Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
xtramaxX

xtramax

@xtramax
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. xtramax
  4. Beiträge
Über
Beiträge
5
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • opodo.de oder fluege.de ... Erfahrungen?
    xtramaxX xtramax

    Themaverfehlung

    Als Urheber des ersten Beitrags möchte ich folgendes anmerken: Was wird hier diskutiert? Eine Vielzahl der Kommentare lässt darauf schliessen, dass entweder der originale Beitrag nicht gelesen oder nicht verstanden wurde. Aus diesem Grund habe ich weitere Antworten gegeben. Das Ergebnis: Ein völliges Abdriften in Weltanschauungen, und so muss man es auch mal sagen, Besserwissereien einzelner anderer Forumsmitglieder. Hier geht es offensichtlich nicht darum einen konstruktiven Beitrag zu leisten, sondern sich mit nichtssagenden Äusserungen im Forum zu profilieren. Mehrere tausend Beiträge für einen Forumsteilnehmer?!? Leidet da nicht die Qualität? Jetzt wissen wir immerhin, das Focus und Bild nicht gut für uns ist. Und, ganz wichtig, dass wir nicht auf unsere Rechte bestehen sollen. Dann bricht das Wirtschaftsgefüge auseinander. In meinem ursprünglichen Artikel hatte ich (scherzhaft) erwähnt, dass sich Auftragsschreiber von Opodo doch bitte zurückhalten sollen, und nicht auf meinen Beitrag eingehen sollen. Diese Passage wurde in Rücksprache mit dem Forum-Administrator entfernt. Mir wurde suggeriert, so etwas gibt es hier nicht. Fazit: Eine schöne neue Welt. @ alle Anderen: bleibt beim Thema. Danke.

    Der Newbie

    Allgemeine Fragen

  • opodo.de oder fluege.de ... Erfahrungen?
    xtramaxX xtramax

    Abzocke und Billig, Focus Online äussert sich deutlich in diesem Artikel:

    N.N., Focus-Online vom 27.01.2015, focus.de, Zugriff Online (Stand: 23.04.2016)

    Trotz EU-Richtlinien
    Abzocke bei Billigflügen: Diese fünf Onlineportale fallen beim Test durch.
    ....

    Opodo wird in dem Artikel explizit genannt.

    Allgemeine Fragen

  • opodo.de oder fluege.de ... Erfahrungen?
    xtramaxX xtramax

    Hier der o.g. Artikel:

    Philipp Laage, dpa, n-tv.de Ratgeber vom 31.03.2016, Zugriff Online (Stand: 23.04.2016)

    Bei Stornierungen: So bleiben Fluggäste auf den Kosten sitzen. Viele Airlines bieten Light-Tarife an, bei denen sich das Ticket nicht stornieren lässt. Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt ist diese Praxis aber zweifelhaft. Doch die Fluggesellschaften sehen sich weiter im Recht - und lassen es auf Gerichtsverfahren ankommen.

    Es gibt gute Gründe, einen gebuchten Flug nicht anzutreten: ein unerwartetes Projekt bei der Arbeit, eine Trennung - im Leben kommt manchmal einfach etwas dazwischen. Wer dann seinen Flug storniert, bleibt oft auf den Kosten für das Ticket sitzen. Dabei müssen die Airlines zumindest Steuern und Gebühren erstatten - oft sogar 95 Prozent der gesamten Flugkosten. Doch die Fluggesellschaften wimmeln die Kunden ab und lassen es auf eine Klage ankommen. Warum das so ist, und was Verbraucher tun können:

    Die Rechtslage
     Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2014 (Az.: 2-24 S 152/13) hat die Rechte von Fluggästen deutlich gestärkt. Demnach muss eine Airline bei einer Stornierung den vollen Flugpreis abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent zurückzahlen, sofern sie nicht nachweist, ob und welche Erlöse sie durch den Wiederverkauf des Tickets erzielen konnte.

    Die Praxis
     Trotz dieses Urteils kann der Fluggast bei einer Stornierung nicht auf die Rückerstattung des Flugpreises hoffen. Oft bekommt er nicht einmal Steuern und Gebühren zurück, die ihm auf jeden Fall zustehen, bemängeln Verbraucherschützer. "Das ist eigentlich eine Unverschämtheit", findet Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

    Doch das ist nicht alles: Viele Airlines bieten sogenannte Light-Tarife an, die günstiger sind als ein reguläres Ticket. Dafür ist die Stornierung gleich kategorisch ausgeschlossen - "non refundable", nicht erstattbar. So ist es zum Beispiel bei Lufthansa, Air Berlin und Condor.

    Die Praxis der Fluggesellschaften steht hier offensichtlich in direktem Widerspruch zum Urteil des Landgerichts Frankfurt. Und so klagen immer wieder wütende Kunden vor Gericht. Die Airlines lassen es meist auf den Rechtsstreit ankommen.

    Die Positionen

    - Verbraucherschützer: Sie berufen sich auf Paragraf 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Werkvertragsrecht. Darin heißt es: Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. "Die Luftbeförderung ist ein typischer Werkvertrag", sagt Fischer-Volk. Das heißt: Der Fluggast kann vor Reisebeginn kündigen. Die Airline muss dann abrechnen und darf vom gezahlten Flugpreis nur das abziehen und behalten, was sie aufgrund der Stornierung an Aufwendungen hatte.

