• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1294517109000

    beide beschreibungen, sowohl die fürs hotel, als auch die von dir "am rande des trubels", sind wirklich "auslegungssache".

     

    verstehe mich bitte nicht falsch.

    ich will dir ja gar nichts.

    aber so, wie ich argumentiere, könnte der rv, bei dem du deine mängel geltend machen willst, auch argumentieren.

    da kann es doch nur von vorteil für dich sein, dass du für alle evenutalitäten vorbereitet bist.

     

    ich finds nur schade, dass du nur die beiträge, die dir sozusagen beipflichten, als brauchbar betrachtest. 

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1294518726000

    Ich war mal auf der Homepage des Hotels.

    Dort steht nirgendwo etwas von einer Disco. Nur die Pool-Bar und der Two Guineas Pub werden vorgestellt.

    Ist schon seltsam  :frowning:

    Warum erwähnen sie nicht ihre Disco auf der Homepage ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • TaddlsDani
    Dabei seit: 1211241600000
    Beiträge: 85
    geschrieben 1294523168000

    @ lexilexi: Verstehe auch du mich bitte nicht falsch, aber ich suche hier nicht nach Beiträgen bzw. Mitgliedern die mir beipflichten, sondern nach solchen die mir evtl. weiterhelfen können, was der ein oder andere auch schon getan hat.

     

    Es kann doch nicht sein, dass soetwas nicht erwähnt wird und Entschuldigung wenn ich das nochmal sage, an Silvester ist mir laute Musik bis morgens sowas von egal und auch vollkommen O.K., aber es kann doch nicht sein, dass das die ganze Woche so geht und zwar in der Lautstärke, dass die Türen vibrieren und bis morgens um 3:30 Uhr.

     

    Wo ist da bitte eine Auslegungssache?! Wenn das für dich O.K. ist, bist du wirklich ein sehr toleranter Mensch.

     

    Versteh das bitte nicht als persönlichen Angriff, aber versetz dich mal in unsere Lage. Das Ganze hat ein Batzen Geld gekostet über Silvester und dann krieg ich sowas? Wäre das für dich O.K.?

     

    Ich nenne das ne riesengroße Sauerei!

     

  • TaddlsDani
    Dabei seit: 1211241600000
    Beiträge: 85
    geschrieben 1294572435000

    Also, e-mail ist getippt und verschickt. Bin gespannt auf die Antwort des RV. Werden es euch wissen lassen. Vielen Dank schon mal für die z. T. interessanten und hilfreichen Beiträge.

     

    Grüße Daniel+Tatjana

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1294579703000

    @TaddisDani

    Ich will ja nicht schon wieder als Lehrmeister auftreten. Aber in meinen Augen machst Du falsch, was man falsch machen kann. Wie willst Du denn im Falle eines Falles beweisen, dass Deine mail auch angekommen ist, wenn der RV das bestreitet.

    Ganz sicher ist zwar nur die foermliche Zustellung, aber ich persoenlich habe noch nie davon gehoert, dass der Eingang eines Einschreiben/Rueckschein von einem RV bestritten wurde.

    Nicht das wir in drei vier Wochen hier lesen, dass Du nicht verstehst, warum der RV sich nicht meldet.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1294582060000

    Auch das ist Unsinn. Zum einen kann man eine Empfangsbestätigung anfordern, bzw. wenn es ein vernünftiger RV ist bekommt man die automatisch, meist mit dem Hinweis "Wir prüfen...", zum anderen kann man, wenn die gewünschte Empfangsbestätigung nciht kommt immer noch per Post reklamieren. Zeit ist ja bei einem Urlaubsende am 06.01. noch massenhaft

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1294595912000

    @TaddlsDani sagte:

    Also, e-mail ist getippt und verschickt. Bin gespannt auf die Antwort des RV. Werden es euch wissen lassen. Vielen Dank schon mal für die z. T. interessanten und hilfreichen Beiträge.

     

    Grüße Daniel+Tatjana

     

    Hallo!

     

    Ich würde nie eine E-Mail schicken sondern einen Brief (am sichersten per Einschreiben).

     

     

     

    Veranstalter werden täglich mit hunderten, meist völlig unsinnigen und unnötigen E-mails zugetextet. Sie reagieren meist gar nicht mehr darauf.

