Hallo Wasserläufer
Geräte zum kampfunfähig machen (Selbstverteidigungsgeräte), wie Tränengas, Muskat- und Pfefferspray u.s.w. welche reizende (kampfunfähig machende) Stoffe enthalten, sind an der Person, im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck verboten.
Es gab hier auf HC einmal einen Thread über Lithiumbatterien in welchen ein User den Link zu der Liste aus der ich diese Information habe eingestellt hatte.
Leider kenne ich mich nicht so gut aus um selbst einen Link zu setzen daher das obige Zitat.
Gruß
Karl