normalfall kein Problem sein. Warum auch? Die Reise gilt dann als angetreten, man hat nur eine Leistung verfallen lassen. Wie gesagt, im Normalfall. Im Einzelfall kann ich mir durchaus vorstellen, dass sich ein RV quer stellt.
     
    Es lohnt aber ein Blick in die AGB zur Höhe der Stornogebühren. Oft sind die bei Nichtantritt der Reise "nur" 80 oder 90%. Wenn der TO dem RV mitteilt, dass er "irgendwann" anreisen wird, gilt die Reise als angetreten, das Zimmer und der Rückflugplatz bleiben frei. Wenn der TO dann doch überhaupt nicht reisen kann, bekommt er auch nicht diese 10-20 % zurück, die er beim Storno am Abreisetag bekommen würde ... er kann höchstens gesparte Aufwendungen (wenn Mahlzeiten inclusive waren) zurückfordern ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flop in Ägypten
    Sunshine997S Sunshine997

    Kourion wrote:
    Und ich frage mich auch, warum ein Begriff wie "höhere Gewalt" geprägt werden sollte (und im BGB festgehalten), wenn dann doch jmd. für den Mangel, der dadurch entstand, verantwortlich gemacht werden kann.*  Erschließt sich mir nicht wirklich.
    Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren, wenn es denn diesbezüglich  bereits etwas Festgelegtes geben sollte.  😉  
     
    ( * Natürlich immer vorausgesetzt, dass das Prozedere im Fall von höherer Gewalt ordnungsgemäß abläuft.)

     
    Genau das Wörtchen "ordnungsgemäß" macht hier den Unterschied. Mir hat man das mal so erklärt:

    Bei "Höherer Gewalt" haben Kunde und RV die Möglichkeit, den Reisevertrag zu kündigen. Wenn das vor der Reise geschieht, muss der RV den kompletten Reisepreis erstatten (aber Schadensersatz gibt es keinen); wenn es während der Reise geschieht, teilen sich Reisender und RV die anfallenden zusätzlichen Rückreisekosten. Ersparte Aufwendungen vor Ort muss der RRV ggf. erstatten, Schadensersatz gibt es keinen.

    Wenn die Reise aber weitergeführt wird, obwohl beide Seiten wegen "Höherer Gewalt" kündigen könnten, haftet der RV selbstverständlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. Deshalb sind die ja oft so schnell mit der Kündigung des Vertrags. Nicht immer, weil sie so sehr um die Sicherheit der Kunden besorgt sind. Das ist oft eher die Abwägung, was dem RV weniger Risiken/Zusatzkosten bringt.

    Wenn der RV aber dem Kunden neben der Kündigung als zweite Lösung eine geänderte Leistung anbietet und der Kunde die geänderte Leistung akzeptiert, muss der RV zwar, falls vorhanden, die Preisdifferenz ersetzen und er muss die neue Leistung natürlich ordnungsgemäß erbringen; ein Mangel an sich ist die Änderung aber nicht, da der Kunde sie ja akzeptiert hat.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was passiert mit meiner RV ?
    Sunshine997S Sunshine997

     
     

    gabriela_maier:Eine Stornogebühr erscheint mir nicht undenkbar, denn es fällt ja dafür ein verwaltungsmässiger Auffwand an.

    Gruss Gabriela

    Ich kann hier nur aus meiner Zeit bei einem Direktveranstalter, der auch Versicherungen zu seinen Reisen verkauft hat, berichten. Die Versicherungen wurden da selbstverständlich immer kostenlos storniert, wenn eine Reise abgesagt wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es rechtens wäre, wenn der Veranstalter dafür eine Gebühr nimmt.

    Wenn die Versicherung nicht direkt mit beim Veranstalter abgeschlossen wurde,  sondern ein Reisebüro die Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat oder der Kunde sie selbst übers Internet direkt bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, halte ich es auch für denkbar, dass Gebühren anfallen. Ob der Reiseveranstalter die ersetzen muss, weiss ich nicht sicher. Aber wenn die Reise nicht an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden war (wie z.B. Gruppenreise), dann denke ich schon, denn der Kunde muss sich ja darauf verlassen können, dass der Reisevertrag gilt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was passiert mit meiner RV ?
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn eine Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wird (bzw. Du kostenlos wegen diverser Änderungen stornierst, was einer Absage der ursprünglichen Reise gleich kommt), kann die dazugehörige Reiseversicherung kostenlos storniert werden. 
     
