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Wolfgang und EvaW

Wolfgang und Eva

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  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    Wolfgang und EvaW Wolfgang und Eva

    Hallo an alle,

    ich hatte ja versprochen, dass ich euch über das Ergebnis informiere.

    Ich konnte den Reiseveranstalter FTI nicht dazu bewegen, die Reise zu dem ursprünglich vereinbarten Preis durchzuführen. Eine gerichtliche Klärung würde auf jeden Fall nicht mehr vor meinem Sommerurlaub abgeschlossen werden. Daher habe ich eine außergerichtliche Einigung favorisiert.

    Nachdem ich auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 12/14) sowie das BGH Urteil vom 11. Januar 2005 – X ZR 118/03 hingewiesen hatte, wurde mir von diesem Reiseveranstalter - nach gefühlten 100 Mails - angeboten, dass mir 50 % des ursprünglichen Reisepreises als Schadensersatz gezahlte wird, sofern ich nicht auf eine weitere Durchführung der Reise bestehe.

    Die Juristin in meinem Betrieb hatte mir mal vor längerer Zeit gesagt, dass ein Vergleich nur dann gut ist, wenn er beiden Seiten gleichermaßen "weh" tut. 😉

    Der angebotene Schadensersatz empfinde ich als guter Vergleich, so dass ich dieses nun Angebot angenommen hatte.

    Viele Grüße

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    Wolfgang und EvaW Wolfgang und Eva

    @vonschmeling sagte:

    Destination ist Fuerteventura ... das hilft aber nicht weiter.
    Ohne Angabe der Leistung (Dauer, Hotel) und des ursprünglichen Preises kann man nur raten, ob das nun eine offensichtliche error fare war oder nicht.

    Nur mit der Ruhe :-). Da ich tagsüber arbeite und nicht im Forum nachschauen kann, kann ich nicht kurz nach der Aussage das noch weitere Angaben gewünscht sind, diese auch schon nachreichen.

    Hier mal die fehlende Angaben

    Hotel war IBEROSTAR Playa Gaviotas Park
    Dauer 10 Tage mit zwei Personen
    Preis 1394,-- €
    Leider weiß ich nicht mehr wie hoch die Preise zu diesem Zeitpunkt bei den anderen RV war.
    Eben habe ich aber mal nachgeschaut, da würde man für ca. 2.200 € bei einem anderen Anbieter eine Juniorsuite bekommen.
    Wie geschrieben,, ich habe kurz vor der Buchung noch eine Werbung mit 50 % Frühbucherrabatt gesehen.
    Nämlich diese:
    „Der frühe Vogel spart bei FTI richtig:“
    Bei Buchung bis 28. Februar 2018 erhalten Sparfüchse bis zu 50 Prozent Nachlass auf Reisen im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2018. Sichern Sie sich frühzeitig Ihr Wunschangebot für den nächsten Sommerurlaub & profitieren von satten Rabatten!

    Daher habe ich wirklich nicht auf einen Preisfehler getippt, sondern bin einfach von einem guten Angebot ausgegangen.

    Falls ihr weitere Angaben wollt, sagt einfach Bescheid.

    Mir ist natürlich auch klar, dass ich in einem Forum keine abschließende Entscheidung erhalten werde. Dafür ist jeder Sachverhalt zu verschieden und in einem Forum kann nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden.

    Mein Intention war eigentlich, zu erfahren, ob es noch weiteren Leuten so gegangen ist. Und evtl wie deren "Fall" ausging.

    Ob über Kulanz oder Rechtsweg ist mir natürlich egal, wenn der Preis stimmt. 😜

    Wenn FTI nichts anbietet, werde ich den Sachverhalt auf jeden Fall mal von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
    Meine Anfrage zu einer RA Empfehlung nehme ich natürlich zurück, da ich natürlich verstehe, dass in einem Forum keine Empfehlung dafür ausgesprochen werden kann. Dafür Sorry

    Wenn ihr es wollt, halte ich euch gerne auf dem Laufenden.

