Welches den?
Weil in dem von dir zitierten Urteil : LG Duisburg, Az:12 S 26/05 es ja ganz klar darum geht, dass im Katalog keine Sprache angegeben ist. Und man dann eben bei einem "kleinen" Hotel im Ausland kein deutschsprachiges Programm erwarten kann. Was wäre wenn "deutsch" im Katalog gestanden hätte, hat das LG Duisburg gar nicht verhandelt da es bei der Klage eben nicht Bestandteil war.