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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • frieda_1993F Offline
    frieda_1993F Offline
    frieda_1993
    schrieb am zuletzt editiert von
    #121

    Hallo Thomas,

    die Problematik ist in den §§ 119 ff BGB geregelt. Eine komplizierte Sache, denn fast nur unbestimmte Rechtsbegriffe. Allerdings würde ich sagen, "ein paar Wochen" sind in aller Regel nicht unverzüglich. Dies und vieles andere steht sicher in den Beiträgen auf den Seiten davor, auch die Geschichte mit dem Motivirrtum oder dem Kalkulationsirrtum. Ganz so einfach geht es nämlich nicht, auch wenn mancher RV etwas "großzügig" damit umgeht.
    Nur eines noch: Ein Recht auf kostenlose Stornierung braucht es nicht, denn eine nach 119 erfolgreiche angefochtene WE macht den Vertrag natürlich von Anfang an nichtig ( § 142 I BGB), da ja eben gerade keine zwei übereinstimmenden WE.

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." (A. Einstein)

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    • MamaChiccoM Offline
      MamaChiccoM Offline
      MamaChicco
      schrieb am zuletzt editiert von
      #122

      Hallo ihr Lieben,
       
      heute bräuchte ich auch mal einen Rat von Euch.
      Wir haben am 18.10.10 im Reisebüro eine Pauschalreise nach Mallorca über Neckermann Reisen gebucht. Die Buchung erfolgte zu einem Zeitpunkt an dem nur Preise im Internet abrufbar waren, also noch kein Katalog veröffentlicht war.
      Gebucht wurde ein App/AI für 2 Erw. + 2 Kinder. Bei der Reisepreisberechnung wurde nur der Erwachsenenpreis angezeigt, der Preis für die Kinder betrug 0,00€! Bei einem Gesamtpreis von knapp 1500€ haben wir natürlich sofort zugegriffen, da wir annahmen, einen von Neckermann Reisen beworbenen kinderpreisfreien Zeitraum erwischt zu haben. Die Reise wurde auch so bestätigt und die Anzahlung abgebucht.
      Nun zu meinem Problem: Zwei Tage vor Weihnachten flattert mir die Stornierung dieser Reise,mit der Berufung  auf §119 BGB ins Haus. Mehr als 8 Wochen nach der Bestätigung???
      Habe natürlich sofort beim Veranstalter widersprochen und auf §121 BGB verwiesen. Was haltet ihr von diesem Verhalten und was würdet ihr mir weiter raten?
       
      Danke
      Gruß Melanie

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #123

        Ein Reiseveranstalter kann einen Preisirrtum nur innerhalb einer angemessenen Zeit nach der Buchung beeinspruchen. Im allgemeinen wird dieser Zeitraum 10 Arbeitstage betragen.

        Acht Wochen meine ich, müssen nicht hingenommen werden und der preisliche Nachteil geht zu Lasten des Reiseveranstalters.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • weinbergschnegge81W Offline
          weinbergschnegge81W Offline
          weinbergschnegge81
          schrieb am zuletzt editiert von
          #124

          hallo liebe leute,

          ich bin heute bald vom hocker gefallen, als ich meine post öffnete. nach fast 4 monaten teilt mir der reiseveranstalter mit, das sich der reisepreis aufgrund von falscher berechnung um 23,3% erhöht. ist das nach so langer zeit überhaupt noch möglich? man hat mir doppelten frühbucher berechnet. aber kann das mein problem sein? erst recht nicht nach so langer zeit! bestätigt wurde mir die reise am 01.09. durch den onlineanbieter und am 03.09. vom veranstallter selbst. also um einen schreibfehler kann es sich hier nicht handeln.

          bitte helft mir. danke, lg olli

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #125

            Hi,
            schau doch mal auf das Posting direkt über deinem (von mosaik)  😉

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #126

              Nun, um konkret zu raten müsste man die Zeitschiene kennen. Wenn sich der RV nicht freiwillig bewegt - und davon darf man ausgehen- muss ein Gericht helfen.

              Richtig ist, das hier die "akzeptable Frist" für die Erkennung eines Irrtumes weit überschritten ist. Nur, was macht das wenn man vielleicht 2 Wochen vor Reiseantritt steht ? Steht also die Reise unmittelbar bevor oder findet sie erst in einigen Monaten statt ?

