Die Pflicht zum Tragen eines All-inclusive-Armbandes kann einen Reisemangel darstellen, wenn z.B. auch Karten mit Lichtbild statt der Bänder möglich wären. Dann gibt es keine Mitwirkungspflicht des Reisenden zum Tragen der Plastikbändchen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor. Sie sprachen den klagenden Urlaubern eine Minderung von fünf Prozent des Reisepreises zu.
Das Urteil ist aus dem Jahre 1998 und erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen".
Gruß Doreen