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Unglaeubiger

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  • Flughafen Antalya
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Ok. Danke.
    Weiß jemand ob die neue Straßenbahn zum Airport (Abzweig von der Expo -Linie) fertig ist ? 
    Aber die brauch sicher länger als der Havas Bus vom großen Micros.

    Türkische Riviera

  • Flughafen Antalya
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Wenn ich von Antalya via Istanbul nach München fliege, muss ich da zum Terminal 2 ?  Also nicht zum nationalen Terminal ?

    Türkische Riviera

  • deutsches handy mit aegyptischer prepaidkarte?
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Wally, ich hab Grad im Account geschaut. 6,55 Le. Reicht das bis November? Vodafone eg. Unglaeubiger

    Ägypten

  • Taxikosten Sharm el Sheikh
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Es ist sicher ein Unterschied, ob ich allein oder zu viert fahren will. 
    Alleine ist der Minibus logisch die bessere Lösung. Ich hab da z.B. für Naama Bay-Old Market 3 LE gegeben und das schien ok zu sein. Zu viert kann man natürlich auch ein Taxi für 20 LE nehmen.

    Vom Airport nach Naama hab ich mal 5 LE gegeben, auch ok. Aber immer gleich beim Einsteigen und ohne Worte. Manche Fahrer fangen an zu nörgeln und nennen einen bis zu zehnfach höheren Preis in €, gern auch in $. Aussteigen und den nächsten oder übernächsten Bus nehmen. Die fahren ja ständig.

    Wer mal nach Dahab (ca. 100 km) fahren möchte, kann den East Delta Linienbus in Betracht ziehen. Kostet nur 20 LE. Nach Kairo gehts ab 80 LE.
    Den technischen Zustand der Mini- und Linienbusse habe ich nicht geprüft. Mir ist es wurscht, ob der Fahrer ein Beduine ist.

    Das waren jetzt meine Erfahrungen vom November 2014.

    Ägypten

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Holginho, ich räume ein, dass ich dieses Thema erst seit ein paar Tagen querlese. 
    Hier lese ich z.B., dass die EU-VO bei Pauschalreisen generell nicht anzuwenden sei. Ok, ich habe ja auch keinen Vertrag mit dem Flugleistungsträger. Andererseits ist der Pauschalreisende nun mal auch Fluggast.  In den meisten anderen i-net Beiträgen und Forum lese ich, dass die VO sehr wohl auch bei Pauschalreisen anwendbar sei. Gegen RV und/oder Flieger oder generell nur gegen den Flieger. Das befriedigt mich nicht und ich muß weiter lesen. Ich mein jetzt nicht einen speziellen Sachverhalt, sondern grundsätzlich. 
    Früher war mir das alles wurscht. Ich hatte jede Menge Flugzeitänderungen, auch oft zu meinen Gunsten. Aufmerksam geworden bin ich erst jetzt durch das BGH-Urteil. Das schränkt natürlich die Unverbindlichkeitsklauseln der RV gewaltig ein. Sebst bei einem Zeitfenster "Änderungen innerhalb des An-u. Abreisetag" werden die Rechte der Reisenden gestärkt, so in Ziff. 40 des Urteils, da gehts um die Organisation der Hin-u. Zurückfahrt von/nach zu hause.
    Also muss ich weiter recherchieren, natürlich auch hier.
    Gruß

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • deutsches handy mit aegyptischer prepaidkarte?
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Naja, 35 € statt 100 LE für 7 Giga Normalpreis. Das ist natürlich ein Rückschlag für Wally und mich...