    - Airlines: Sie berufen sich auf das AGB-Recht. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen sie bei einer Stornierung die Erstattung von Kosten abgesehen von Steuern und Gebühren aus. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt, wonach 95 Prozent aller Kosten erstattet werden müssen, sofern es keinen Nachweis über den Verbleib des Tickets gibt, erkennen viele Airlines nicht an. So teilt etwa Air Berlin auf Anfrage mit: "Sofern die Tarifbedingungen der Fluggesellschaft dies abweichend regeln, ist die Fluggesellschaft ohne weiteres berechtigt, nicht-stornierbare Tarife anzubieten." Lufthansa argumentiert genauso. Das Argument: Der Kunde hat beim Ticketkauf doch die Wahl.

    Der Konflikt

    Letztendlich dreht sich alles um die Frage, welche rechtliche Grundlage gilt. Legt man den BGB-Paragrafen zugrunde, muss die Fluggesellschaft nachweisen, was sie unternommen hat, um das stornierte Ticket weiterzuverkaufen. "Wenn die Klauseln in den AGB einer Airline dieser gesetzlichen Regelung widersprechen, sind sie unwirksam", sagt Verbraucherschützerin Fischer-Volk und betont: "Wenn eine Airline erklärt, ein Ticket sei nicht erstattungsfähig, dann ist das Unsinn und ungesetzlich." Die Airlines sehen das freilich anders.

    Wer hat Recht?

    Das wird derzeit noch im Einzelfall entschieden. Vor Gericht dreht sich viel um die Frage, ob und wie eine Airline das einzelne stornierte Ticket des Kunden weiterverkaufen konnte, berichtet der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Er vertritt Fluggäste vor Gericht und sagt: "Die Erfolgsquote ist sehr hoch." In der überwiegenden Anzahl der Fälle bekämen die Kläger Recht. Lufthansa-Sprecher Boris Ogursky widerspricht dem: "Das ist unzutreffend." Zum Urteil des Landgerichts Frankfurt will er sich auf Anfrage aber ebenso wenig äußern wie Air Berlin.

    Die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht betroffene Fluggäste klar im Recht: "Die Untergerichte folgen der Linie des Landgerichts Frankfurt durchgehend", sagt Fischer-Volk. "Inzwischen zahlen die Airlines das Geld bei einer Stornierung auch zurück. Wir sind hier auf dem richtigen Weg, und die Fluggesellschaften wissen das."

    Das Problem

    Die wenigsten Fluggäste lassen es darauf ankommen und gehen vor Gericht, weil sie hohe Kosten fürchten - die Fluggesellschaften wissen das und blocken ab. "Außergerichtlich lenken die Airlines kaum ein, so dass Kunden oft gezwungen sind, ihre Ansprüche gerichtlich einzuklagen", weiß Fischer-Volk. Reiserechtler Degott bestätigt: "Viele Leute lassen sich abschrecken."

    Die Optionen

    Zunächst einmal können Kunden sich persönlich an die Airline wenden und ihr Recht einfordern. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet einen Musterbrief zur Rückforderung des Ticketpreises zum Download an. Der Rat: hartnäckig bleiben! Wenn das nichts bringt, können Fluggäste Unternehmen wie Flightright oder Fairplane einschalten, die Streitfälle für den Kunden ausfechten. Bei Erfolg kassieren sie natürlich eine nicht unerhebliche Provision. Darüber hinaus bleibt nur die Klage vor Gericht. Irgendwann könnte ein Fall vor dem Bundesgerichtshof landen - und dessen Urteil endgültig für rechtliche Klarheit sorgen.

    Allgemeine Fragen

  • opodo.de oder fluege.de ... Erfahrungen?
    xtramaxX xtramax

    Wegen der Abzocke hatte ich Opodo verklagt. Und habe den Prozess gewonnen. Darum geht es doch: bei Abzocke gegen Opodo vorgehen. Es ist nicht alles hinzunehmenxxxxxxx

    Allgemeine Fragen

  • opodo.de oder fluege.de ... Erfahrungen?
    xtramaxX xtramax

    Flugstornierung: Opodo verliert Prozess

    Es ging um eine Stornierung einer Nur-Flug-Buchung. Opodo verweigerte die Rückerstattung des Ticketpreises, obwohl dies bei einem Werkvertrag bis kurz vor Abflug eingefordert werden kann. Das Unternehmen beruft sich auf seine AGB. Da steht allerdings viel "Bla Bla", welches den Kunden derart benachteiligt, dass diese zu mindest in Teilen nicht wirksam sind - egal was Opodo behauptet.

    Nach wochenlangen frustrierenden Mailverkehr mit diversen Opodo-Mitarbeitern habe ich das Unternehmen verklagt. Am AG Hamburg habe ich 2015 ein Anerkenntnisurteil erwirkt. Opodo musste 95 Prozent des Ticketpreises und meine Ausgaben (Reisekosten, Verdienstausfall etc.) erstatten.

    Selbst bin ich in Rechtsangelegenheiten Laie und hoffe, anderen Opodo-Geschädigten Mut zu machen gegen diese Abzocker vorzugehen. Auf jeden Fall hilfreich ist es, sich z.B. bei einer Verbraucherzentrale zu informieren. Bei der der Verbraucherzentrale Brandenburg findet ihr einen entsprechenden Artikel "Bei Flugstorno auf Rückzahlung bestehen". Ein Musterbrief ist ebenfalls abrufbar.

    Vor wenigen Tagen ist auch ein Bericht zu diesem Thema bei n-tv.deerschienen. Hier ein Auszug: "Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2014 (Az.: 2-24 S 152/13) hat die Rechte von Fluggästen deutlich gestärkt. Demnach muss eine Airline bei einer Stornierung den vollen Flugpreis abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent zurückzahlen, sofern sie nicht nachweist, ob und welche Erlöse sie durch den Wiederverkauf des Tickets erzielen konnte."

    xxUnsachlicher Angriff auf pers. Wunsch wieder entferntxx

    Allgemeine Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag