Wilde Behaupten werden hier ja aufgestellt. Eine (Pass)behörde hat die richtige Namensschreibweise nur wenn eine Geburts-, Heiratsurkunde o. dergleichen (nein, nicht der Führerschein )vorgelegen hat und diese mit der Schreibweise im Melderegister der Stadt verglichen und wenn nötig korrigiert wurde.
Von daher müsste die Stadt bei einer Erstbeantragung (Bspl: ich bin gestern von A nach B gezogen und heute beantrage ich einen Ausweis bei der Stadt B) sich immer eine Urkunde zeigen lassen. Viele Behörden machen dies nicht und vergleichen nur mit dem alten, u.U. falsch ausgestellten, Ausweis/Pass.
Das in einem neuen Paß nur noch der erste Vornamen eingetragen wird stimmt auch nicht. Es war schon immer so das im Ausweis/Paß die Vornamen in der Reihenfolge wie in der Geburtsurkunde eingetragen wurden. Nur unten in der Lesezone wurde der Rufname eingetragen. Seit dem 01.11.2010 ist dies (unverständlicherweise) beim Personalausweis nicht mehr der Fall.
Soll heißen du heißt mit Vornamen Erich Maria und Maria ist dein Rufname, stand früher Maria in der Lesezone. Nun steht seit 01.11.10 in der Lesezone Erich.