    Ägypten

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Nöö, ist mir nicht peinlich. Ich versuch das nur hier auf meine Art hier vorzutragen. keine Angst, vonschmeling verkraftet das leicht. Peinlich sind Sätze ohne Inhalt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    "Ansprüche aus der Fluggastrecht-VO sind generell ausschließlich an die ausführende bzw. potentiell ausführende Fluggesellschaft zu richten, unabhängig davon, mit welcher Gesellschaft der Beförderungsvertrag tatsächlich geschlossen wurde. Insbesondere bei code-sharing Flügen ist dies zu beachten! Bei Flügen im Rahmen von Pauschalreisen(Richtlinie 90/314/EWG) sind die Ansprüche nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern ebenso an das ausführende Luftfahrtunternehmen.

    wobei die Fluggastrechte-VO aufgrund schwieriger Einordnung nicht zwischen diesen Kategorien unterscheidet.

    • frühestmögliche Beförderung zum Zielort

    Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine pauschale Entschädigung als Ausgleichsleistung (Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004)zu zahlen:"

    Und so weiter und so fort... Du liest doch sicher die gleichen Beiträge. Könnte auch gegen den RV gehen. Ich rechne Dir hoch an, dass Du sachliche Kommentare abgibst. Über manch anderen Schreiberling müssen wir wohl nicht reden, eher Aufgabe des Admin. Natürlich geh ich in erster Linie die Airline an, paralell den RV, dann die SÖP und dann Anwalt. Lass die das doch klären. Zieh Dir nochmal mal das BGH-Urteil rein. Das ist ist ganz schön heftig. Sei doch auch mal bisschen ungläubig, ist doch interessant und zuweilen ganz lustig. 
    Bleiben wir vorerst beim Hinflug ?
    Ach so, nettes Foto hast. Junge, aufstrebende Juristin. 
    Aber sag jetzt nicht bei einem RV oder Flieger...LG

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    "Hingegen ist es dem Reisenden nicht zumutbar, voraussetzungslos
    Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Zeitrahmen
    hinnehmen zu müssen. Reisende entscheiden sich regelmäßig bewusst für einen
    Flug zu einer bestimmten Tageszeit, da sie unter Umständen die Anreise
    zum und die Rückkehr vom Flughafen mit einer weiteren Übernachtung einplanen
    und wissen müssen, ob hierfür ein weiterer Urlaubstag aufzuwenden ist.
    Die Abreise und die Rückkehr sind in zeitlicher und auch finanzieller Hinsicht
    nicht mehr sicher kalkulierbar, wenn der Reisende, der etwa von einer Abflugzeit
    am Nachmittag ausgehen durfte, kurzfristig auf einen in die frühen Morgenstunden
    vorverlegten Flug verwiesen werden darf." BGH X ZR 24/13. Die AGB des RV setzen einen Zeitrahmen innerhalb des An-u. Abreisetages. Brauch ich lt. Urteil nicht so einfach hinnehmen. Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden Flugänderungen unverzüglich mitzuteilen, AGB-RV. Vielleicht hast Du Recht, dass der RV von der Änderung wußte, aber Info versäumt hat. Info-Pflicht des Reisenden steht nicht in AGB, lediglich auf dem Rückflug Coupon. Erfolgt eh durch die Reiseleitung. Erhebliche Zeitänderungen sind wieder eine andere Sache.  Was soll ich denn mit den AGB der Airline ? Das ist Sache zwischen RV (gekaufte Flugplätze) und denen. Sämtliche Kommentare im i-net (die ich gelesen habe) gehen davon aus, dass auch bei Pauschalreisen Anspruch nach der VO geltend gemacht werden kann. Erhebliche Flugzeitänderung zu ungunsten des Reisenden. Und zwar gegen RV und/oder Airline. Wiki meint, nur gegen Airline. Vorgezogene Flüge sind wohl nicht eindeutig geregelt, dazu aber das relativ neue BGH-Urteil, Folgen nahezu unbekannt. Kurzum, so klar wie Du das schilderst, ist das m.E. lange noch nicht. Ich kenne übrigens auch die kritischen Beiträge zum BGH-Urteil und bin in einigen Punkten der gleichen Meinung. Die beklagte TUI hat ja schon von Preiserhöhungen gesprochen. vonschmeling, ich bin mir auch nicht 100% sicher und überdenke Deine Kommentare wirklich. Interessant wäre die Meinung der Schlichtungsstelle SÖP. Gruß