     

    Wie wird wohl ein Veranstalter auf Forderungen eines Kunden reagieren der nicht einmal die Mühe macht einen Brief zu schreiben und bereit ist 55 Cent für eine Briefmarke zu investieren.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1294600368000

    @chepri sagte:

    Im übrigen ist es natürlich Unsinn, kein Mensch kann dir verbieten, unmittelbar mit der Rezeption zu verhandeln. Erst wenn das nichts bringt, muß der Reiseleiter her, und wann der Sprechzeit hat, wäre mir vollkommen egal.

    :shock1: das ist aber ein überaus schlechter und unrichtiger Ratschlag!

    Natürlich kann man zunächst einmal an der Reception nachfragen, ob diese sofort das Problem lösen könnten. Aber der - deutsche - Gesetzgeber schreibt einen Mängelrüge mit Abhilfeverlangen beim Vertreter des Reiseveranstalters vor.

    Im Klartext: wer nur mit der Reception verhandelt, im nachhinein dann aber beim Veranstalter einen Mangel reklamiert, wird leer ausgehen! Selbst wenn man Zeugen hätte, den Mangel an der Reception gemeldet und Abhilfe verlangt hat, - zahlen muss ein Veranstalter erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Veranstalter Kenntnis vom Mangel erfahren hat.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1294602959000

    Das ist alles richtig und schön was du schreibst und wird von mir keinesfalls bestritten. Aber offensichtlich hast du übersehen dass ich schrieb "...erst wenn das (die Verhandlung mit der Rezeption) nichts hilft muß der Reiseleiter her" Wozu ein RL nötig sein soll, wenn mir an der Rezeption sofort geholfen wird, sei es mit einem Zimmertausch oder sonst etwas, ist mir absolut rätselhaft.

    Zudem habe ich es früher (ob das auch heute noch so ist oder in allen Fällen so gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis) so erlebt, das der Transferbus die Reisenden am Hotel abgestellt hat, am Ankunftstag aber weit und breit kein RL im Hotel selbst zu sehen war. Soll ich dann bis zur nächsten Sprechstunde warten, die bestenfalls am nächsten Tag als ominöse Ausflugsverkaufsveranstaltung getarnt als Begrüßungscocktail stattfand, wenn man mir ein Zimmer geben will, das absolut nicht mit meiner Buchung (z.B. Meerblick) übereinstimmt. Dass hier der erste Weg der zur Rezeption ist, dürfte wohl klar sein.

    Dazu gibt es Mängel, wo nicht mal ein Abhilfeverlangen erforderlich ist, weil objektiv überhaupt keine Abhilfe möglich ist ("Ein Abhilfeverlangen des Klägers vor Ort war nicht erforderlich. Das Verbot des Schwimmens im Meer ergab sich aus den jahreszeitlichen bedingten Witterungsgegebenheiten. Da also eine Abhilfe nicht möglich war, brauchte sie auch nicht verlangt zu werden. Amtsgericht Frankfurt am Main Az.: 32 C 500/03 – 18)

    Nun würde mich noch interessieren wo im Gesetz steht, dass eine Mängelrüge beim Vertreter des Reiseveranstalters gestellt werden muß.

    § 651c Abs. 2 Satz 1 schreibt nur: 

    Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

    Dass es zweckmäßig ist, steht außer Zweifel, aber dass es Gesetz ist, kann ich mir nic ht vorstellen. Zudem gibt es auch Pauschalreisen, wo es keinen RL vor Ort gibt, etwa bei einer über einen RV gebuchten Mietwagenrundreise.

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1294652601000

    @chepri

    Natuerlich, man kann auch am Sonntag zum Fussball gehen und den Schiedsrichter um Abhilfe bitten. Du hast schon manches von Dir gegeben, was ich als Stilbluete bezeichnen moechte - aber nun wird es langsam kindisch.

    Wo anders, als beim RV oder bei seinem Beauftragten soll man denn ein Abhilfeersuchen platzieren. Das geht doch schon aus § 651 a BGB hervor, wer hier Vertragspartner ist.

    Und wenn es da mal einen Richter gegeben hat, der Abhilfe in einem ganz anderen Zusammenhang anders einstufte, heisst das noch lange nicht, dass dem auch so ist und die grosse Mehrheit der Richter das nicht so einstuft, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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