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • weinbergschnegge81W Offline
                weinbergschnegge81W Offline
                weinbergschnegge81
                schrieb am zuletzt editiert von
                #127

                Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort und Anrede mehr als entbehrlich ist.
                hallo gabriela,
                die reise soll anfang märz stattfinden.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • natzN Offline
                  natzN Offline
                  natz
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #128

                  ja was kann man machen wenn man es kurz vor knapp mitgeteilt bekommt? so schnell kann doch kein anwalt und gericht was machen?
                  wie kann/sollte man sich den dann verhalten?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #129

                    "Kurz vor knapp" bei Reisebeginn in mehr als zwei Monaten?

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #130

                      @weinbergschnegge81:

                      sorry, habe erst jetzt wieder reinlesen können. Frage OT vorab: bist du pfälzisch angehaucht ?

                      Die Widerspruchsfrist des RV ist überschritten, muss aber leider -da nicht verbindlich höchstrichterlich festgelegt- immer wieder vom Gericht bestätigt werden.

                      Ihr fahrt Anfang März. Ihr habt eine Buchung incl. der Buchungsbestätigung. Ihr habt den ( wahrscheinlich unstreitigen zu späten ) Widerspruch des RV. Dieser Widerspruch ist letztgültiger Fakt, und dem müsst ihr widersprechen. Ich würde per Einschreiben mit Rückschein den RV auffordern, unter Hinweis auf die Fristversäumnis in Bezug auf eine denkbare Irrtumsangabe, den Reisevertrag einzuhalten, mit Fristsetzung der Erklärung auf maximal 10 Tage.

                      Alternativ würde ich ankündigen, nach Ablauf der Frist a) mir anwaltlichen Rat einzuholen und seinen Akltivitäten zu folgen oder b) wenn du selber Mut hast, den Weg eigentständlich weiter zu verfolgen. Dann würde ich schlussfolgern -wenn sich der RV nicht gemeldet hat- das er den Reisevertrag nonverbal gekündigt hat.

                      Aber alles was dann folgt geht nur noch über das Gericht. Ob du das willst musst du selbst entscheiden. Unabhängig davon würde ich mich aber sofort nach Alternativen zum gleichen Zeitpunkt umsehen, und das auch dem RV schon heute als Schadensersatz ankündigen.

                      Wenn der RV den Reisevertrag bricht sprechen die Gerichte in aller Regel dem geschädigten Urlauber 50% der Reisekosten als Ersatz zu.

                      Du musst dich selber prüfen, ob du als Einzelkämpfer gegen den RV antreten willst oder dir doch lieber fachgerechte Hilfe durch einen Anwalt suchst.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • rlindne1R Offline
                        rlindne1R Offline
                        rlindne1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #131

                        Hallo, mir erging es ähnlich. Reise nach Teneriffa gebucht, hier bei Holidaycheck und dann Schauinslandreisen, danach Buchungsbestätigung, danach Anfechtung durch Schauinslandreisen. Es gab zig Angebote dieser Reisen auch zu noch günstigeren Preisen. Ich habe zum Glück Screenshots gezogen und da es Methode hat lles an die Wettbewerbsbehörde gesendet. Leute machts alle denen es ebenso ergeht,dann wird per Abmahnungen  (mit ggf.5stelligen Beträgen) den Internetunarten Einhalt geboten (Bis ihnen was Neuses einfällt. (Habe seltsamerweise nach dieser Ankündigung ein günstigeres Angebot erhalten, aber nicht angenommen) MfG R.Lindner

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Butterfly111B Offline
                          Butterfly111B Offline
                          Butterfly111
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #132

                          Mir ist gerade etwas ähnliches passiert. 😞
                          Spontan eine Reise gebucht, zu einem Schnäppchen-Preis (Badeurlaub Kenia für 991€). Buchungsbestätigung per Mail bekommen und da ich keine Flugzeiten ersehen konnte, habe ich bei der Hotline angerufen.

                          Da teilte mir dann die nette Dame mit, dass dieses Angebot ein Fehler des RV (TUI) sein muss, denn sie kann dieses Angebot zu diesem Preis nicht finden. 😞

                          Und nun?... fragte ich.