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    vonschmeling, nun sei mal nicht gleich so böse. Ich wollte Dich etwas erheitern und Dir ist es einfach wurscht, ob ich golfe oder abenteuerlich unterwegs bin... Ich hätte natürlich durch intensive Analyse der Kommentare beider Threads erkennen müssen, dass es im Flugzeitänderungsthread primär um Optionen vor Reiseantritt geht. Auch die Titel beider Threads hätten mich rechtleiten müssen. 
    Der RV hat völlig korrekt gehandelt, zumal der selbst keine Kenntnis von der Änderung hatte und mich folglich nicht informieren konnte. Die Kosten für den Linienflug reichen die natürlich an die nachlässige Charterfluggesellschaft weiter. Der 9.00 Uhr Flug ist m.E. völlig wurscht. War ja nicht meine Schuld oder die des RV. Geplante und tatsächliche Ankunftszeit liegen jedenfalls mit 5h 30 min erheblich auseinander. Den Tagessatz mag ich nicht vom netten RV. Für die zweite Flugstrecke hatten sie mir sogar 1.Klasse gebucht. Jetzt gönn mir halt die 400 über die VO von der liederlichen Airline...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    @curiosus. Du hast mich vom Thread "Flugzeitenänderung" auf diesen Thread "Alles zu Thema Flugzeitenänderung/Flugverspätung..." verwiesen. Ich geb mir wirklich große Mühe, die grundverschiedenen Intentionen der Threads zu verstehen. Gib mir bitte einen kleinen Schubs zum Verständnis.
    @vonschmeling. Wenn der Hinflug statt 13.00 bereits 09.00 stattgefunden hat und der RV (oder Airline ?) kein rechtzeitiges Info an den Reisenden gegeben hat, muß der RV freilich für frühestmögliche Beförderung zum Zielort sorgen. Darüber hinaus kommt m.E. aber auch eine Entschädigung nach der VO durch die Airline in Betracht, je nach Flugstrecke und Zeit der verspäteten Ankunft am Zielort mittels Ersatzflug, auch bei Pauschalreisen. Du scheinst das anders zu sehen ? Was meinst Du mit "pünktlich, nur anders als geplant" ? Mit "wacklig" meine ich die Formulierung mancher RV, der Reisende sei verpflichtet, sich über den tatsächlichen Abflug vorher (24 h z.B.) zu informieren. Das geht ins Leere. Der Tagessatz der Reise ist mir übrigens egal. Ich reise allein mit Rucksack und schlendere ganz gern mal durch Airports bei Änderungen oder Zwischenstops. Ich kann auch früh um 3 ins Hotelbett gehen und finde nächtliche Transfers im Sinai im Konvoi mit Militärschutz spannend. Das Rechtliche interessiert mich aber. Auf den Rückflug komm ich später.
    Die vorherigen Kommentare bitte im Thread "Flugzeitänderung" schauen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    @curiosus. Ja weiß ich, hab auch schon gestöbert. Auch außerhalb der Foren hier. Werd nicht so richtig schlau.
    Interessant ist doch, dass ich ich vorm Hinflug nicht nachgefragt habe, der RV aber anstandslos den Ersatzflug organisiert hat. Die wussten ja auch nicht Bescheid. Insofern ein "Schuldeingeständnis". Die üblichen Formulierungen im Reisevertrag "Flugzeit kann geändert werden" oder "Sie sind verpflichtet, sich vorher zu informieren" sind also sehr wacklig. Ich habe in beiden Threads  hier anderslautende Kommentare gelesen. 
    Interessant auch die Frage, was die "geplante Abflugszeit" beim Rückflug zur Berechnung der Verspätung ist. Reisevertrag, Antwortmail des RV 2 Tage vorher, örtliche Reiseleitung 1 vorher ?? 
    Interessant auch das BGH-Urteil aus 10/2013.
    Evtl. solltest Du diesen Thread schließen, dann landen alle im anderen Thread ? ist ja das gleiche Thema.
    Gruß. Wir kennen uns schon aus dem Handythread  😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • deutsches handy mit aegyptischer prepaidkarte?
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Noch kurz meine Erfahrung zur Gültigkeit der Vodafone Simkarte (Line). Meine vom letzten Jahr Nov. war auf Null und knapp 1 Jahr später noch aktiv. Jetzt hab ich mal 12 LE drauf gelassen. 
    Noch was Lustiges: Im Hotel haben die an der Rezeption/Supermarkt die nackte Etisalat-Sim für 18 € vertickt. Allerdings ohne Ausweis/Registrierung. Auch war bei den Leuten das Guthaben ruckzuck verbraucht, weil ohne Bundle wohl 1 LE pro 3 MB berechnet wird. Also für 100 LE hat man dann 300 MB (sauteuer), statt im Bundle 7 GB. Die meisten Leute lesen nur die HC-Hotelbewertungen, nicht die Foren....