    Wenn die Versicherung über den Reiseveranstalter abgeschlossen wurde, tut der das im Normalfall gleich mit und erstattet die Prämie zusammen mit der Anzahlung. Wenn Du die Versicherung selbst woanders abgeschlossen hast, brauchst Du eine Bescheinigung des Reiseveranstalters, dass dieser die Reise abgesagt hat.  

    Sollte also kein Probleim sein, der Fall kommt häufiger vor.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Habe ich Anspruch auf Erstattung meiner Kosten
    Sunshine997S Sunshine997

    Ja, ein Kampf wird es sicher.
    Denn warum soll der Veranstalter bzw. seine Haftpflichtversicherung freiwillig zahlen? Der Veranstalter kann ja schließlich nichts dafür (was nichts an seiner Haftungspflicht ändert). Und ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen 5stelligen Betrag handelt, den Du forderst. Da werden die ALLES tun, um Dir zu unterstellen, dass DU selbst schuld bist ...
    Viel Erfolg!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Habe ich Anspruch auf Erstattung meiner Kosten
    Sunshine997S Sunshine997

    So ist es ...
    Aber warten wir mal ab, was der TO sagt, was für ein Veranstalter es ist und welche Beweise er vorzulegen hat.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Habe ich Anspruch auf Erstattung meiner Kosten
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn die Rundreise über einen deutschen Veranstalter gebucht war, muss dieser, wenn im Hotel was passiert, was das Hotel zu verantworten hat, Dir gegenüber haften für die Folgekosten, z.B. Verdienstausfall etc.  Das heisst, Du musst Deine Forderungen an den Veranstalter stellen und den ggf verklagen. War es denn ein deutscher Veranstalter?

    Hast Du Fotos von der Unfallstelle gemacht? Hast Du Belege aus dem Krankenhaus? Gab es Zeugen? Beweisen musst natürlich Du, was passiert ist und warum das Hotel schuld hat (und nicht Du durch Unachtsamkeit). Aber wenn Du das beweisen kannst, stehen Deine Chancen auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall gut.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010
    Sunshine997S Sunshine997

    gabriela_maier wrote:
    Was spricht dagegen, in der allgemeinen Sprechstunde in einer solch wichtigen Angelegenheit sich die Übergabe eines "Handzettels" mit den relevanten Informationen sich quittieren zu lassen ?
    Gruss Gabriela

    Was dagegen spricht?  Dass viele Gäste sich einfach weigern würden, zu unterschreiben ....

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  • Reisepreisminderung bei gesperrtem Wellnessbereich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Vor Ort nicht reklamiert zu haben, sollte nicht das Problem sein in diesem Fall ... denn wenn es offensichtlich ist, dass ein Mangel nicht beseitigt werden kann, dann hat man u.U. trotzdem Ansprüche. Also wenn der Wellnessbereich eine Baustelle war oder so... 

    Jetzt ist natürlich wichtig, ob dieser Wellnessbereich auf der Internetseite, auf der Du gebucht hast, angepriesen wurde. Wenn ja, ist es tatsächlich ein Mangel. Wenn Du nur woanders gelesen hast, dass dieses Hotel einen Wellnessbereich hat, es aber auf der Seite, wo Du gebucht hast, nicht stand, ist es keiner.

    Die Preisminderung ist direkt bei Deinem Vertragspartner zu fordern. Ein Vermittler ist dafür nicht zuständig. Dein Vertragspartner ist bei Hotelportalen im Normalfall das Hotel selbst. Bei manchen Städtereisen ist noch ein Reiseveranstalter zwischengeschaltet, aber so wie ich Deinen Beitrag bisher verstehe, hast Du über das Portal beim Hotel selbst gebucht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Autounfall Kapstadt
    Sunshine997S Sunshine997

    Hattest Du den Mietwagen direkt bei der Mietwagenfirma in Kapstadt gebucht oder hier in Deutschland über einen Reiseveranstalter (z.B. Dertour)?

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  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    Sunshine997S Sunshine997

    vonschmeling wrote:
    Überdies hebt der Anbieter kein Geld ein, sondern reicht eine Gebühr weiter, DAS scheint ein wenig außer Acht gekommen zu sein ... ?!
    Sofern die Gebühr erhoben wird (ansosten wäre diese Grundlage zu diskutieren!) bereichert sich nicht der RV - so klingt es allerdings in deiner Darstellung!?

    Richtig ...  es ist die Frage, ob der RV diese Gebühr, die er hier "weiterreicht", in diesem Fall überhaupt selbst bezahlen muss ... denn genau das glaube ich nämlich NICHT ... ich bin mir sehr sicher, dass NUR der Abflughafen und das Buchungsdatum zählen ...