                          Sie kann mir diese Reise zum Preis von 1.905€ anbieten. Super oder?

                          Ehrlich gesagt finde ich all das, was ich hier gelesen habe unglaublich! 
                          Denn die einzigen, für die ein Klick auf den Button BUCHEN verbindlich zu sein scheint, das ist der liebe Kunde! Mit allen Konsequenzen! 😞

                          Mir ist letztes Jahr so etwas passiert. Wollte eine Reise nach Mauritius buchen, aber die Reise war online nicht sofort buchbar, sondern man konnte nur eine Anfrage stellen. Also habe ich eine Anfrage gestellt, welche auch gleich schriftlich per Mail bestätigt wurde. In dieser Mail sah ich, dass ich mich im Datum vertippt hatte und habe sofort, wirklich sofort, d.h. innerhalb weniger Minuten beim Reisebüro (Frosch Touristik) angerufen und sie gebeten die Anfrage zu stornieren.

                          Man sagte mir, dies sei nicht möglich. 😞 Ich muss abwarten, ob die Reise verfügbar sei oder nicht und vielleicht habe ich ja Glück und sie ist ausgebucht. Nun, ich hatte kein Glück, am nächsten Tag bekam ich eine Bestätigungsmail mit folgendem Inhalt:

                          "Die Anfragebuchung wurde heute vom Veranstalter postiviv bestätigt.
                          Wir haben Ihren Wunsch zur Stornierung erhalten.
                          Die gewünschte Stornierung kann zum heutigen Tag zu Gebühren in Höhe von 364,00 EUR, laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters vorgenommen werden.
                          Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich wenn die Stornierung durchgeführt werden soll."

                          Lange Rede, kurzer Sinn...ich musste die Stornierung bezahlen!

                          Mein Fazit: in meinem nächsten Leben werde ich Reiseveranstalter bzw. Vermittler!!!
                          In kaum einer Branche bzw. Gewerbe hat man so viele Rechte und so wenig Verpflichtungen...im Zweifel immer für den RV 😉 toll oder? g

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • carsten79C Offline
                            carsten79C Offline
                            carsten79
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #133

                            Du vermischst jetzt aber zwei Sachen miteinander:

                            Erstens: Das vermeintliche Schnäppchen, das dann doch doppelt so teuer war. Ärgerlich, ja, und auch ärgerlich, dass der RV in einem solchen Falle die besseren Karten hat.

                            Das zweite ist allerdings deine eigene Dusseligkeit, und für diese (und die daraus entstehenden Kosten) kannst du doch den RV nicht verantwortlich machen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • gastwirtG Offline
                              gastwirtG Offline
                              gastwirt
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #134

                              Eine Anfragebuchung ist gefährlich? JA stimmt! ABER: Man bekommt erklärt, auf was man sich einlässt!!!! LESEN!!!!!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #135

                                Lesen ? Verbleibt dem Schnäppchenjäger denn die dafür benötigte Zeit ?
                                Weiß er doch, dass schon 5 Minuten später das Superangebot vllt. nicht mehr existiert...
                                Demzufolge schlägt er erstmal zu... lesen kann man später.  
                                Dass in der Eile Tippfehler, falsche Angaben erfolgen können... 😱  
                                Das dicke Ende kommt dann oft nach.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mosaikM Offline
                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #136

                                  Butterfly111 wrote:
                                  Mein Fazit: in meinem nächsten Leben werde ich Reiseveranstalter bzw. Vermittler!!!
                                  In kaum einer Branche bzw. Gewerbe hat man so viele Rechte und so wenig Verpflichtungen...im Zweifel immer für den RV 😉 toll oder? g

                                  off topic:

                                  Zum einen kann ich dir diesen Job nicht empfehlen - ich weiß zwar nicht, was in Deutschland dafür bezahlt wird, aber in Österreich bist du mit € 1.500/1.800 monatlich "überbezahlt" und verlierst mit Sicherheit zum erstmöglichen Termin deinen Job. 😄

                                  Aber wissen sollst du alles: alle Kataloge auswendig, alle Flugzeiten, alle Hotels kennen, überall schon gewesen sein und überhaupt immer das günstigste Schnäppchen vom "ultimativen" Geheimtipp kennen, was auch immer "ultimativ" und "Geheimtipp" sein mögen!

