Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
    Beiträge: 1423
    gesperrt
    geschrieben 1586280019036 , zuletzt editiert von Holly-man

    @wuelfi71 sagte:

    Wie gesagt, den Kredit habt Ihr doch schon lange gewährt, nur die Fristigkeit ändert sich durch Gutscheine, dafür verbessert sich aber bei staatlicher Garantie Eure Absicherung.

    Noch ist gar nichts ! und solange Flugtickets nicht unter staatlichen Garantien fallen schauen etliche Leute ggf dumm aus der Wäsche.

  • HC-Mitglied2705315
    Dabei seit: 1585989462210
    Beiträge: 38
    gesperrt
    geschrieben 1586281023777

    @vonschmeling sagte:

    Dann sind wir aber wieder im Bereich der Wettbewerbsverzerrung, da andere EU Mitgliedsstaaten die Gutscheine bereits seit einem Monat ausgeben ...

    Jein. Eine Gutscheinlösung wird vermutlich beschlossen. Es geht um die Rückwirkung.

    Im o.g. Beispiel ist das Reisdatum 17.04. Sollte die EU die wahrscheinliche Gutscheinlösung ohne Rückwirkung am 10.04 beschließen,kann der Veranstalter z.b am 12.04 stornieren und wäre innerhalb der Gutscheinlösung.

  • suric59
    Dabei seit: 1317513600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1586281322791

    Hallo, ich habe Mitte Mai eine Reise nach Mallorca bei HC als Veranstalter gebucht und nun mehrmals das Gespräch mit HC versucht. Dort beharrt man darauf dass ich die Mitte April fällige Restzahlung leisten muss. Ansonsten würde gemahnt und ggfs. vom Veranstalter kostenpflichtig storniert.

    Andere Veranstalter hingegen haben bereits jetzt schriftlich bestätigt dass für alle Abreisen im April und Mai aktuell keine Restzahlung geleistet werden muss.

    Daher finde ich das Verhalten von HC ziemlich unverschämt.

    Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten zumal ich bereits in 2019 auf den Kosten einer Thomas Cook Reise sitzen geblieben bin.

  • nordkorea
    Dabei seit: 1585971820931
    Beiträge: 24
    geschrieben 1586281640214

    Hallo KloppIhnRein,

    genau aus dem Rückwirkungsverbot habe ich mir (im Vorgriff auf eine -wie immer auch ausgestaltene Gutscheinlösung) eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung eingeholt. Ob ein Rechtsstreit dann notwendig wird ist sekundär. Chargeback Verfahren läuft parallel.

  • Unglaeubiger
    Dabei seit: 1387324800000
    Beiträge: 504
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1586285318503

    @suric59

    Viele Veranstalter haben noch 30.4. als Stichtag für kostenloses Storno drin. Vielleicht auf die Mahnung warten ? Bis dahin hat sich wohl Mai auch erledigt.

  • Schnitzelesser
    Dabei seit: 1438128000000
    Beiträge: 74
    geschrieben 1586286379593

    @kloppihnrein

    Wie kommst du darauf? Bzgl. Rückwirkung ist das Datum maßgeblich, an dem man unter Wirkung der Gesetze einen Vetrag mit den zugehörigen AGB geschlossen hat.

  • Stephan 240
    Dabei seit: 1538675421280
    Beiträge: 53
    geschrieben 1586287525106

    Hallo zusammen :-) Ich bin schon länger stiller Leser und nicht so der Schreiber . (sorry )

    @ maggymaus Ich hatte auch über Schauinsland gebucht ! Ich habe vor 2 Wochen einen Anruf beim Reisevermittler gemacht und gefragt, was ich jetzt machen soll . Als Antwort bekam ich von einer sehr freundlichen Stimme ! Sie müssen gar nichts machen, nur vielleicht ein bisschen länger warten . ( Schauinsland hat zur Zeit viele Probleme . Urlauber nach hause holen usw. )

    Und ich glaube da kann mann den Reiseveranstalter schreiben und drohen wie mann will . Die machen ihren Job schon länger. (Lach )

    Also habe gewartet ! Und siehe da, heute war das komplette Geld auf meiner Kreditkarte :-)))

    Durch Reiseveranstalter am 19.03 storniert . Abflug wäre am 30.03 gewesen . Geld am 07.04 erhalten .

    Hilft vielleicht Schauinsland Kunden

    Lg Stephan

  • HC-Mitglied2705315
    Dabei seit: 1585989462210
    Beiträge: 38
    gesperrt
    geschrieben 1586287648205 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315

    @ schnitzel

    Die AGBs sollen ja jetzt durch eine Anpassung der Verordnung Richtung Gutscheine ausgehebelt werden.(1.Rückwirkung).

    Die gültige EU Richtlinie zum Zeitpunkt der Annulierung des Reisevertrages ist aber auch entscheidend. Diese ist in der dann gültigen Fassung als höchstrangiges Recht zwingend aus meiner Sicht zu beachten.

    Auf alle Fälle ist es spannend was bald in Brüssel beschlossen wird

  • MichaElsa
    Dabei seit: 1239494400000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1586293314178

    Ich habe heute meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und diese hat mich für eine erste Rechtsberatung direkt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Dieser sagte mir, ich solle meine im Juni nach Ägypten anstehende Reise nach § 651 h BGB schriftlich bei FTI stornieren, da davon auszugehen ist, dass die Reise nicht stattfinden wird und gleichzeitig den Gesamtbetrag zurückfordern. Dabei soll ich eine zweiwöchige Frist setzen und danach ein Mahnverfahren starten. Ich weiß nicht so recht, ob ich dem jetzt wirklich Glauben schenken kann. Der Rechtsanwalt am Telefon wirkte auf mich nicht so kompetent. Er reagierte eher immer auf meine Vorschläge, was man machen könnte.

  • Schlangenfanger
    Dabei seit: 1421625600000
    Beiträge: 5102
    gesperrt
    geschrieben 1586294449339

    Ich bin deiner Meinung , dass der Rechtsanwalt nicht besonders kompetent wirkt .

    Alles wird gut !
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!