    Ägypten

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Pauschalreise. Lt. Reiseunterlagen vor 2 Monaten:
    H: 13.00 - 18.00
    R: 08.00 - 13.00

    Bis zum Hinreisetag keine Info vom RV und Airline über Zeitänderung. Selbst nicht nachgefragt. Pünktlich am Airport eingefunden. Flug bereits 09.00 gestartet. Nach Anruf bei RV (zeigte sich erstaunt, weil auch keine Kenntnis) erfolgte schnelle Umbuchung auf andere Airline, allerdings mit Umsteigen und 5 h, 30 min spätere Ankunft (23.30) am Zielairport.
    Anspruch auf Ersatzpauschale nach EU-VO ? Gegen RV und/oder Airline ?

    2 Tage vor Rückflug beim RV per Mail angefragt. Erste Antwort Flug wie geplant 08.00, zweite Antwortmail Änderung auf 15.00, so auch dann die Auskunft der örtl. Reiseleitung wegen Transfer. An der Airport-Tafel dann weitere Verschiebung Abflug erst 17.30. Airline legt Bestätigungsformulare aus. Bereits vorgedruckt ist als geplante Abflugszeit 13.00, also wieder was anderes. Ankunft Zielairport 21.00. 
    Anspruch auf Ersatzpauschale nach EU-VO ? Gegen RV und/oder Airline ?
    Das BGH - Urteil aus 10/2013 verstärkt ja noch die Ansprüche der Reisenden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • deutsches handy mit aegyptischer prepaidkarte?
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    @Wally. Nochmal danke für Deine wirklich hilfreichen Beiträge,  auch zu anderen Themen. M.E. ist es geschickter, sich in Foren (wie hier) oder bei ansässigen Ausländern zu informieren, als bei den  Einheimischen. Einzig die Fischer weit abseits, 2 Stunden mit dem Rad weg, haben mir keinen Schmarrn erzählt und wollten mir auch nicht irgendwas verkaufen. Ich mein jetzt nicht das Handythema.
    Kleine Ergänzung noch: Die Restquotenabfrage über 22229# zeigt nicht die GB aus dem Add-on an, sondern den Verbrauch des Basisvolumens,  Rest Null. Im Account sehe ich es aber.  
    Ich benutze übrigens auch das Smartphone als Hotspot fürs Tablet,  mit Bluetooth gehts auch.
    Ich hab ein hier lebendes deutsches Ehepaar kennen gelernt, die mir einiges erklärt haben, z.B. ein klares Nein, La a zu lernen, zu sagen.
    Gruss
    Unglaeubiger

    Ägypten

  • deutsches handy mit aegyptischer prepaidkarte?
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Ist exakt der gleiche Preis wie bei den beiden anderen Anbietern (Mobinil und Etisalat).

