Mal eine kurze Verständnisfrage zu den Ansprüchen aus der Versicherungssumme der Zurich:
Wenn die 110 Mio am Ende nicht reichen - und das dürfte ja sicher sein - bekommen alle nur anteilig etwas im Verhältnis zu ihrem Schaden. Gilt das auch für die Urlauber, die aktuell mit Mitteln aus der Versicherungssumme zurückgeholt werden? Ist es tatsächlich so, dass deren Kosten ganz übernommen werden oder werden diese auch nur anteilig erstattet - wie bei allen anderen, die erst später fliegen?
Anders formuliert: Wenn auch für die aktuell betroffenen und zurückgeholten Urlauber nur anteilig im Verhältnis zum Schaden erstattet wird, müssten die dann theoretisch zu viel erhaltene Versicherungsleistungen (weil sie ihre Kosten eben auch nur anteilig bekommen wie alle anderen) an die Zurich zurückerstatten? Und wenn ja, wie soll das praktisch vonstatten gehen? Will die Zurich da dem Geld hinterlaufen? Oder bekommen die zurückgeholten Urlauber den ganzen Schaden erstattet und nur für den Rest, der noch nicht unterwegs ist, wird die dann noch übrige Restsumme aufgeteilt?