Noch son Ding und wir sind ein Kneuel 
Türkeifliegender
Beiträge
-
Der Fußball-Thread! -
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter@Sonnenfan04,
Du kommst der Sache schon ganz Nahe um nicht zu sagen perfekt.
-
Der Fußball-Thread!@Garfield,
nicht nur als FC Bayern Fan sondern auch als Fälscher Unterwegs?
Hier tun sich Abgründe auf.
Im Übrigen habe ich hier eine Schande zu gestehen.
Mein eigener Bruder, Ur Niedersachse, ist doch glatt ein Bayern München Fan.
Was für ein Makel
-
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter@Sokrates,
Dein Beispiel mag ja noch gerade o.K. sein, nur bei einer Reise, die z.B. einen Flug Beinhaltet, ist die korrekte Angabe des Namens derart Wichtig, dass es passieren kann, dass der Kunde es riskiert nicht Mitgenommen zu werden wenn der Name nicht stimmt.
Somit ein wichtiger Bestandteil des Vertrages.
-
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter@sokrates,
natürlich haben die Änderungen der Namen mit dem Kaufvertrag zu tun, da sie ja Teil meines "Erklärungsirrtums" sind.
Ich denke, dass Wir Beide gerade Demostrieren warum Rechtsanwälte und Gerichte Ihre Daseinsberechtigung haben. Leider
Es wird meiner Meinung nach viel zu viel wegen Kleinigkeiten gestritten Bzw. es werden immerwieder Sachverhalte Bestritten nur weil Geld gespart werden soll.
Nun Hoffe ich, dass wenigsten Wir Beide nur Theoretisch hier streiten
-
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstaltervon wegen nicht wesentlicher Fehler?
Findet Ihr beide ,@vonschmeling,@sokrates, es nicht relevant wenn ich durch den Fehler entweder nicht mitgenommen werde durch die Fluggesellschaft, bzw ein hohes Entgeld für die Berichtigung zahlen muss?
wenn ich mich recht Erinnere hat ein User mal Berichtet, dass Er/Sie ein neues Ticket wegen Namenseingabefehler kaufen sollte.
Nicht relevant war Dein Folgebeitrag deswegen, weil das "Sakrotes" von dem Va. kam und Herr Sokrates deswegen ja wohl kein Erklärungsirrtum geltend machen kann. -
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter@sokrates,
ich zitiere "Das ist kein Erklärungsirrtum sondern ein Tippfehler!"
wenn ich das richtig Verfolgt habe wurden von Veranstaltern Verträge wegen Erkärungsirrtum storniert mit der Bemerkung der Preis wurde Irrtümlich eingegeben.
Also ein Tippfehler.
Warum geht das nicht wenn der Buchende einen Tippfehler begeht?
Dann kein Erklärungsirrtum?
Dein in Deinem Beitrag folgendes Beispiel ist für den Fall nicht relevant.
Bitte nicht Verzweifeln ich fürchte wir kommen nicht Überein.
Es gibt Schlimmeres.
Hoppla @vonschmeling war schneller. -
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter@vonschmeling,
nachdem ich versucht habe dieses nachzusprechen habe ich durchaus Verständnis für die Fehlinterpretation.
Das ist dann wohl auch ein Fall für das Kuriosenkabinett.
-
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter@Juanito,
mit Dir unterhalte ich mich nicht mehr, schliesslich bekomme ich ja auch keine Cohiba von Dir Mitgebracht
Apropo mein Nickname ist Türkeifliegender
-
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter@sokrates,
ich vermute Mal das Du mir nicht zu nahe treten kannst Weil- wir Beide zu Weit voneinander Entfernd sind
- Ich durchaus Kritik vertrage (wer keine Kritik verträgt, sollte auch keine geben)
- Ist es durchaus schon vorgekommen, dass ich etwas nicht Verstanden habe (auch wenns Unglaublich klingt.)

- bin ich noch nicht Überzeugt, da ich ja erst nach der Annahme des Va. meiner Buchung gemerkt habe, dass der richtige Name Möller und nicht Mäller ist und somit ein Erklärungsirrtum vorliegt Zustandgekommen durch einen Eingabefehler, analog zum Erklärungsirrtum des Va. der sich auf einen Eingabefehler bei der Preisnennung beruft und einen Erklärungsirrtum nach Vertragsannahme geltend macht.