                                  Zum anderen gibt es kaum ein Gewerbe, das mehr gesetzlichen Zwängen, Haftungen und Vorschriften unterliegt als das Reisebürogewerbe.  Oder welches Gewerbe muss schon zehn Prozent von seinem Jahresumsatz als Bankgarantie beim Ministerium hinterlegen, damit es überhaupt erst seine Tätigkeit als Reiseveranstalter beginnen darf? Welches Gewerbe haftet schon dafür, wenn der Toast auf Hawaii nicht so schmeckt wie in Deutschland? 😆

                                  Nein, nein, lass diese Illusion schnell wieder vergessen oder war es nur eine Faschingslaune? 😘

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #137

                                    @mosaik
                                    Nun lass den Urlaubern doch ihr "Feindbild".    😉
                                    Oder: "Wir können zwar nicht miteinander, aber auch nicht ohne einander."   😱

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Butterfly111B Offline
                                      Butterfly111B Offline
                                      Butterfly111
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #138

                                      @ Mosaik

                                      g Nein, war eher ein wenig ironisch gemeint, aber danke für die Aufklärung 😉

                                      @ Karsten

                                      Mag sein, dass es meine eigene Dusseligkeit war, hatte zwar die Vertragsbedingungen kurz geöffnet und überflogen, aber nicht die Zeit die 5 Seiten zu lesen. Es ging auch nicht darum irgendjemanden verantwortlich zu machen, SONDERN das war lediglich eine kleine Schilderung in Bezug auf "Irrtümer" aus der Perspektive eines Kunden! 😉

                                      Es ging darum, dass ein und derselbe Tatbestand, nämlich ein Irrtum, scheinbar mit zweierlei Maß gemessen wird. Der RV hat selbst nach Buchungsbestätigung, Kassieren des Reisepreises und Zusendung der Reiseunterlagen noch Wochen später das Recht vom Vertrag zurück zu treten, indem er sich auf einen Irrtum beruft UND als Kunde geht man sogar mit dem Klick auf den Button "Anfrage stellen" einen sofort rechtskräftigen Vertrag ein, der sich nicht mal wenige Minuten später mehr kostenfrei stornieren lässt. Das war alles. 😉

                                      @ all

                                      Übrigens habe ich wegen meiner aktuellen Kenia-Reise bisher immer noch nichts bekommen, außer der Buchungsbestätigung. Weder eine Rechnung, noch eine Stornierung. Wie darf man das verstehen?

                                      Sollte man sich auf die telefonische Aussage der Dame verlassen und es so hinnehmen, dass die Reise nicht zu haben ist und anderweitig buchen? Wahrscheinlich ist ein RV auch nicht verpflichtet den Kunden schriftlich über den Stand der Dinge zu informieren. Aber da ich ja ein netter Mensch bin, habe ich jetzt noch mal eine schriftliche Anfrage gestellt und um Mitteilung der Modalitäten gebeten. g

                                      Schönes WE Euch allen 🙂

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                                        #139

                                        Ich hatte das schon alles genauso verstanden 😉 .

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #140

                                          hallo, nun habe ich ja schon allerhand gelesen, was die preisänderungen einer reisebuchung betrifft, da ich das problem nun auch habe. eine richtig eindeutige antwort habe ich nicht gefunden.
                                          habe reise online gebucht, rb hat bestätigt. habe nach ca. 2 tagen via email nachgefragt ob das alles seinen gang geht, ja war die antwort. am nächsten tag hatte ich vom veranstalter die reisebestätigung im briefkasten mit zahlungsbelegen, die anzahlung wurde sofort getätigt. weitere 2 tage später habe ich eine neue reisebestätigung des veranstalters im briefkasten, mit deutlich höherem preis. kleiner vermerk alter preis anfechtunf via email an rb raus. vom besagten online rb habe ich allerdings noch nichts erhalten.
                                          ist mit meiner anzahlung auf die erste reisbestätigung nun ein rechtskräftiger vertrag zu stande gekommen oder nicht?
                                          .

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