    Edit: Entschuldigung, dass Teile dieses Post blau geschrieben sind. Ich weiß nicht warum und finde leider auch nicht, wie ich es umformatieren kann.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    Wolfgang und EvaW Wolfgang und Eva

    Hallo margretfleitmann,

    wir haben auch bei FTI am 25.02.2018 eine Reise auf Fuerteventura gebucht und nun am 06.03.2018 die Anfechtung wegen Irrtums erhalten, da am 26.02.2018 ein Tippfehler aufgefallen wäre. Meine Buchungsbestätigung ist vom 25.02.2018. Am 26.02.2018 habe ich sogar noch einmal eine Buchungsänderung ohne Preisänderung erhalten. Auch in dieser Buchungsänderung war noch einmal der günstige Preis aufgeführt.

    Ich sehe das (vielleicht wegen der Eigeninteressen) allerdings etwas anders als vonschmeling.

    Mit der Zustellung der Buchungsbestätigung/ Rechnung (ich habe wie oben beschrieben sogar eine zweite Bestätigung erhalten) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen uns zustande gekommen. Grundsätzlich gilt, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Ein einseitiges Recht, sich von den vertraglichen Verpflichtungen zu lösen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgesehen. Die Anfechtung einer Willenserklärung ist nach dem Gesetz zwar bei Vorliegen enger Voraussetzungen möglich. Das Anfechtungsrecht kann jedoch nicht willkürlich ausgeübt werden. Grundsätzlich muss der Erklärende die Erklärung so gegen sich gelten lassen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste. Das gilt auch dann, wenn die Erklärung nicht dem wahren Willen des Erklärenden entspricht.

    Der Preis zu dem ich gebucht hatte war zwar sehr günstig, aber nicht unmöglich, da FTI im Februar mit einem besonders hohen Frühbucherrabatt Werbung gemacht hatte. So hatten FTI im Februar mit 50 Prozent Frühbucherrabatt auf ausgewählten Reisen angeboten.
    Insofern bin ich der Auffassung, dass mir auch nicht entgegengehalten werden kann, dass ein Preisfehler wegen eines krassen Missverhältnisses von Preis und Leistung für mich hätte offensichtlich sein müssen.

    Zu beachten ist auch, dass der Anfechtende (also FTI) das Vorliegen des Anfechtungsgrundes beweisen muss. Denn das Anfechtungsrecht besteht nur dann, wenn FTI sich bei Abgabe seiner Willenserklärung tatsächlich geirrt hat. Dies ist hier m.E. nicht der Fall, weder wurde der Tippfehler nachgewiesen, noch ist die Behauptung eines Tippfehlers glaubhaft, da weder bei den Einzelpreisen noch bei dem Gesamtpreis eine Zahlendreher vorliegt. Auch wurden nicht Zahlen, deren Tasten der gewünschten Zahl benachbart sind, verwendet. Auch liegt kein Fehler bei der Addition der Preise pro Person vor. Was alles auf einen "üblichen" Tippfehler hinweisen würde. Die Vermutung liegt demnach nah, dass die Behauptung eines Tippfehlers eine reine Schutzbehauptung ist.

    Aus all den Gründen habe ich der Anfechtung widersprochen und FTI gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass diese den Vertrag vollinhaltlich einhalten werden. Sofern da nichts kommt werde ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Dann weiß ich endlich mal für was ich schon jahrelang in meine Rechtsschutzversicherung einbezahle 😉

    Hilfe, so viel wollte ich doch gar nicht schreiben.

    Ich habe aber auch zwei Fragen:

    1. Könnt ihr einen guten Rechtsanwalt für Reiserecht empfehlen, mit welchem ich über das Internet in Kontakt treten kann
    2. Das wirft ja auch auf Holidaycheck ein schlechtes bild. Ich habe nämlich über Holidaycheck gebucht und von dort die angeblich falsche Daten bekommen. Mein Ihr Holidacheckk können wir da auch mit ins Boot holen.

    Viele Grüße
    Wolbe

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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