Hallo Andrea,
dass dir das vorgeschlagene Ersatzhotel nicht gefällt, ist juristisch unerheblich. Entscheidend ist, ob es objektiv (nach der Katalogausschreibung) dem von dir gebuchten gleichwertig ist.
Schau doch mal auf die Website von unserem Reiserechtsexperten mosaik (Peter):
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Gruß
Manfred