Martinair und die EU- Entschädigungsrichtlinie 261/2004 :
Rückflug mit Martinair von Kuba nach Amsterdam. 7 Stunden 30 Minuten Verspätung. Nach EU Richtlinie 261/2004 ist Martinair verpflichtet, € 600 Entschädigung zu zahlen. Martinair teilt mit, daß diese EU Richtlinie nicht im Einklang mit ihrer Überzeugung steht. Entschädigung zahle sie daher nicht.- Bleibt zu hoffen, daß Martinair die europäischen Richtlinien zur Flugsicherheit anerkennt !!