Bentour BRD - Ägypten
Ich habe nun über meine Rechtsschtzversicherung einen speziell auf Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern und Reisebüros spezialisierten Rechtsanwalt hinzugezogen, der nur noch auf mein ok wartet, die Klage einzubringen:
"Besten Dank für Ihr Email vom 27.8.2008. Die Unterlagen habe ich von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten und durchgesehen.
Dazu ist zunächst festzuhalten, dass nach den internationalen Verfahrensbestimmungen eine Klage gegen Bentour in Wien möglich ist, was Ihnen allerdings nicht ein Exekutionsverfahren in Deutschland ersparen wird, soferne keine Zahlung erfolgt.
Inhaltlich können Sie die in Ägypten bezahlten € xxxx,xx aus dem Titel des Schadenersatzes zurückfordern, darüber hinaus können natürlich die bezahlten Kosten für den nicht durchgeführten Transfer zurückverlangt werden, das sind € xx,00.
Die Geltendmachung von weiteren Telefonspesen macht nur dann einen Sinn, wenn Sie den Aufwand mit einer Rechnung Ihres Mobilfunksbetreibers nachweisen können.
Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob ich den Aufwand in Höhe von € xxxx,00 einklagen soll, bzw. Sie mir noch weitere Telefonrechnungen zur Verfügung stellen wollen.
Darüber hinausgehende Ansprüche zur Abgeltung des erlittenen Ärgers bzw. als Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden sind aus rein rechtlichen Gründen nicht möglich. "
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