AngieBaby wrote:
Hab ich ! Du aber nicht!ich wurde auf einen Artikel Aufmerksam gemacht was DIES genau ansprach!Selber erst mal schlau sein!
Macht ja nichts...kannst ja noch lernen 
Du solltest mal deine Informationen überprüfen. Tatsache ist, Daß ab einem Netto-Einkaufsbetrag von 175 € die mitgeführten Waren der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen (Sätze analog zur MwSt). Und zwar der gesamte Betrag. bei 176 € zahlst du dann 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den gesamten Betrag und nicht nur auf den einen Euro der über der Freigrenze liegt.
Weiterhin gibt es noch viele Artikel, auf welche ein Einfuhrzoll erhoben wird. Diese Sätze bis zu 13 % fallen dann natürlich auch noch an.
Deinen Äußerungen hier in diesem Forum kann ich entnehmen, daß du bereits mehrfach Waren mit höherem Wert unverzollt eingeführt hast. Daraus resultiert, daß die Zollbehörde jederzeit auf deine gespeicherten Daten bei HolidayCheck zurückgreifen kann, um deine Identität zu ermitteln.
Muscheln und Korallen
Am Strand gefundene Muscheln und Kalkskelette (z.B. Sanddollar) stellen kein Problem dar, solange das ursprüngliche Tier NICHT unter Artenschutz steht. Wenn das Tier unter Artenschutz steht, ist auch die Einfuhr von "gefundenen" Teilen verboten.
Beispiel:
Einfuhr von Elfenbein ist verboten, auch wenn der Elefant schon tot am Wegesrand lag und man den Stoßzahn nur aufgehoben hat.