Die Beteiligten spielen keine Rolle, der Veranstalter ist so oder so nicht auf einen Ersatz in Anspruch zu nehmen. Wie bereits schon erklärt wurde, müsste der/die Betroffene eindeutig nachweisen, dass jemand und genau wer von der "Vermittlung" in eben jene Klinik einen unrechtmäßigen Vorteil erlangt hat - also z.B. einen Anteil an den absurden Geldforderungen. Hierzu wäre eine Ermittlung durch die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde erforderlich. Ich halte das für ein reichlich fruchtloses Unterfangen, zumal selbst die Diplomaten in Antalya lediglich mitteilen, es handle sich um ein "bekanntes Gebaren".
Es wurde ja bereits von einer Kulanz gesprochen. Genau eine solche könnte durchaus beim Veranstalter erbeten werden. Vielleicht ist das Problem ja so populär, dass eine Rufschädigung größeren Schaden verursacht als eine Teilerstattung des Schadens?
Trotz der ausführlichen und präzisen Schilderung geradezu erpresserischer Methoden bleibt der Vorfall schwer zu beurteilen auf dieser Ebene. Jetzt ist imho das Kind im Brunnen, ggf. hätte man sich direkt vor Ort durch Hinzuziehung z.B. der Jandarma wehren müssen gegen derartige offensichtliche und ungehörige Bedrohung.
Mein ganz persönliches Fazit: Sollte sich das tatsächlich so zugetragen haben ist das ein neuerlicher Tiefpunkt für die Qualität des Tourismus.