Und @Vs. dazu muss ich ja wohl kein Sachse sein, Hoffe ich.
Aber natürlich ist dieses nur eine Meinungsäusserung eines in Reiserechtsfragen Unbelasteten.
.
-
Der Fußball-Thread!@altlöwin63,
na Bitte geht doch
das Man Euch Bayern auch immer erst Zwingen muss.
Aber wenn Ihr Mal in Fahrt kommt, Passt scho
Aber wenn Du mich auf 1,20 Meter Bringen willst, musst Du mich strecken.
-
Der Fußball-Thread!@holginho,
nun Mal nicht gleich Übertreiben. Du warst doch stets Bemüht.
Über das stets können wir Allerdings reden.
-
Suche Reißverschlusszahlenschlösser@Chriwi,
Du haust hier aber wieder revolutionäre Ideen raus.
Donnerkeil.
-
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch VeranstalterEi Hoch auf Unsere Jurisprudenz.
Es währe ja auch zu Einfach wenn unsere Gesetze leicht Verständlich daher kämen.
Was sollten auch die vielen Rechtsbeistände sonst machen. Und die Gerichte hätten nicht so einen Verfahrensstau. Grässlich.
Wenn ich es also Richtig Verstanden habe. Falsche Geburtsangaben berechtigen keinen Erklärungsirrtum aber falsche Namenseingabe in Form von Mäller statt Müller schon?
Hoch lebe die Logik. (Entschuldigung, ich habe Logik in Verbindung mit unserem Rechtssystem gebraucht.) -
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch VeranstalterUnd wenn meine Schwiegermutter mich mit Ihrem Geburtstag aus Eitelkeit seit Jahren belogen hat? (was bei Frauen ja manchmal so sein soll,habe ich gehört.)
Dann trifft derr Pragraph 119 Absatz 1 doch zu.
-
Der Fußball-Thread!Also liebe FC Bayern Fans, Bzw. U.H. Fans ich bin ja Masslos von Euch Entäuscht.
Da gebe ich Mir alle Mühe euch einwenig zu provozieren, erwarte. dass Ich hier Verbal Zerrissen werde und was ist?
Nichts als tote Hose mit Aussnahme von @holginho, der sich wenigstens Mühe gegeben hat.
Traurig, traurig diese "Fans" von Heute.
-
Situation der Hotels an der Türkischen RivieraNach den Vorkommnissen der letzten Zeit war diese für die Türkei zu Befürchten, da half ja wohl das Pfeifen im Wald der Veranstalterverbände nichts, die behaupteten, dass die Buchungszahlen, Bzw Stornierungszahlen sich nicht dramatisch verschlechtert hätten.
Schade -
HILFEEEEE!!Ich wünchte Mir, dass dieser Beitrag, wenn auch in leichter Abänderung was das Land betrifft, statt Ägypten gültig für Alle Urlaubsländer, im Allgemeinen Forum gepostet wird.
Meine Hochachtung für diese Schilderung und mögen möglichst viele diesen lesen und verstehen.
-
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch VeranstalterDanke @vonschmeling, und da gilt natürlich leider auch für Mich: Wer des Lesens mächtig ist, der möge es Tun.
Aber Nochmal, wenn ich bei meiner Buchung z.B. das Geburtstagsdatum meines "Schwiegermonsters" (Entschuldige für die Anleihe Doc, aber ich bin von dem Begriff Begeistert) falsch angegeben habe, ist das bereits ein Erklärungsirrtum und kann ich dann den Vertrag erfolgreich anfechten? -
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch VeranstalterWie sieht es eigentlich aus bei Anfechtung der Buchung wegen Erklärungsirrtums durch den Kunden?
Ich kann mich Erinnern. dass manche Bucher Schwierigkeiten hatten die Buchung zu ändern bzw. zu stornieren wei sie z.B. unrichtige Namenseingaben machten.
Erklärungsirrtum auch für Kunden oder nur für Va.?
Ich weiss wie der Titel ist, aber Wissen möchte ich es doch.