    ... wobei ich hier dem RV nicht mal böse Absicht/******* unterstellen will ... kann auch einfach nur sein, dass dort Mitarbeiter schlecht informiert sind ... in Deutschland hat es ja nach der Einführung der LVA für deutsche Abflughäfen auch sher lange bei sehr vielen Menschen Unklarheiten und Halbwissen gegeben ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    Sunshine997S Sunshine997

    @ vonschmeling

    sorry, aber das seh ich ganz anders ... entscheidend ist NUR der Abflugort ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    Sunshine997S Sunshine997

    Das scheint mir auch Blödsinn zu sein, was das Reiseunternehmen da von sich gibt...

    Die Abflugsteuer hängt immer davon ab, von wo man abfliegt (und nicht wo man wohnt oder wo der RV seinen Sitz hat).
     
    Und in dem Link, den Du gestern eingestellt hast, steht doch eindeutig, dass die Abgabe in Österreich nur für nach dem 1.1.2011 gebuchte Flüge (mit Abflug nach dem 1.4.) gilt. Du hast doch noch in 2010 gebucht!!!
     
     
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    Sunshine997S Sunshine997

    @ Louboutin
    Du hast natürlich recht. Hab nicht sorgfältig genug formuliert ...sorry... 
    Sie gilt für Flugbuchungen mit Abflug ab 1.1.2011, die nach dem 1.9.2010 getätigt wurden. Für Buchungen, die vor dem 1.9.2010 getätigt wurden, wird sie NICHT nachbelastet.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    Sunshine997S Sunshine997

    In Deutschland wurde die LVA ja zum 1.9.2010 eingeführt.
     
    Für Flüge und Pauschalreisen, die vorher gebucht gebucht waren, fällt diese Abgabe nicht an, egal wann der Abflug ist. Bis das aber klar war, hat 4 Monate gedauert; eine Info vom Bundesfinanzministerium gab es erst im Dezember.
     
    In der Zwischenzeit (SEP bis DEZ 2010) haben die Veranstalter den Kunden, die vor dem 1.9.2010 gebucht hatten, die LVA erst mal nachbelastet (was auch rechtens war). Nach dem Beschluss des Bundesfinanzministeriums im Dez haben die seriösen Veranstalter diese Erhöhung des Reisepreises natürlich wieder rückgängig gemacht; ich hoffe, dass es nicht zu viele schwarze Schafe gibt, die glauben, dass es die Kunden nicht merken und die LVA einsacken.
     
    Was jetzt wichtig wäre zu wissen, ob es auch in Österreich so einen Beschluss vom Finanzminister gibt, dass für Buchungen, die vor einem bestimmten Stichtag erfolgten, keine LVA zu zahlen ist.  Wenn dem so ist, bist Du fein raus. Wenn der Veranstalter die Flüge nicht rechzeitig gebucht hat, wäre das sein Problem.
    Wenn in Österreich so etwas nicht beschlossen wurde, musst Du die LVA leider zahlen, da unvorhergesehene Erhöhungen bis max. 5 Prozent des Reisepreises weitergegeben werden dürfen, wenn zwischen Buchung und Reise mehr als 4 Monate liegen. Aber natürlich muss der RV Dir vorher eine entsprechende geänderte Bestätigung/Rechnung schicken. Auch darf der RV etwas mehr als die eigentliche Höhe der Abgabe nehmen, um seine Unkosten (z.B. Reisebüroprovision) damit zu decken.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise wird jetzt günstiger angeboten
    Sunshine997S Sunshine997

    @franzxl

    Volle Zustimmung!!! Du sprichst mir aus der Seele!!!

    Allerdings sind wir hier im Forum "Reiserecht" und rechtlich ist dieses Vorgehen ja nicht zu beanstanden.

    Und moralisch ... hmmm ...
    Kurzfristig: was soll denn ein Reisemanager machen, wenn er noch viele Kabinen frei hat, die keiner zum Normalpreis bucht? Leer lassen und riesigen Verlust machen?
    Langfristig: was soll denn ein Reisemanager machen, wenn Vorstand/Aktionäre/Unternehmensberater stetiges Wachstum fordern? Da kann er die Kapazitäten nicht gleich lassen oder gar zurückschrauben, sondern muss sie erhöhen und auf Teufelkommraus verscherbeln ...

    Da würde - wie in vielen anderen Bereichen auch - nur ein generelles Umdenken in unserer Gesellschaft helfen ... aber darüber zu diskutieren würde dieses Forum wirklich sprengen ...
     
    Einen sonnigen Tag wünscht
    Sunshine
     

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