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  • 4 Sterne gebucht, 3 erhalten
    Urlaubschecker1962U Urlaubschecker1962

    ...anscheinend sind wir nicht die einzigen,die sich beschwert haben und das zu recht;der Veranstalter hat reagiert und das versprochene Hotel für alle gebucht. Wäre er im Recht,hätte er das mit Sicherheit nicht gemacht.
    Fazit: Nicht alles gefallen lassen!
    Und Irrtum;lexilexi,der Originalreiseflyer liegt mir vor.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 4 Sterne gebucht, 3 erhalten
    Urlaubschecker1962U Urlaubschecker1962

    @Lexilexi
    Es ist so,wie ich es bisher beschrieben habe. Der Ablauf hat so und nicht anders stattgefunden.
    Wir sind bereits 1 mal mit dem Unternehmen nach Berlin gefahren und warum sollte man dann auf einmal Mißtrauen aufbauen?
    Wir haben den mündl.Aussagen Glauben geschenkt und nicht mit Betrug gerechnet. Mit falschen Versprechungen Kunden ködern ist unlauterer Wettbewerb. Das hätten wir von diesem Unternehmen einfach nicht erwartet,denn es lebt von Mundpropaganda.
    Nun denn,wir werden nächste Woche die Reise antreten und anschl. hier vom Erfolg/Mißerfolg unserer Reklamation berichten.
    Schönen 1. Advent.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 4 Sterne gebucht, 3 erhalten
    Urlaubschecker1962U Urlaubschecker1962

    So stand es drin:

    Reise: Berlin
    Übernachtung: 2 Nächte
    Hotelleistung: Übern mit Frühstück
    Zimmer: 2 x DZ DU/WC

    Da wir, wie schon gesagt,letztes Jahr ein versprochenes Hotel auch erhalten haben,haben wir auf diese Bestätigung nichts mehr unternommen.
    Es gibt in Berlin auch nur EIN 4Sterne Leonardo Hotel und das ist das Best Western.
    In den AGB`s steht,dass Prospekt.-und Katalogangaben für den Veranstalter bindend sind.
    Lt. ADAC Reklamationsliste könnten wir bis zu 35 % der Reisekosten zurückerhalten. Ich würde allerdings lieber nachher keinen Stress haben und im Vorfeld ein entsprechendes Hotel vom Veranstalter erhalten. Die Reise ist ja auch für 3 Personen ein Geburtstagsgeschenk.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 4 Sterne gebucht, 3 erhalten
    Urlaubschecker1962U Urlaubschecker1962

    Natürlich mit dem Reiseveranstalter...
    Schriftlich gibt es eine Bestätigung ohne Angabe des Hotels.
    Aber mündliche Nebenabreden sind ja nun mal auch rechtsverbindlich lt. BGB.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • So langsam kommt die Panik ...
    Urlaubschecker1962U Urlaubschecker1962

    hallo,

    also wir waren im Frühjahr 2008 für 2 Tage (Rundreise) in diesem Hotel und wir waren sowas von happy...die Zimmer waren schön groß und sehr sauber,die Minibar immer gefüllt,die Anlage selber sehr gepflegt...das Essen ein Traum! Also,das ,was wir gesehen haben,war wirklich zufriedenstellend und hätte ein Discounter dieses Hotel diesen Herbst/Winter nicht  in den Flyer genommen,wären wir diesen Herbst wieder dort abgestiegen. Was den Innenpool angeht,kann ich leider nichts dazu sagen. Wir hatten mal einen recht kleinen bemerkt aber ob das ein Hauptpool war-keine Ahnung.
    Was soll den  dort nun so schlecht sein?
    Der Bus nach Kemer und Antalya ist gleich vor Ort.
    Ich hoffe,ich habe ein wenig Mut gemacht.

    Schönen Urlaub.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 4 Sterne gebucht, 3 erhalten
    Urlaubschecker1962U Urlaubschecker1962

    Hallo ins Land,

    ich habe eine Frage bzgl. der Vertragsbindung. Wir haben im September aufgrund von wöchentlich wiederholten Anzeigen in einem Lokalblatt eine Busreise nach Berlin gebucht. In der Anzeige hieß es ausdrücklich...4 Sterne Leonardo Berlin.... Bei meiner tel.Anfrage sagte man mir hundertprozentig ein 4 Sterne Hotel (Best Western Leonardo)zu,worauf ich dann 2 DZ reservierte.Wir sind bereits letztes Jahr mit diesem Unternehmen nach Berlin gefahren,wo die Angaben des genannten 4 Sterne Hotels auch eingehalten wurden. Nun aber sollen wir in das 3 Sterne Hotel Leonardo Airport,welches nur 1 km vom Flughafen Schönefeld liegt und direkt an der S Bahn Station liegt.Nicht nur,dass 1 Stern fehlt,es liegt auch noch in recht lauter Umgebung. Ich habe bereits mit dem Unternehmen tel.,dort gibt man an,dass in der Zeitung eine falsche Zahl angegeben sei. Und das bis heute?Mir liegt noch ein Ori.Reiseangebot mit veränderten Terminen vor  vom 14.11.2009(ausgebuchte Termine wurden aus der Anzeige entfernt!) jedoch nicht das wichtige Kriterium 4 Sterne.
    Haben wir das Recht,unsere Unterbringung in dem mündlich genannten Best Western,welches noch freie Zimmer hat,zu bekommen?

    Vielen Dank für die Antworten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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