    Ägypten

  • deutsches handy mit aegyptischer prepaidkarte?
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Ich bin jetzt in den 5 GB Add-on und kann erfreulicherweise bestätigen, dass es weiter mit ca. 2, 3 Mbps läuft. Wally hat Recht. Ich entschuldige mich. Ich zeig das auch morgen den beiden Vodafone Experten. Kurzum, 7 GB für 100 LE. Ist natürlich ein Super Deal. Das mit den reinen Daten Simkarten hat Wally ja bereits ausführlich erklärt. Insofern hat auch Curiosus Recht. Hast halt 1 Giga mehr, aber keine Telefonfunktion. Man kann ja Viber nehmen. Gruss aus Dahab

    Ägypten

  • deutsches handy mit aegyptischer prepaidkarte?
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    @BUHW. Wally hat ja schon über die Super Bundles geschrieben. Die Tabelle ist unter USB Internet Bundles zu finden. Im Account hab ich sämtliche Mobil Bundles, auch die Tagestarife, zur Auswahl. Das 10 LE Add-on Angebot stand kurz nach Buchung des Basistarifs 2 GB im Account. 
    Curiosus sagt ja, dass die Super Bundles auch für's Handy buchbar sind. Ich weiss es nicht. Im Account geht's jedenfalls nicht. Tastatur Codes find ich auch nicht. Vielleicht verrät und Curiosus ja den Trick...
    @Wally. Ich will hier keinen verunsichern, sondern berichte live meine Erfahrungen. Die Auskunft über die Drosselung nach Verbrauch des Basisvolumens trotz Add-on, hab ich in 2 Vodafone Vertragsläden bekommen, also nicht auf der Straße. Warum bietet Vodafone nicht gleich 7 GB für 100 LE an ? Im Account sind beide Volumen auch getrennt aufgelistet. Die Formulierung "unlimited Internet" ist in D, A, I branchenüblich aber irreführend. Das Volumen mag unbegrenzt sein, nicht die Geschwindigkeit ab einem bestimmten Verbrauch. Korrekt wäre " unlimitiert und ungedrosselt". So z.B. Handelsgericht Wien in 4/2014. Wie schon gesagt, ich traue niemandem und will das erst sehen. Ich berichte nächste Woche.
    Ich verstehe und spreche sehr wohl englisch.  Google Chrom übersetzt eh automatisch auf deutsch. Und die vielen arab. Sms von Voda gehen in den Google Übersetzer.

    Ägypten

  • deutsches handy mit aegyptischer prepaidkarte?
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Curiosus, ich verbrate jetzt mal die 2 Giga und schau wie das Add-on zu 10 Le läuft. Dann wäre mal dieser Punkt geklärt. Später versuch ich ein Super Bundle. Im Account gehts bei mir nicht, vielleicht weil ich schon ein Mobil Bundle drauf hab. Evtl. via Tastatur Code ? Ich berichte hier.

    Ägypten

  • deutsches handy mit aegyptischer prepaidkarte?
    UnglaeubigerU Unglaeubiger

    Danke Wally. Ich melde mich an dieser Stelle nochmal, wenn meine 2 GB rum sind und Phase 2 mit 5 GB beginnt. Das mit der Drosselung auf 32 kbps haben mir zwei Läden hier in Dahab bestätigt. Bin gespannt. Gerade hatte ich im Speedtest 2, 5 Mbps Download. Solltest du Recht haben, entschuldige ich mich für meine Aussagen. Preislich wäre Voda dann auf Augenhöhe mit Mobinil. Das spricht für deine Erfahrung. Was sagst du zu Curiosus USB Super Bundles ? Geht das mit Handy ? Im Account wohl nicht.

    Ägypten
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