Anlässlich des 'Black Friday' 2018 erwarb ich Gutscheine für 2 Tageskarten. Diese waren ein Sonderangebot: Tageskarte für 20€. Befristet war der Gutschein bis 28.2.19. Leider erkrankte ich nach dem Gutscheinkauf, sodass ich die beiden Gutscheine bisher nicht einlösen konnte bzw. bis zum 28.2. nicht einlösen kann. Hilfesuchend wandte ich mich per Telefon an die Therme. Nachdem ich unzählige Male vom Sprachcomputer irregeleitet in der Verwaltung ankam, ging niemand ans Telefon. Erst über den Umweg über die Massageabteilung, in der auch wirklich jemand ans Telefon ging, erhielt ich eine direkte Durchwahl für die Verwaltung. Diesmal hob erstaunlicherweise auch jemand das Telefon ab. Ich fragte den Mitarbeiter, was nach dem 28.2. mit den beiden Gutscheinen (bzw. mit dem Gutscheinwert in Höhe von insgesamt 40€) passiert. Dabei gab ich klar zu verstehen, dass mir klar sei, dass ich dann nicht mehr von dem Sonderangebot profitieren kann und gern bereit bin, den Restbetrag auf eine normale Tageskarte aufzuzahlen. Zu meinem großen Erstaunen hieß es, dass dann der gesamte Gutschein verfällt und die schon bezahlten 40€ umsonst gezahlt wurden. - Da mich diese Antwort nicht befriedigte erkundigte ich mich bei der Verbraucherberatung. Dort erfuhr ich, dass die Befristung eines Gutscheins auf 3 Monate eigentlich zu kurz ist. Ebenso hieß es, dass mir nach gängiger Rechtsprechung der entgangene Gutscheinwert zu erstatten sei. Mit diesen Informationen im Hintergrund schrieb ich eine Mail und bat nochmals um eine Umwandlung in einen Wertgutschein in Höhe von 40€. Per Mail wurde dieses Anliegen wiederum abgelehnt, mit dem Hinweis, ich könnte den Gutschein ja an Freunde weitergeben. Da eine Durchwahl angegeben war, rief ich bei dem entsprechen Herrn an. Es folgte ein unschönes Telefonat, bei dem ich den Herrn der Verwaltung auch darauf aufmerksam machte, dass es nicht rechtens ist, meinen gezahlten Betrag in Höhe von 40€ ohne irgendeine Gegenleistung zu kassieren. Doch, alles argumentieren, selbst die Bitte um eine Kulanzregelung halfen nichts. Ich habe einen riesigen Groll gegen die Therme. Das Verhalten ist klar rechtswidrig, doch was will ich tun? Die Kosten für einen Anwalt stehen in keiner Relation zu den nun verlorenen 40€. Für mich ist jedenfalls die Rhein-Main Therme gestorben.
th.lutz
@th.lutz