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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @sd1974 sagte:

    HIer der Auszug:
    ACHTUNG: 
    Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 
    Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
    Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
    Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen. 
    Quelle https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook

    Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    susitachyonS susitachyon

    @sd1974 sagte:

    Man darf halt nur nicht vergessen, sollte man den Flug in anspruch nehmen, verfällt da der Sicherungsschein. Sollte es sich um eine Pauschalreise handeln.

    ich habe ( leider nur ) telefonisch eine andere Info von einer Mitarbeiterin von Kaera erhalten - woher weisst du das und gibt es etwas Schriftliches als Quelle ? Danke dir für deine Antwort , ich habe ein Ryanair Ticket und bin schon eingecheckt

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    susitachyonS susitachyon

    @vonschmeling sagte:

    Dem widerspricht die Info von Karea, demnach erlischt der Anspruch an die Versicherung insgesamt, wenn man einen Teil der Pauschalbuchung beansprucht / nutzt.

    ... ich habe gestern telefonisch von einer Mitarbeiterin von Kaera und explizitem mehrmaligem Nachfragen meinerseits eine anderslautende Info erhalten - ich würde gerne mal etwas Schriftliches sehen- auf der website von Kaera gibt es dazu noch keine Äusserung unter FAQ. Ich finde auch sehr merkwürdig, dass man trotz der Aufforderung :kontaktieren Sie uns telefonisch, per mail oder fax KEINE e-mail Adresse findet .Woher hast du deine Info ? Danke !

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    susitachyonS susitachyon

    ... über telefonische hotline bei Kaera gibt es nur standardisierte Ansagen - leider keinen persönlichen Kontakt zur Klärung von speziellen Problemen.Ich versuche es mit einer mail - aber da gibt es im Augenblick fürchte ich wie in den letzen Tagen überhaupt wegen der Anfragenflut ja oft auch nur Standardantworten.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    susitachyonS susitachyon

    @corinna571 sagte:

    Hallo! Ist mit „Gästenamen werden bei den Fluggesellschaften ab dem 27.09. neu freigegeben“ auch z.B. Ryanair gemeint? Unsere Reise (Pauschalreise) ging am 15.10. mit Ryan air los. Online eingecheckt sind wir schon und auch von Seiten Ryanair (Chat mit Kundenberater) wurde mir zugesichert dass der Flug bezahlt und angetreten werden kann, da Neckermann nicht in Verbindung mit Ryanair steht. So habe ich es auch schon mehrfach hier im Forum und externen Seiten gelesen. Dieser Satz verunsichert mich nur etwas.

    ja das ist auch meine Situation - Ryanair tickets beziehen sich ja auf einen ein Linienflug, nicht auf Charterkontingente..Bei der HC hotline konnte man mir gestern keine verbindliche Auskunft geben , ich werde versuchen von Kaera eine Info zu bekommen.

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  • Insolvenz Thomas Cook
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    Erstattung bereits geleisteter Zahlungen

    Für Pauschalreisen, die vom Veranstalter abgesagt wurden, greift ab sofort der Sicherungsschein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den von der Zurich Insurance PLC Versicherung beauftragten Dienstleister:

    • KAERA
    • Telefonnummer: +49 6172 99761123
    • Direkte Website: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook/

    Für alle anderen Reisen besteht nach wie vor ein gültiger Vertrag mit dem Veranstalter, sodass zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

    Reiseveranstalter
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