Mitnahme von Substitutionsmitteln/Betäubungsmitteln: möglich
Laut schriftlicher Mitteilung der Türkischen Botschaft in Berlin vom 11.07.2005 ist die Mitnahme von Betäubungsmitteln unter der Voraussetzung möglich, dass die Patienten eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen.
Wir empfehlen bei Türkeireisen die Verwendung unseres Musterformulares, das in deutsch und türkisch abgefasst ist - das sog. "Schengen-Formular" hat formalrechtlich keine Gültigkeit und ist zudem nicht mit türkischer Übersetzung verfügbar. 
Das Musterformular finden Sie hier: http://www.indro-online.de/tuerkei.htm
oder hier: http://www.indro-online.de/laender.htm
Kontaktadresse:
Türkische Botschaft
Muskauer Str. 55
D-10997 Berlin
Fon: +49 (0)30 612 40 49
Fax: +49 (0)30 611 51 37
Unterzeichnet vom Arzt und in doppelter Ausfertigung reicht!!! 