Im Januar haben wir bei Öger eine Reise für die Herbstferiengebucht.Die Rechnung für die Anzahlung kam umgehend (und wurdenatürlichbezahlt). Jetzt nach 4 Monaten, bekommen wir überunserReisebüro die Nachricht, dass unser Flug nicht am Samstag (demerstenHerbstferientag) geht, sondern wir uns mit einem Flug amFreitagmorgeneinverstanden erklären sollen, falls uns das nichtpasst,dürfen wir kostenlos von der Reise zurück treten. Da wir unsereUrlaubevor einem 1/2 Jahr von unseren Arbeitgebern fest zugesagt habenund einschulpflichtiges Kind dabei ist, können wir natürlichnicht amFreitag fliegen. Laut Öger Tours bleibt uns nur der RücktrittvomVertrag. Rechtlich können wir natürlich auf Einhaltung desVertragesklagen, aber dann bekommen wir vielleicht in einigenMonaten Recht,evtl. sogar eine Entschädigung. Nur unserenwohlverdienten Jahresurlaubhatten wir dann nicht. Mit großem Einsatzunsere Reisebüros war es dannmöglich einen Ersatz zu finden (da jetztnatürlich fast alles ausgebuchtist). Leider ist die Reise jetzt 2 Tagkürzer, 150 € teurer, nicht anunser Wunschziel und selbst beimAbflughafen mussten wir Abstrichemachen. Und was sagt ÖgerTours? Wir bedauern Ihre Stornierung. Das kanndoch nur ein Witz sein,wenn wirzum jetzigen Zeitpunkt von derReise hätten zurücktreten wollen, dannhätten wir als Entschädigung 20 %desReisepreises zahlen müssen, die Öger ganz einfach aus derAnzahlungeinbehalten hätte. Wenn wir jetzt eine Entschädigung für denAufwandund die Einbußen haben wollen, müßten wir klagen. Das istÖgerTours natürlich bekannt und kann sich daher erlauben, ihre Kundenso"über den Tisch zu ziehen". Für uns ist auf jeden Fall klar, beiÖgerTours buchen wir keine Reise mehr!!! Wir halten unsanReiseveranstalter die ihre Verträge einhalten oder zumindestbereitsind ihre Kunden entsprechend zu entschädigen.
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Sokrates