In welchen AGB steht, dass der RV bei Irrtum den Vertrag anfechten kann?
Das braucht meiner Meinung nicht in den AGB geregelt zu sein, denn das ist im BGB ausdrücklich geregelt. Aber das führt hier sicher zu weit, denn es geht ja schon am Thema vorbei, obwohl das eigentlich schon gegessen ist.
Ich stimme dir aber zu, dass es sicher sehr viel häufiger vorkommt, dass ein RV sein Recht in Anspruch nimmt, als dies die Kunden tun.
Alternative: Selbständig werden, ohne Zwischenhändler auskommen. Auch keine 100%ige Garantie, aber doch eine ziemliche Reduzierung der "Gefahrenquellen"