mawota wrote:
mosaik wrote:
Noch etwas, was man bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken sollte:
Die Zahlung der Stornogebühr durch eine Reiserücktrittsversicherung setzt voraus, dass der Reisende reiseunfähig ist.
Jemand mit einem Gips am Arm wäre reisefähig.
Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!
Also auch in diesem Punkt, so komisch es klingen mag, sollte man unbedingt die Versicherung vor Stornierung kontaktieren!
Hallo
Genau richtig Mosaik. Viele denken, dass eine Reiseversicherung einfach zahlt, wenn man krank wird oder verunfallt. Aber wie du richtig schreibst, ist auch eine Knieverletzung kein Grund einen Badeurlaub zu stornieren, wenigstens in den Augen der Versicherung nicht. Einen anderen Aspekt ist, wenn der Urlaub in Form von Trekking gemacht wird. Da hat sich die Versicherung dann kulant gegenüber eines Kollegen gezeigt und alles bezahlt.
In einem Entscheid vor einem Schweizer Gericht wurde einem Reisenden beschieden, dass eine schwere Erkältung (keine Grippe) nicht genüge, damit die Versicherung bezahlen muss. Sogar ein Arztzeugnis verhalf dem Kunden zu keinem besseren Ergebnis.
Gruss Markus
Ja Freunde,
eine Versicherung versichert nur Gesunde. Sie zahlt nur für Ereignisse, die ganz selten
passieren. Ich schließe schon lange keine Reiserücktrittsversicherung ab.
Wenn ich die eingesparten Versicherungsbeiträge zusammenrechne, dann kann ich
einen solchen Fall zweimal bezahlen.
Mit Gruß
Waldo